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Beschlussvorlage (Bildung eines Wahlausschusses für die Kommunalwahl 2009)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
67 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Bildung eines Wahlausschusses für die Kommunalwahl 2009) Beschlussvorlage (Bildung eines Wahlausschusses für die Kommunalwahl 2009) Beschlussvorlage (Bildung eines Wahlausschusses für die Kommunalwahl 2009)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 17.04.2008 11/2008 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: I Herr Riester Aktenzeichen: Datum: I Rie/Be 30.01.2008 Bezeichnung Bildung eines Wahlausschusses für die Kommunalwahl 2009 Sachverhalt: Der für die obige Wahl aufgrund des § 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) zu bildende Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter und 4, 6, 8 oder 10 Beisitzern. Wahlleiter ist nach § 2 Abs. 2 KWahlG der Hauptverwaltungsbeamte des Wahlgebietes, stellvertretender Wahlleiter ist sein Vertreter im Amt. Hauptverwaltungsbeamte und ihre Vertreter können im Fall ihrer Bewerbung für das Amt des Bürgermeisters nicht Wahlleiter oder stellv. Wahlleiter sein, an ihre Stelle treten die jeweiligen Vertreter im Amt. Sofern sich der Hauptverwaltungsbeamte oder sein Vertreter für das Amt des Bürgermeisters bewerben, erlöschen mit der Bewerbung automatisch der Ausschussvorsitz bzw. der stellv. Ausschussvorsitz oder ggf. beide Positionen. Auch sonstige Bewerber für das Amt des hauptamtlichen Bürgermeister können nicht Mitglieder des Wahlausschusses sein. Hierauf sollte nach Möglichkeit bereits bei der Bildung des Wahlausschusses Rücksicht genommen werden. Der Wahlausschuss hat folgende Aufgaben wahrzunehmen: a) das Wahlgebiet spätestens 8 Monate vor Ablauf der Wahlperiode in Wahlbezirke gem. § 4 KWahlG einzuteilen, b) über Verfügungen des Wahlleiters bei der Prüfung von Wahlvorschlägen zu entscheiden, wenn der Vertrauensmann den Wahlausschuss gem. § 18 Abs. 1 Satz 3 KWahlG anruft, c) über die Zulassung der Wahlvorschläge gem. § 18 Abs. 3 Satz 1 KWahlG zu entscheiden und d) das Wahlergebnis festzustellen (§ 34 Abs. 1 KWahlG). Die Bewerber für die Wahlbezirke können frühestens nach der öffentlichen Bekanntgabe der Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke gem. § 6 KWahlG gewählt werden. -1 - Die Bildung des Wahlausschusses ergibt sich aus den Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit der Gemeindeordnung. Gemäß § 50 Abs. 3 der Gemeindeordnung können sich Ratsmitglieder zur Besetzung des Wahlausschusses auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen. Hierfür ist der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Bei einem einheitlichen Wahlvorschlag ergäbe sich somit bei der Besetzung des Wahlausschusses mit 4, 6, 8 oder 10 Beisitzern aufgrund des Kräfteverhältnisses im Rat der Gemeinde Hürtgenwald folgende Sitzverteilung: 4 Beisitzer: CDU SPD FDP Bündnis 90/Die Grünen 3 1 0 0 6 Beisitzer: CDU SPD FDP Bündnis 90/Die Grünen 4 2 0 0 8 Beisitzer: CDU SPD FDP Bündnis 90/Die Grünen 6 2 0 0 10 Beisitzer: CDU SPD FDP Bündnis 90/Die Grünen 7 3 0 0 Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmzahlen 1, 2, 3 usw. ergeben. Über die Zuteilung der letzten Wahlstelle entscheidet bei gleichen Höchstzahlen das vom Bürgermeister zu ziehende Los. Neben den Ratsmitglieder können auch sachkundige Bürger, die dem Rat angehören können, als Beisitzer in den Wahlausschuss gewählt werden. -2 - Bei der letzten Kommunalwahl hat sich der Gemeinderat auf folgende Besetzung und Sitzverteilung des Wahlanschlusses geeinigt. 10 Beisitzer: CDU SPD FDP Bündnis 90/Die Grünen 6 2 1 1 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt, a) in den Wahlausschuss für die Kommunalwahl 2009 ..... Beisitzer zu entsenden und b) wählt aufgrund eines gemeinsamen Wahlvorschlages folgende Beisitzer 1. .................................. 2. .................................. usw. und als Stellvertreter zu 1. .................................. 2. .................................. usw. in den Wahlausschuss. Als Termin für die 1. Sitzung des Wahlausschusses der Gemeinde Hürtgenwald (Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke) wird der XX.XXX. XX Uhr, vereinbart. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -3 - (Bürgermeister)