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Beschlussvorlage (Abwassergebühren; hier: Neuregelung bei zusätzlichen Wasserzählern)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
79 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Abwassergebühren;
hier: Neuregelung bei zusätzlichen Wasserzählern) Beschlussvorlage (Abwassergebühren;
hier: Neuregelung bei zusätzlichen Wasserzählern)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 25.06.2009 62/2009 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: III Herr Kowalke Aktenzeichen: Datum: III Kw/zie 10.06.2009 Bezeichnung Abwassergebühren; hier: Neuregelung bei zusätzlichen Wasserzählern Sachverhalt: Im Rahmen der Ermittlung der Flächen für die Niederschlagswassergebühr ist die Zahl der Fälle, die einen zusätzlichen Wasserzähler (Ab- bzw. Zuzugsmengen) haben, erheblich angestiegen. Unter anderem durch den höheren Aufklärungsgrad der Bevölkerung im Abwasserbereich in Bezug auf die Einführung der getrennten Abwassergebühr sowie der gestiegenen Überprüfungen bei den Zwischenzählern, hat sich eine deutliche Mehrzahl ergeben. Die Überwachung dieser Fälle ist mit einem erheblichen Aufwand verbunden, zumal es zum einen in der Vergangenheit sehr oft zu Zählerstandsdifferenzen wegen nicht ordnungsgemäß eingebauter Zähler bzw. durch fehlerhafte Anzeigen bei den Messvorrichtungen gekommen ist und zum anderen die nötigen Nachweise durch die Betroffenen nicht erbracht wurden. Ferner sieht die zurzeit geltende Gebührensatzung vor, dass nur die Mengen berücksichtigt werden können, die durch Messvorrichtungen angezeigt werden. Diese Messvorrichtungen müssen von der Gemeinde als zuverlässig anerkannt sein. Die Einrichtungen hat nach der Satzung der Gebührenpflichtige auf seine Kosten einzubauen. Um hier zu einer kostengünstigeren und bürgerfreundlicheren Lösung (Transparenz) zu gelangen und den bisher möglichen Missbrauch zu unterbinden, ist Kontakt mit dem Wasserwerk Perlenbach aufgenommen worden. Ergebnis dieser Unterredungen ist eine standardisierte und synergieeffektbezogene Lösung. Hiernach bietet das Wasserwerk folgende Leistungen an: a) Überprüfung der Einbaukriterien b) Einbau von (gemeindlichen) geeichten Zwischenzählern c) Turnusmäßiger Wechsel der Zähler alle 6 Jahre (Eichzeitraum) in Verbindung mit dem Hauptwasserzähler -1 - d) Ermittlung der jährlichen Wasserverbrauchsmengen und Mitteilung der Zählerstände e) Lieferung von Verbrauchslisten und Zählerständen in Dateiform Die Kalkulation über den Einbau von zusätzlichen Messvorrichtungen ist als Anlage beigefügt. Der Gesamtpreis ist pro Zähler auf die Laufzeit der Eichung (6 Jahre) berechnet. Hieraus ergibt sich eine Gebühr von 120,00 €. Dieser Betrag wird auf die Laufzeit der Eichung (6 Jahre) verteilt, so dass je Zähler 20,00 € jährlich zu entrichten sind. Die bisherige Zwischenzählergebühr in Höhe von 10,00 € würde durch die neu kalkulierte Gebühr ersetzt. Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, die Abwicklung der Zwischenzähler künftig über den Wasservorgungszweckverband Perlenbach in Monschau-Imgenbroich vornehmen zu lassen. Er ist mit der Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung in der beiliegenden Fassung einverstanden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Erforderliche zu veranlassen. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2 - (Bürgermeister)