Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
60 kB
Datum
03.12.2007
Erstellt
22.12.07, 04:26
Aktualisiert
22.12.07, 04:26
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 03.12.2007 im Sitzungssaal
II des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 3
Kinderbildungsgesetz - KiBiz
hier: Erlass einer neuen Elternbeitragssatzung
V 387/2007
Seitens der Verwaltung wird das Kinderbildungsgesetz auf der
Basis der V 387/2007 ausführlich vorgestellt.
Die TeilnehmerInnen erhalten Gelegenheit, offen stehende
Fragen abzuklären. Im Anschluß hieran berichtet der
Vorsitzende über das Ergebnis der interfraktionellen
Arbeitsgruppe des Jugendhilfeausschusses vom 27.11.2007. Er
stellt dar, dass sich die Mitglieder der Arbeitsgruppe nach
intensiver Diskussion für den Alternativvorschlag I (d.h. ohne
Beitragserhebung für Geschwisterkinder) entschieden haben.
Darüber hinaus schlägt die Arbeitsgruppe vor, in den Fällen, in
denen für Geschwisterkinder ein Elternbeitrag für den Besuch
einer Offenen Ganztagsschule gezahlt wird, kein Beitrag für den
Besuch der Kindertageseinrichtung erhoben werden soll.
Der Allgemeine Vertreter des Landrates, Herr Poth, informiert
die Ausschussmitglieder über das Ergebnis der zwischenzeitlich
stattgefundenen Bürgermeisterkonferenz. Er führt aus, dass
sich 9 von 11 anwesenden Komunen für den
Alternativvorschlag I in der modifizierten Form der
Arbeitsgruppe ausgesprochen haben.
Danach stellt der Vorsitzende die Ausführungen der Verwaltung
und die ergänzenden Informationen zur Diskussion.
Das Mitglied Dr. Schweikert schlägt vor, den § 5 Abs. 2 der
Beitragssatzung wie folgt zu ändern:
In der Tabelle I (Gruppenform I und Gruppenform III)
in der Einkommensgruppe bis 25.000 € den Elternbeitrag für 45
Stunden Betreuungszeit auf 41 € (statt 46 €) festzusetzen.
Darüber hinaus soll der Elternbeitrag in der Einkommensgruppe
bis 37.000 € auf nunmehr 70 € (statt 77 €) festgelegt werden.
Zur Finanzierung des damit verbundenen Beitragsausfalles
schlägt er vor, die jetzige letzte Einkommensstufen bis 82.000 €
zu begrenzen und eine zusätzliche Einkommensstufe
„über 82.000 €“ einzufügen. Diese Einkommensstufe soll die
folgenden Elternbeiträge beinhalten:
25 Stunden
Betreuung
35 Stunden
Betreuung
45 Stunden
Betreuung
Einkommen
Eltern
beitrag
Gesch
wister
Eltern
beitrag
Gesch
wister
Eltern
beitrag
Gesch
wister
bis 15.000 €
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
bis 25.000 €
27,00
0,00
30,00
0,00
41,00
0,00
bis 37.000 €
45,00
0,00
50,00
0,00
70,00
0,00
bis 50.000 €
74,00
0,00
82,00
0,00
124,00
62,00
bis 62.000 €
116,00
0,00
128,00
0,00
191,00
0,00
bis 82.000 €
152,00
0,00
168,00
0,00
252,00
0,00
über 82.000 €
167,00
0,00
184,00
0,00
277,00
0,00
Das Mitglied Stolz spricht sich gegen diesen Vorschlag aus und
plädiert stattdessen für einen Einstieg in die Umsetzung des
„KiBiz“, in der von der Arbeitsgruppe verabschiedeten Form.
Sie weist darauf hin, dass alle Beteiligten Neuland betreten und
erst in einem Jahr belastbares Zahlenmaterial vorliegt. Sie
spricht sich aus diesen Gründen dafür aus, im Sinne der
Arbeitsgruppe zu beschließen und die Verwaltung zu
beauftragen, in einem Jahr einen Erfahrungsbericht vorzulegen.
Dieser könnte dann Grundlage für eventuell notwendige
Veränderungen darstellen.
Weitere Fragen und Änderungswünsche aus der Mitte des
Ausschusses werden durch die Verwaltung beantwortet.
Der Vorsitzende schlägt anschließend vor, zunächst über den
Änderungsantrag des Mitgliedes Dr. Schweikert hinsichtlich des
§ 5 Abs. 2 abzustimmen:
Der Ausschuss spricht sich mit großer Mehrheit gegen den
Antrag aus.
Danach bringt der Vorsitzende den Vorschlag der
Arbeitsgruppe hinsichtlich der Beitragsbefreiung von Kindern,
deren Geschwisterkinder die Offene Ganztagsschule besuchen,
zur Abstimmung:
Der Ausschuss stimmt diesem Vorschlag und des damit
verbundenen § 3 Abs. 2 einstimmig zu.
Abschließend lässt der Vorsitzende über die Beitragssatzung in
der modifizierten Form abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Enthaltung(en)
Einstimmig, bei 2