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Beschlusstext (Entwicklung eines Regionalen Bildungsnetzwerkes im Kreis Euskirchen hier: Abschluss eines Kooperationsvertrages zwischen dem Kreis Euskirchen und dem Land NRW (MSW))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,8 kB
Datum
20.05.2009
Erstellt
10.06.09, 04:15
Aktualisiert
10.06.09, 04:15
Beschlusstext (Entwicklung eines Regionalen Bildungsnetzwerkes im Kreis Euskirchen
hier: Abschluss eines Kooperationsvertrages zwischen dem Kreis Euskirchen und dem Land 
NRW (MSW)) Beschlusstext (Entwicklung eines Regionalen Bildungsnetzwerkes im Kreis Euskirchen
hier: Abschluss eines Kooperationsvertrages zwischen dem Kreis Euskirchen und dem Land 
NRW (MSW))

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BESCHLUSS über das Ergebnis der 20. Sitzung des Kreisausschusses am 20.05.2009 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 11 Entwicklung eines Regionalen Bildungsnetzwerkes im Kreis Euskirchen hier: Abschluss eines Kooperationsvertrages zwischen dem Kreis Euskirchen und dem Land NRW (MSW) In der kurzen Aussprache zu dem geplanten Abschluss eines Koopertionsvertrages zwischen dem Kreis Euskirchen und dem Land NRW bringt die SPD-Fraktion ein gewisses Unbehagen zum Ausdruck, was die vage formulierten Ziele der beabsichtigten Kooperation angeht. Die Zielsetzung der Kooperation wurde jedoch grundsätzlich unterstützt. In der praktischen Umsetzung sei darauf zu achten, dass sich konkrete Verbesserungen in der Zusammenarbeit und den sich daraus ergebenden Synergien ergeben. Grundsatzentscheidungen insbesondere bei Auswirkungen auf den Haushalt des Kreises müssten unter dem Vorbehalt der Zuständigkeit des Kreistages stehen. Unter Zurückstellung der Bedenken vertreten alle Fraktionen die Meinung, dass der Kooperationsvertrag abgeschlossen werden sollte. Alle Akteure in der "Schnittstelle" Bildung und Jugendhilfe würden hier angesprochen. Eine Vernetzung sei unabdingbar notwendig. Wichtig sei es, Jugendlichen und Schülern frühzeitig zu helfen; je früher dies gelinge, desto besser sei dies für die Bildung. Da es sich um ein schwieriges Ziel handele, bringe eine Vernetzung nur Vorteile. Zusammenfassend sollte der Abschluss des Kooperationsvertrages in der nahen Zukunft weiterhin kritisch begleitet und in jedem Fall in ca. zwei Jahren eine Zwischenbilanz gezogen werden. Unter Berücksichtigung der vorstehenden Diskussion und des Beratungsergebnisses aus der Sitzung des Ausschusses für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit vom 28.04.2009 (siehe Z 1/V 520/2009) stellt der Vorsitzende die Vorlage 520/2009 wie folgt zur Abstimmung: Der Kreistag beschließt, a) im Kreis Euskirchen ein Bildungsnetzwerk einzurichten b) die Verwaltung zu beauftragen, einen Kooperationsvertrag gemäß der Anlage 1 zur Vorlage 520/2009 zwischen dem Land NRW und dem Kreis Euskirchen abzuschließen c) die Verwaltung zu ermächtigen, gegebenenfalls notwendige redaktionelle Änderungen zur Anlage 1 der Vorlage V 520/2009 520/2009 vorzunehmen Abstimmungsergebnis: Einstimmig