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Beschlussvorlage (Bestellung von Vertretern der Gemeinde in weiteren Gremien)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
128 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Bestellung von Vertretern der Gemeinde in weiteren Gremien) Beschlussvorlage (Bestellung von Vertretern der Gemeinde in weiteren Gremien) Beschlussvorlage (Bestellung von Vertretern der Gemeinde in weiteren Gremien) Beschlussvorlage (Bestellung von Vertretern der Gemeinde in weiteren Gremien)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 29.10.2009 106/2009 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: I Herr Latz Aktenzeichen: Datum: I L/zie 25.09.2009 Bezeichnung Bestellung von Vertretern der Gemeinde in weiteren Gremien Sachverhalt: Für die Bestellung von Vertretern der Gemeinde Hürtgenwald in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräten bilden die §§ 50 Abs. 4, 63 Abs. 2 und 113 GO die Rechtsgrundlagen. Sind dabei zwei oder mehr Vertreter bzw. Mitglieder in die Gremien nach den §§ 63 Abs. 2 und 113 GO zu entsenden, ist das Verfahren wie bei der Ausschussbesetzung nach § 50 Abs. 3 entsprechend anzuwenden. Wie in meiner Vorlage Nr. 104/2009 erläutert, ist für die Bestellung entweder ein einheitlicher Wahlvorschlag erforderlich oder – falls dieser nicht zustande kommt – wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Im letzteren Falle wäre wieder das Zählverfahren nach Hare/Niemeyer anzuwenden. Ist nur ein Vertreter zu bestellen, erfolgt die Wahl nach § 50 Abs. 2 GO durch Mehrheitsentscheidung. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Bei allen Entscheidungen hat der Bürgermeister Stimmrecht. Weiterhin ist zu beachten, dass nach § 113 Abs. 2 GO bei der Bestellung von mehr als einem Vertreter in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder in entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter dazuzählen muss. In diesen Fällen ist der Sitz des Bürgermeisters, wie im übrigen auch derjenige des von ihm vorgeschlagenen Beamten oder Angestellten, nicht auf die Liste einer Partei anzurechnen, da er kraft Gesetzes allein und ausschließlich aufgrund seiner Funktion die Interessen der Gemeinde wahren soll. -1 - Die Wahl eines gemeindlichen Vertreters für die Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Kreis Düren und für den Rureifel-Tourismus e. V. braucht nicht durchgeführt zu werden, da nach deren Statuten die Bürgermeister der jeweiligen Mitgliedskommunen „geborene“ Vertreter sind. In dieser Funktion wird der Bürgermeister durch seinen Allgemeinen Vertreter nach § 68 GO vertreten, so dass auch hier eine Stellvertreterwahl entbehrlich ist. Schließlich ist noch darauf hinzuweisen, dass der Rat der Gemeinde Hürtgenwald in seiner Sitzung am 21.02.2008 das Ratsmitglied Prof. Dr. Reinhard Odoj als Delegierten in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur für die 5jährige Amtszeit der dortigen Verbandsversammlung von 2008 bis 2013 entsandt hat. Da Herr Prof. Dr. Odoj weiterhin Mitglied des Rates der Gemeinde Hürtgenwald ist, kann auf eine Neubestellung verzichtet werden. In welche Gremien Vertreter zu entsenden sind und deren jeweilige Anzahl wollen Sie bitte der nachfolgenden Aufstellung entnehmen: Verband pp. Verbandsversammlung kommunale Datenverarbeitungszentrale Regionaler Beitrag Aachener Verkehrsverbund Forstbetriebsgemeinschaft Kreuzau/Hürtgenwald Jagdgenossenschaftsversammlungen Gesellschafterversammlung der Entsorgungsgesellschaft Düren Beirat Entsorgungsgesellschaft Düren Verbandsversammlung des Wasserversorgungszweckverbandes Perlenbach Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW Kindergartenrat Gey Kindergartenrat Brandenberg Kindergartenrat Kleinhau Kindergartenrat Vossenack Schulverband Simmerath Schulkonferenzen der Schulen im gemeindlicher Trägerschaft Beratende Mitglieder Vorstand Höhen Art Hürtgenwald e. V. Eifeltourismus GmbH Eifeltouristik Agentur NRW e. V. Naturpark Nordeifel e. V. Genossenschaftsversammlung Raiffeisenbank Simmerath Abwassertechnische Vereinigung e. V. Verkehrswacht e. V. Anzahl Vertreter Anzahl Stellvertreter 1 1 1 1 1 1 1 1 1 4 1 keine 4 4 3 3 3 3 3 3 3 3 1 1 müssen Mitglieder der Pfarrgemeinde St. Josef sein 1 1 1 3 1 1 1 1 1 1 1 1 3 bisher keinen 1 1 1 1 1 1 In der letzten Legislaturperiode wurde beschlossen, Bürgermeister Buch als Vertreter für die Gemeinde in die Vereine Verkehrswacht e. V., Naturpark Nordeifel e. V., Abwassertechnische Vereinigung e. V. sowie in die Genossenschaftsversammlung der Raiffeisenbank Simmerath zu entsenden. Er wurde ermächtigt, im Verhinderungsfall jeweils einen Stellvertreter bestimmen zu können. -2 - Beschlussvorschlag: Nach Kenntnisnahme des Sachverhaltes bestellt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald in die nachfolgend aufgeführten Organe von juristischen Personen oder Personenvereinigungen bei mehreren Vertretern aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlags/Wahlgang nach den Grundsätzen der Verhältniswahl folgende Vertreter: Verband pp. Verbandsversammlung kommunale Datenverarbeitungszentrale –KDVZRegionaler Beitrag Aachener Verkehrsverbund Forstbetriebsgemeinschaft Kreuzau/Hürtgenwald Jagdgenossenschaftsversammlungen Gesellschafterversammlung der Entsorgungsgesellschaft Düren –EGDBeirat Entsorgungsgesellschaft Düren Verbandsversammlung des Wasserversorgungszweckverbandes Perlenbach Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW Kindergartenrat Gey Kindergartenrat Brandenberg Kindergartenrat Kleinhau Kindergartenrat Vossenack Schulverband Simmerath Schulkonferenzen der Schulen im gemeindlicher Trägerschaft Beratende Mitglieder Vorstand Höhen Art Hürtgenwald e. V. Eifeltourismus GmbH Eifeltouristik Agentur NRW e. V. Verkehrswacht e. V. Naturpark Nordeifel e. V. Abwassertechnische Vereinigung e. V. Genossenschaftsversammlung der Raiffeisenbank Simmerath -3 - Vertreter Stellvertreter ………………. ………………. ………………. ………………. ………………... ……………….. ……………….. ……………….. ……………….. ………………. ………………. ………………. ………………. ………………. ………………. ………………. ………………. ………………. ………………. ………………. ………………. ………………. ………………. ………………. ………………. ………………. ………………. ………………. ………………. ………………. ………………. ………………. ……………… ……………… ………………. ………………. ………………. ………………. ………………. ………………. ………………. ……………….. ……………….. ……………….. ……………….. ……………….. ……………….. ……………….. ……………….. ……………….. ………………. ………………. ………………. ………………. ………………. ………………. ....................... ....................... ……………….. ……………….. ……………….. ....................... ……………….. ……………….. ……………….. ....................... ....................... ……………….. ……………….. ……………….. ……………….. ………………... keine Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -4 - (Bürgermeister)