Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
19 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
03.04.14, 15:09
Aktualisiert
03.04.14, 15:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 10.12.2013
20.8
Prüfung / Feststellung des Jahresabschlusses 2012 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt
Erftstadt 441/2013
1. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Straßen
Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt,
Betriebszweig Straßen werden für das Geschäftsjahr 2012 (01.01.2012 bis 31.12.2012)
gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) festgestellt.
Der Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2012 in Höhe von minus EUR 1.340.485,98
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
2. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Gartenbau und Friedhöfe - Gartenbau
Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt,
Betriebszweig Gartenbau werden für das Geschäftsjahr 2012 (01.01.2012 bis 31.12.2012)
gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) festgestellt.
Der Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2012 in Höhe von minus EUR 846.013,98
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Gartenbau und Friedhöfe - Friedhöfe
Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt,
Betriebszweig Friedhöfe werden für das Geschäftsjahr 2012 (01.01.2012 bis 31.12.2012)
gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) festgestellt.
Der Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2012 in Höhe von minus EUR 1.042.536,21
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
4. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Straßenreinigung
Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt,
Betriebszweig Straßenreinigung werden für das Geschäftsjahr 2012 (01.01.2012 bis
31.12.2012) gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NW)
festgestellt. Der Jahresgewinn für das Geschäftsjahr 2012 in Höhe von plus EUR
131.862,56 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 10.12.2013
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