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Beschlusstext (Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz (BtG))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
8,2 kB
Datum
26.08.2009
Erstellt
17.09.09, 04:13
Aktualisiert
17.09.09, 04:13
Beschlusstext (Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz (BtG))

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 21. Sitzung des Kreisausschusses am 26.08.2009 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 14 Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz (BtG) Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 558/2009 unter Berücksichtigung der zustimmenden Empfehlung des Ausschusses für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit vom 18.08.2009 (Z 1/V 558/2009) zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, die Leistungsvereinbarung zwischen dem Verbund der anerkannten Betreuungsvereine im Kreis Euskirchen und dem Kreis Euskirchen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz (BtG) bis zum 31.12.2010 zu verlängern. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 558/2009