Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
76 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
03.04.14, 15:09
Aktualisiert
03.04.14, 15:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 10.12.2013
21.1
Bebauungsplan Nr. 112 C, E.-Liblar, Bolzplatz;
Vereinfachte Änderung "Jugendtreff" 381/2013
Gem. § 13 Baugesetzbuch wird beschlossen, den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 112 C, E.Liblar, Bolzplatz, in einem vereinfachten Verfahren zu ändern. Der Anlageplan und der Vorentwurf
der Bebauungsplanänderung nebst Begründung sind Bestandteil des Beschlusses.
Wesentliches Ziel der vereinfachten Änderung ist die Aufnahme der Zweckbestimmung:
„Jugendtreff“ und „Streuobstwiese“ auf der bisher festgesetzten öffentlichen Grünfläche.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1und § 4 Abs.1 BauGB wird
gem. § 13 Abs. 2 Nr. BauGB abgesehen und eine Auslegung gem. § 3 Abs. 2 durchgeführt.
Im Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von
der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind,
sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 abgesehen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)