Daten
Kommune
Hürtgenwald
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128 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
29.10.2009
106/2009
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
I
Herr Latz
Aktenzeichen:
Datum:
I L/zie
25.09.2009
Bezeichnung
Bestellung von Vertretern der Gemeinde in weiteren Gremien
Sachverhalt:
Für die Bestellung von Vertretern der Gemeinde Hürtgenwald in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen und
Aufsichtsräten bilden die §§ 50 Abs. 4, 63 Abs. 2 und 113 GO die Rechtsgrundlagen. Sind dabei
zwei oder mehr Vertreter bzw. Mitglieder in die Gremien nach den §§ 63 Abs. 2 und 113 GO zu
entsenden, ist das Verfahren wie bei der Ausschussbesetzung nach § 50 Abs. 3 entsprechend
anzuwenden. Wie in meiner Vorlage Nr. 104/2009 erläutert, ist für die Bestellung entweder ein
einheitlicher Wahlvorschlag erforderlich oder – falls dieser nicht zustande kommt – wird nach den
Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Im letzteren Falle wäre wieder
das Zählverfahren nach Hare/Niemeyer anzuwenden.
Ist nur ein Vertreter zu bestellen, erfolgt die Wahl nach § 50 Abs. 2 GO durch Mehrheitsentscheidung. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
Bei allen Entscheidungen hat der Bürgermeister Stimmrecht.
Weiterhin ist zu beachten, dass nach § 113 Abs. 2 GO bei der Bestellung von mehr als einem Vertreter in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder in entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter
dazuzählen muss. In diesen Fällen ist der Sitz des Bürgermeisters, wie im übrigen auch derjenige
des von ihm vorgeschlagenen Beamten oder Angestellten, nicht auf die Liste einer Partei anzurechnen, da er kraft Gesetzes allein und ausschließlich aufgrund seiner Funktion die Interessen
der Gemeinde wahren soll.
-1 -
Die Wahl eines gemeindlichen Vertreters für die Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Kreis Düren
und für den Rureifel-Tourismus e. V. braucht nicht durchgeführt zu werden, da nach deren Statuten die Bürgermeister der jeweiligen Mitgliedskommunen „geborene“ Vertreter sind. In dieser
Funktion wird der Bürgermeister durch seinen Allgemeinen Vertreter nach § 68 GO vertreten, so
dass auch hier eine Stellvertreterwahl entbehrlich ist.
Schließlich ist noch darauf hinzuweisen, dass der Rat der Gemeinde Hürtgenwald in seiner Sitzung am 21.02.2008 das Ratsmitglied Prof. Dr. Reinhard Odoj als Delegierten in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur für die 5jährige Amtszeit der dortigen Verbandsversammlung von 2008 bis 2013 entsandt hat. Da Herr Prof. Dr. Odoj weiterhin Mitglied des Rates
der Gemeinde Hürtgenwald ist, kann auf eine Neubestellung verzichtet werden.
In welche Gremien Vertreter zu entsenden sind und deren jeweilige Anzahl wollen Sie bitte der
nachfolgenden Aufstellung entnehmen:
Verband pp.
Verbandsversammlung kommunale Datenverarbeitungszentrale
Regionaler Beitrag Aachener Verkehrsverbund
Forstbetriebsgemeinschaft Kreuzau/Hürtgenwald
Jagdgenossenschaftsversammlungen
Gesellschafterversammlung der Entsorgungsgesellschaft
Düren
Beirat Entsorgungsgesellschaft Düren
Verbandsversammlung des Wasserversorgungszweckverbandes Perlenbach
Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes
NRW
Kindergartenrat Gey
Kindergartenrat Brandenberg
Kindergartenrat Kleinhau
Kindergartenrat Vossenack
Schulverband Simmerath
Schulkonferenzen der Schulen im gemeindlicher Trägerschaft
Beratende Mitglieder
Vorstand Höhen Art Hürtgenwald e. V.
Eifeltourismus GmbH
Eifeltouristik Agentur NRW e. V.
Naturpark Nordeifel e. V.
Genossenschaftsversammlung Raiffeisenbank Simmerath
Abwassertechnische Vereinigung e. V.
Verkehrswacht e. V.
Anzahl
Vertreter
Anzahl
Stellvertreter
1
1
1
1
1
1
1
1
1
4
1
keine
4
4
3
3
3
3
3
3
3
3
1
1
müssen Mitglieder der Pfarrgemeinde St. Josef sein
1
1
1
3
1
1
1
1
1
1
1
1
3
bisher keinen
1
1
1
1
1
1
In der letzten Legislaturperiode wurde beschlossen, Bürgermeister Buch als Vertreter für die Gemeinde in die Vereine Verkehrswacht e. V., Naturpark Nordeifel e. V., Abwassertechnische Vereinigung e. V. sowie in die Genossenschaftsversammlung der Raiffeisenbank Simmerath zu entsenden. Er wurde ermächtigt, im Verhinderungsfall jeweils einen Stellvertreter bestimmen zu können.
-2 -
Beschlussvorschlag:
Nach Kenntnisnahme des Sachverhaltes bestellt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald in die nachfolgend aufgeführten Organe von juristischen Personen oder Personenvereinigungen bei mehreren Vertretern aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlags/Wahlgang nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl folgende Vertreter:
Verband pp.
Verbandsversammlung kommunale Datenverarbeitungszentrale –KDVZRegionaler Beitrag Aachener Verkehrsverbund
Forstbetriebsgemeinschaft Kreuzau/Hürtgenwald
Jagdgenossenschaftsversammlungen
Gesellschafterversammlung der Entsorgungsgesellschaft
Düren –EGDBeirat Entsorgungsgesellschaft Düren
Verbandsversammlung des Wasserversorgungszweckverbandes Perlenbach
Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes
NRW
Kindergartenrat Gey
Kindergartenrat Brandenberg
Kindergartenrat Kleinhau
Kindergartenrat Vossenack
Schulverband Simmerath
Schulkonferenzen der Schulen im gemeindlicher Trägerschaft
Beratende Mitglieder
Vorstand Höhen Art Hürtgenwald e. V.
Eifeltourismus GmbH
Eifeltouristik Agentur NRW e. V.
Verkehrswacht e. V.
Naturpark Nordeifel e. V.
Abwassertechnische Vereinigung e. V.
Genossenschaftsversammlung der Raiffeisenbank
Simmerath
-3 -
Vertreter
Stellvertreter
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keine
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-4 -
(Bürgermeister)