Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
8,2 kB
Datum
26.08.2009
Erstellt
17.09.09, 04:13
Aktualisiert
17.09.09, 04:13
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 21. Sitzung des Kreisausschusses am 26.08.2009 im Sitzungssaal I
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 14
Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und
Ziele der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem
Betreuungsgesetz (BtG)
Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 558/2009 unter
Berücksichtigung der zustimmenden Empfehlung des
Ausschusses für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und
Gesundheit vom 18.08.2009 (Z 1/V 558/2009) zu und empfiehlt
dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt, die Leistungsvereinbarung zwischen
dem Verbund der anerkannten Betreuungsvereine im Kreis
Euskirchen und dem Kreis Euskirchen über Leistungen,
Qualitätsentwicklung und Ziele der Wahrnehmung von
Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz (BtG) bis zum
31.12.2010 zu verlängern.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
V 558/2009