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Beschlusstext (Anregung des Herrn Adolf Schmitz, Euskirchen-Stotzheim, vom 30.04.2009 (Posteingang) gemäß § 21 KrO NRW i. V. m. § 16 der Hauptsatzung hier: Aufstellung eines "Bürgerhaushaltes")

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
8,1 kB
Datum
20.05.2009
Erstellt
10.06.09, 04:15
Aktualisiert
10.06.09, 04:15
Beschlusstext (Anregung des Herrn Adolf Schmitz, Euskirchen-Stotzheim, vom 30.04.2009 (Posteingang) gemäß § 21 KrO NRW i. V. m. § 16 der Hauptsatzung
hier: Aufstellung eines "Bürgerhaushaltes")

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 20. Sitzung des Kreisausschusses am 20.05.2009 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 6 Anregung des Herrn Adolf Schmitz, Euskirchen-Stotzheim, vom A 167/2009 30.04.2009 (Posteingang) gemäß § 21 KrO NRW i. V. m. § 16 der Hauptsatzung hier: Aufstellung eines "Bürgerhaushaltes" Landrat Rosenke weist darauf hin, dass ein sog. "Bürgerhaushalt" nur in den Kommunen zu realisieren sei. Dieser müsste dann gegebenenfalls mit dem Kreis abgestimmt werden. Ob in den Kommunen derartige Überlegungen angestellt würden, sei dem Kreis nicht bekannt. Die Anregung 167/2009 könne daher in der heutigen Sitzung des Kreisausschusses nur zur Kenntnis genommen werden.