Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
26.08.2009
Erstellt
17.09.09, 04:13
Aktualisiert
17.09.09, 04:13
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 21. Sitzung des Kreisausschusses am 26.08.2009 im Sitzungssaal I
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
Einrichtung von Pflegestützpunkten im Kreis Euskirchen
TOP 13
V 568/2009
Fraktionsvorsitzender B 90/Grüne Grutke bemängelt, dass die
Vorlage vorher nicht im zuständigen Fachausschuss beraten
worden sei.
Er bittet die Verwaltung um Mitteilung, ob durch die Einrichtung
der Pflegestützpunkte zusätzliches Personal eingestellt werden
müsse.
AV Poth beantwortet diese Frage direkt dahingehend, dass kein
zusätzliches Personal eingestellt werden müsse. Der Betrieb
der Pflegestützpunkte könne mit dem vorhandenen Personal
sichergestellt werden.
Im Übrigen weist er darauf hin, dass eine Beratung im
Fachausschuss wegen der engen Fristsetzung des
Landesgesetzgebers nicht mehr möglich gewesen sei.
Der zuständige Ausschuss für Schulen, Sport, Kultur, Soziales
und Gesundheit sei aber auch schon in seiner Sitzung am
03.02.2009 durch die Info 208/2009 über die geplante
Einrichtung von Pflegestützpunkten im Kreis Euskirchen
unterrichtet worden.
Kreiskämmerer Hessenius beantwortet eine entsprechende
Rückfrage hinsichtlich der Kosten der Einrichtung von
Pflegestützpunkten für den Kreis dahingehend, dass in diesem
Jahr keine Kosten entstehen würden. Auch in den Folgejahren
sei der Ertrag und Aufwand ausgeglichen.
Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU) weist darauf hin,
dass hinsichtlich der Kostenfrage auch die Möglichkeit bestehe,
die Vereinbarung zu kündigen, falls auf den Kreis Euskirchen
nicht zu erwartende Kosten zukämen. Im Übrigen müssen erst
belastbare Zahlen abgewartet werden und die Vorgaben der
Gemeindeprüfungsanstalt beachtet werden.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der
Vorsitzende die Vorlage zur Abstimmung.
Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 568/2009 zu und
empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag stimmt der Einrichtung von Pflegestützpunkten im
Kreis Euskirchen
a) in der Kreisverwaltung Euskirchen, Abt. Soziales, Jülicher
Ring 32, 53879 Euskirchen, mit einer Dependance in
Schleiden, Blankenheimer Str. 2-4, 53937 Schleiden, und
b) in der AOK Rheinland/Hamburg, Kaplan-KellermannStr. 6-10, 53879 Euskirchen,
zu und beauftragt die Verwaltung, die Vereinbarungen auf der
Grundlage der beigefügten Entwürfe abzuschließen (Anlagen I
und II zur Vorlage 568/2009).
Die Verwaltung wird ermächtigt, ggf. noch notwendige
redaktionelle Änderungen in den Vereinbarungstexten
vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür
bei 1 Gegenstimme
und 1 Enthaltung