Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
75 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
03.04.14, 15:09
Aktualisiert
03.04.14, 15:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 10.12.2013
21.3
Bebauungsplan Nr 171, Erftstadt-Friesheim, Borrer Straße Süd
I. Aufstellungsbeschluss
II. Offenlegungsbeschluss 433/2013
I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, für das im Anlageplan
ersichtliche Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Anlageplan ist Bestandteil des
Beschlusses. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 171, Erftstadt –
Friesheim, Borrer Straße Süd.
II. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte
Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 171, Erftstadt-Friesheim, Borrer Straße Süd, als
Bebauungsplanentwurf nebst Begründung und Umweltbericht beschlossen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage gem. § 3
Abs. 2 BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen.
40 Ja-Stimme(n), 7 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)