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Beschlusstext (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Grundstück der ehemaligen Hauptschule Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
56 kB
Datum
03.03.2015
Erstellt
22.06.15, 18:47
Aktualisiert
22.06.15, 18:47
Beschlusstext (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Grundstück der ehemaligen Hauptschule Liblar)

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Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 03.03.2015 9 Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Grundstück der ehemaligen Hauptschule Liblar 57/2015 Den Fällungen einer Säuleneiche (Quercus robur ‚Fastigiata’) und eines Spitzahorns (Acer platanoides) auf dem Grundstück der ehemaligen Hauptschule in Erftstadt-Liblar wird laut § 6 Abs. 1 b) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)