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Beschlusstext (Eifelwaldflächen hier: Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 KrO NRW zum gemeinsamen Antrag 168/2009 der CDU-Fraktion, FDP-Fraktion und UWV-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
20.05.2009
Erstellt
10.06.09, 04:15
Aktualisiert
10.06.09, 04:15
Beschlusstext (Eifelwaldflächen
hier: Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 KrO NRW zum gemeinsamen Antrag 168/2009 der CDU-Fraktion, FDP-Fraktion und UWV-Fraktion) Beschlusstext (Eifelwaldflächen
hier: Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 KrO NRW zum gemeinsamen Antrag 168/2009 der CDU-Fraktion, FDP-Fraktion und UWV-Fraktion)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 20. Sitzung des Kreisausschusses am 20.05.2009 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 4 Beschluss über die Entlastung des Landrats für das Haushaltsjahr 2007 Drucksache V 515/2009 Eifelwaldflächen TOP 4.2 hier: Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 KrO NRW zum gemeinsamen Antrag 168/2009 der CDUFraktion, FDP-Fraktion und UWV-Fraktion Die Tagesordnungspunkte 4.1 und 4.2 werden zusammen beraten. CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt weist darauf hin, dass die identischen Beschlussempfehlungen gemäß dem Antrag 168/2009 und der Dringlichkeitsentscheidung 97/2009 den Beschluss des Kreistages vom 25.03.2009 zur Vorlage 512/2009 (Verkauf Landeswald - Eifelflächen) berücksichtigen. Nachdem das Land den Verkauf des Waldes entschieden habe, sei es nunmehr nötig, unverzüglich Verhandlungen mit den Gemeinden und der Bofrost-Stiftung aufzunehmen. Herr Reidt bittet Landrat Rosenke um Auskunft, ob inzwischen ein Schreiben an die Landesregierung unterwegs sei. Landrat Rosenke erwidert daraufhin direkt, dass bereits am Freitag, 15.05.2009, eine E-Mail an die Landeregierung gesandt worden sei. Eine Antwort liege bisher nicht vor. UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke weist darauf hin, dass nunmehr die Gemeinden und Städte des Kreises die Finanzierung von Grundstücken (Wald) sicherstellen müssten. Bevor der Kreis gegebenenfalls ein Vorkaufsrecht nach § 36 a Landschaftsgesetz ausübt, sollte er sich die notariell beurkundeten Kaufzusicherungen von den Kommunen vorlegen lassen. AV Poth erwidert darauf hin, dass zur Vermeidung zusätzlicher Kosten eine Direktabwicklung angestrebt sei. Zuerst sollte die Kontaktaufnahme mit der Bofrost-Stiftung abgewartet werden. Die Fraktionsvorsitzenden der SPD und B 90/Grüne, Herr Uwe Schmitz und Herr Grutke, nehmen in ihren Stellungnahmen ebenfalls Bezug auf den Beschluss des Kreistages vom 25.03.2009 zur Vorlage 512/2009. Beide Fraktionen unterstützen den Antrag 168/2009 und die Dringlichkeitsentscheidung 97/2009. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der Vorsitzende Folgendes zur Abstimmung: D 97/2009 Der Kreisausschuss stimmt dem Antrag 168/2009 und der Dringlichkeitsentscheidung 97/2009 zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschliesst: Die Verwaltung des Kreises Euskirchen wird beauftragt, umgehend mit der Landesregierung in Kontakt zu treten und mit ihr über die Gewährung eines zeitlichen Aufschubs für den Verkauf des Eifelwaldes bis Ende 2009 zu verhandeln. Damit soll den Kommunen des Kreises die Möglichkeit eröffnet werden, mit über eine Lösung zu beraten, die eine Sicherung der Waldflächen in öffentlicher bzw. gemeinnütziger Hand für die Zukunft ermöglicht und einen Verkauf dieser Flächen an Private oder privatwirtschaftliche Organisationen verhindert. Der Kreistag wird gleichzeitig um die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung 97/2009 vom 15.05.2009 gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO NRW gebeten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig