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Beschlusstext (Leistungsvereinbarung zwischen der Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e.V., und dem Kreis Euskirchen über die Vermittlung und Überwachung von Arbeitsauflagen im Kreisgebiet)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
8,0 kB
Datum
26.08.2009
Erstellt
17.09.09, 04:13
Aktualisiert
17.09.09, 04:13
Beschlusstext (Leistungsvereinbarung zwischen der Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e.V., und dem Kreis Euskirchen über die Vermittlung und Überwachung von Arbeitsauflagen im Kreisgebiet)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 21. Sitzung des Kreisausschusses am 26.08.2009 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 18 Leistungsvereinbarung zwischen der Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e.V., und dem Kreis Euskirchen über die Vermittlung und Überwachung von Arbeitsauflagen im Kreisgebiet Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 539/2009 zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, ab 01.10.2009 eine neue Leistungsvereinbarung zwischen der Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e. V., und dem Kreis Euskirchen über die Vermittlung und Überwachung von Arbeitsauflagen im Kreisgebiet abzuschließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 539/2009