Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
81 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
03.04.14, 15:09
Aktualisiert
03.04.14, 15:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 10.12.2013
21.4
08. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt, E. – Gymnich, Kehler Weg,
Erweiterung Getreidelager RaiBa
Beschluss über die Durchführung einer zweiten uneingeschränkten Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB 531/2013
I. Der vom Rat der Stadt Erftstadt am 29.03.2011 gefasste Beschluss gem. § 2
Baugesetzbuch(BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414), in der zuletzt gültigen
Fassung, über die 08. Flächennutzungsplanänderung, E.- Gymnich, Kehler Weg,
Erweiterung Getreidelager RaiBa, wird rückwirkend zum 11.04.2011 erneut
bekanntgemacht.
II. Der folgende, vom Rat der Stadt Erftstadt am 24.09.2013 gefasste Beschluss wird
aufgehoben:
Gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414), in der zuletzt
gültigen Fassung, sowie i.V. m. §§7 und 41 (1) der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein Westfalen (GO NW) vom 16.11.2004 (GV NW S. 644), in der zuletzt gültigen
Fassung, wird der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung 08, E.-Gymnich, Kehler
Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa, einschließlich der Begründung und den unter I.
beschlossenen Ergänzungen als Flächennutzungsplan-Änderung 08, E.-Gymnich, Kehler
Weg, Erweiterung Getreidelager RaiBa, nebst Begründung beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Flächennutzungsplan-Änderung gem. § 6 Abs.1
BauGB der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und die
Genehmigung bekannt zu machen.
III. Gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 ( BGBL. I S.
2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird der vorliegende Entwurf der 08. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt, E. –Gymnich, Kehler Weg, Erweiterung
Getreidelager RaiBa, nebst Begründung und Umweltbericht erneut uneingeschränkt
öffentlich ausgelegt und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.
45 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 10.12.2013
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