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Beschlusstext (08. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt, E. – Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa Beschluss über die Durchführung einer zweiten uneingeschränkten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
81 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
03.04.14, 15:09
Aktualisiert
03.04.14, 15:09
Beschlusstext (08. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt, E. – Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
Beschluss über die Durchführung einer zweiten uneingeschränkten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) Beschlusstext (08. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt, E. – Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa
Beschluss über die Durchführung einer zweiten uneingeschränkten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)

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Beschluss der Sitzung des Rates am 10.12.2013 21.4 08. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt, E. – Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa Beschluss über die Durchführung einer zweiten uneingeschränkten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB 531/2013 I. Der vom Rat der Stadt Erftstadt am 29.03.2011 gefasste Beschluss gem. § 2 Baugesetzbuch(BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, über die 08. Flächennutzungsplanänderung, E.- Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa, wird rückwirkend zum 11.04.2011 erneut bekanntgemacht. II. Der folgende, vom Rat der Stadt Erftstadt am 24.09.2013 gefasste Beschluss wird aufgehoben: Gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, sowie i.V. m. §§7 und 41 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NW) vom 16.11.2004 (GV NW S. 644), in der zuletzt gültigen Fassung, wird der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung 08, E.-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa, einschließlich der Begründung und den unter I. beschlossenen Ergänzungen als Flächennutzungsplan-Änderung 08, E.-Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa, nebst Begründung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Flächennutzungsplan-Änderung gem. § 6 Abs.1 BauGB der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und die Genehmigung bekannt zu machen. III. Gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 ( BGBL. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird der vorliegende Entwurf der 08. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt, E. –Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa, nebst Begründung und Umweltbericht erneut uneingeschränkt öffentlich ausgelegt und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. 45 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Rates vom 10.12.2013 Seite 2