Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,8 kB
Datum
20.05.2009
Erstellt
10.06.09, 04:15
Aktualisiert
10.06.09, 04:15
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 20. Sitzung des Kreisausschusses am 20.05.2009 im Sitzungssaal I
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 13
Wohnberatung in NRW
hier: Neuregelung der Finanzierung der Wohnberatung im Kreis V 522/2009
Euskirchen ab 01.06.2009
FDP-Fraktionsvorsitzender Reiff weist darauf hin, dass der
Kreistag vor einigen Jahren dem Beratungsangebot der Caritas
wegen der Mehrkosten nicht zugestimmt habe. Nunmehr solle
dem Angebot der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH
zugestimmt werden. Hinsichtlich der Höhe der Kosten sei es
aus der Sicht der FDP-Fraktion erforderlich, mit der
Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH zwecks Reduzierung
noch einmal zu verhandeln. Dem jetzigen Vorschlag der
Verwaltung und des Fachausschusses könne die FDP-Fraktion
nicht zustimmen.
Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU) weist darauf hin,
dass eine Wohnberatung immer kostengünstiger sei, als die
Aufgabe von Wohnungen.
Landrat Rosenke bemerkt dazu, dass dann der Kreis
Euskirchen in die Pflicht genommen würde; in diesem Fall sei
mit erheblich höheren Kosten zu rechnen.
Auf erneute Intervention des FDP-Fraktionsvorsitzenden Reiff,
Gespräche mit der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH zu
führen, teilt Landrat Rosenke ergänzend mit, dass derartige
Gespräche bereits stattgefunden hätten. Weitere Gespräche
seien nicht zielführend.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der
Vorsitzende die Vorlage 522/2009 zur Abstimmung.
Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 522/2009 unter
Berücksichtigung der zustimmenden Empfehlung des
Ausschusses für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und
Gesundheit vom 28.04.2009 (siehe Z 1/V 522/2009) zu und
empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt, der Wohnberatungsstelle der
Kreiskrankenhauses Mechernich GmbH auf Grundlage der
neuen Finanzierungsregelung nach § 8 Abs. 4 der Verordnung
zur Änderung der Verordnung über niedrigschwellige Hilfe- und
Betreuungsangebote für Pflegebedürftige in NRW (ÄndVO) in
Verbindung mit § 45 c SGB XI
a) für die Zeit vom 01.06.2009 bis 31.12.2009 eine Zuwendung in Höhe von 17.381,00 € und
b) für die Zeit vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 eine Zuwen-
dung in Höhe von 29.796,00 €
zu gewähren.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
bei 2 Enthaltungen