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Beschlusstext (Wohnberatung in NRW hier: Neuregelung der Finanzierung der Wohnberatung im Kreis Euskirchen ab 01.06.2009)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,8 kB
Datum
20.05.2009
Erstellt
10.06.09, 04:15
Aktualisiert
10.06.09, 04:15
Beschlusstext (Wohnberatung in NRW
hier: Neuregelung der Finanzierung der Wohnberatung im Kreis Euskirchen ab 01.06.2009) Beschlusstext (Wohnberatung in NRW
hier: Neuregelung der Finanzierung der Wohnberatung im Kreis Euskirchen ab 01.06.2009)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der 20. Sitzung des Kreisausschusses am 20.05.2009 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 13 Wohnberatung in NRW hier: Neuregelung der Finanzierung der Wohnberatung im Kreis V 522/2009 Euskirchen ab 01.06.2009 FDP-Fraktionsvorsitzender Reiff weist darauf hin, dass der Kreistag vor einigen Jahren dem Beratungsangebot der Caritas wegen der Mehrkosten nicht zugestimmt habe. Nunmehr solle dem Angebot der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH zugestimmt werden. Hinsichtlich der Höhe der Kosten sei es aus der Sicht der FDP-Fraktion erforderlich, mit der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH zwecks Reduzierung noch einmal zu verhandeln. Dem jetzigen Vorschlag der Verwaltung und des Fachausschusses könne die FDP-Fraktion nicht zustimmen. Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU) weist darauf hin, dass eine Wohnberatung immer kostengünstiger sei, als die Aufgabe von Wohnungen. Landrat Rosenke bemerkt dazu, dass dann der Kreis Euskirchen in die Pflicht genommen würde; in diesem Fall sei mit erheblich höheren Kosten zu rechnen. Auf erneute Intervention des FDP-Fraktionsvorsitzenden Reiff, Gespräche mit der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH zu führen, teilt Landrat Rosenke ergänzend mit, dass derartige Gespräche bereits stattgefunden hätten. Weitere Gespräche seien nicht zielführend. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der Vorsitzende die Vorlage 522/2009 zur Abstimmung. Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 522/2009 unter Berücksichtigung der zustimmenden Empfehlung des Ausschusses für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit vom 28.04.2009 (siehe Z 1/V 522/2009) zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, der Wohnberatungsstelle der Kreiskrankenhauses Mechernich GmbH auf Grundlage der neuen Finanzierungsregelung nach § 8 Abs. 4 der Verordnung zur Änderung der Verordnung über niedrigschwellige Hilfe- und Betreuungsangebote für Pflegebedürftige in NRW (ÄndVO) in Verbindung mit § 45 c SGB XI a) für die Zeit vom 01.06.2009 bis 31.12.2009 eine Zuwendung in Höhe von 17.381,00 € und b) für die Zeit vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 eine Zuwen- dung in Höhe von 29.796,00 € zu gewähren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei 2 Enthaltungen