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Beschlusstext (Überschwemmungsgebiet (ÜSG) der Erft und des Liblarer Mühlengrabens; Stellungnahme der Stadt Erftstadt als Träger öffentlicher Belange)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
03.04.14, 15:09
Aktualisiert
03.04.14, 15:09
Beschlusstext (Überschwemmungsgebiet (ÜSG) der Erft und des Liblarer Mühlengrabens;
Stellungnahme der Stadt Erftstadt als Träger öffentlicher Belange)

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Beschluss der Sitzung des Rates am 10.12.2013 21.10 Überschwemmungsgebiet (ÜSG) der Erft und des Liblarer Mühlengrabens; Stellungnahme der Stadt Erftstadt als Träger öffentlicher Belange 540/2013 Der Entwurf der Überschwemmungsgebietsverordnung für das Überschwemmungsgebiet (ÜSG) der Erft und des Liblarer Mühlengrabens wird zur Kenntnis genommen. Es wird angeregt, in den Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung die bei der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten nach § 78 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gem. § 78 Abs. 3 WHG mögliche allgemeine Zulässigkeit für die Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen aufzunehmen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)