Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
79 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
25.06.2009
62/2009
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
III
Herr Kowalke
Aktenzeichen:
Datum:
III Kw/zie
10.06.2009
Bezeichnung
Abwassergebühren;
hier: Neuregelung bei zusätzlichen Wasserzählern
Sachverhalt:
Im Rahmen der Ermittlung der Flächen für die Niederschlagswassergebühr ist die Zahl der Fälle,
die einen zusätzlichen Wasserzähler (Ab- bzw. Zuzugsmengen) haben, erheblich angestiegen.
Unter anderem durch den höheren Aufklärungsgrad der Bevölkerung im Abwasserbereich in Bezug auf die Einführung der getrennten Abwassergebühr sowie der gestiegenen Überprüfungen bei
den Zwischenzählern, hat sich eine deutliche Mehrzahl ergeben. Die Überwachung dieser Fälle ist
mit einem erheblichen Aufwand verbunden, zumal es zum einen in der Vergangenheit sehr oft zu
Zählerstandsdifferenzen wegen nicht ordnungsgemäß eingebauter Zähler bzw. durch fehlerhafte
Anzeigen bei den Messvorrichtungen gekommen ist und zum anderen die nötigen Nachweise
durch die Betroffenen nicht erbracht wurden.
Ferner sieht die zurzeit geltende Gebührensatzung vor, dass nur die Mengen berücksichtigt werden können, die durch Messvorrichtungen angezeigt werden. Diese Messvorrichtungen müssen
von der Gemeinde als zuverlässig anerkannt sein. Die Einrichtungen hat nach der Satzung der
Gebührenpflichtige auf seine Kosten einzubauen.
Um hier zu einer kostengünstigeren und bürgerfreundlicheren Lösung (Transparenz) zu gelangen
und den bisher möglichen Missbrauch zu unterbinden, ist Kontakt mit dem Wasserwerk Perlenbach aufgenommen worden.
Ergebnis dieser Unterredungen ist eine standardisierte und synergieeffektbezogene Lösung. Hiernach bietet das Wasserwerk folgende Leistungen an:
a) Überprüfung der Einbaukriterien
b) Einbau von (gemeindlichen) geeichten Zwischenzählern
c) Turnusmäßiger Wechsel der Zähler alle 6 Jahre (Eichzeitraum) in Verbindung mit dem
Hauptwasserzähler
-1 -
d) Ermittlung der jährlichen Wasserverbrauchsmengen und Mitteilung der Zählerstände
e) Lieferung von Verbrauchslisten und Zählerständen in Dateiform
Die Kalkulation über den Einbau von zusätzlichen Messvorrichtungen ist als Anlage beigefügt. Der
Gesamtpreis ist pro Zähler auf die Laufzeit der Eichung (6 Jahre) berechnet. Hieraus ergibt sich
eine Gebühr von 120,00 €. Dieser Betrag wird auf die Laufzeit der Eichung (6 Jahre) verteilt, so
dass je Zähler 20,00 € jährlich zu entrichten sind.
Die bisherige Zwischenzählergebühr in Höhe von 10,00 € würde durch die neu kalkulierte Gebühr
ersetzt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, die Abwicklung der Zwischenzähler künftig über den
Wasservorgungszweckverband Perlenbach in Monschau-Imgenbroich vornehmen zu lassen.
Er ist mit der Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung in der beiliegenden Fassung einverstanden.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Erforderliche zu veranlassen.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)