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Beschlussvorlage (Waldfläche für Aschebeisetzungen im Wurzelbereich zwischen Vossenack und Simonskall; hier: Namentliche Bezeichnung des „Urnenwaldes“)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
84 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Waldfläche für Aschebeisetzungen im Wurzelbereich zwischen Vossenack und Simonskall;
hier: Namentliche Bezeichnung des „Urnenwaldes“) Beschlussvorlage (Waldfläche für Aschebeisetzungen im Wurzelbereich zwischen Vossenack und Simonskall;
hier: Namentliche Bezeichnung des „Urnenwaldes“)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 22.09.2009 79/2009 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: II Herr Streit Aktenzeichen: Datum: II S/Ra 03.09.2009 Bezeichnung Waldfläche für Aschebeisetzungen im Wurzelbereich zwischen Vossenack und Simonskall; hier: Namentliche Bezeichnung des „Urnenwaldes“ Sachverhalt: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat am 19.06.2008 (siehe Beschlussvorlage 75/2008) die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Anlegung eines „Urnenwaldes“ auf einem Teilstück des gemeindlichen Waldgrundstückes Gemarkung Vossenack, Flur 7, Parzelle 112, beschlossen. Unter Hinweis auf die Beschlussvorlage Nr. 108/2008 hat der Rat am 18.09.2008 entschieden, die ursprüngliche Fläche auf ca. 7 ha auszudehnen. Am 02.04.2009 (siehe Beschlussvorlage 37/ 2009) hat der Rat mich beauftragt, die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen. Über den derzeitigen Stand des Verfahrens wird in der Ratssitzung berichtet. Nunmehr empfiehlt es sich, der Waldfläche für Aschebeisetzungen im Wurzelbereich einen Namen zu geben. Die Flurbezeichnungen in dem besagten Bereich lauten „Untere Richelsbach“ bzw. „Schönheld“. Von mir wird als Name „Urnenwald“ vorgeschlagen. „Friedwald“ und „Ruheforst“ sind geschützte Bezeichnungen und können als Namen nicht verwandt werden. Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, dass die Teilfläche Gemarkung Vossenack, Flur 7, Parzelle 112, für Aschebeisetzungen im Wurzelbereich den Namen „.........“ führen soll. -1 - Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Nein € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2 - (Bürgermeister)