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Beschlusstext (Kinderbildungsgesetz - KiBiz hier: Erlass einer neuen Elternbeitragssatzung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
60 kB
Datum
03.12.2007
Erstellt
22.12.07, 04:26
Aktualisiert
22.12.07, 04:26
Beschlusstext (Kinderbildungsgesetz - KiBiz
hier: Erlass einer neuen Elternbeitragssatzung) Beschlusstext (Kinderbildungsgesetz - KiBiz
hier: Erlass einer neuen Elternbeitragssatzung)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 03.12.2007 im Sitzungssaal II des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 3 Kinderbildungsgesetz - KiBiz hier: Erlass einer neuen Elternbeitragssatzung V 387/2007 Seitens der Verwaltung wird das Kinderbildungsgesetz auf der Basis der V 387/2007 ausführlich vorgestellt. Die TeilnehmerInnen erhalten Gelegenheit, offen stehende Fragen abzuklären. Im Anschluß hieran berichtet der Vorsitzende über das Ergebnis der interfraktionellen Arbeitsgruppe des Jugendhilfeausschusses vom 27.11.2007. Er stellt dar, dass sich die Mitglieder der Arbeitsgruppe nach intensiver Diskussion für den Alternativvorschlag I (d.h. ohne Beitragserhebung für Geschwisterkinder) entschieden haben. Darüber hinaus schlägt die Arbeitsgruppe vor, in den Fällen, in denen für Geschwisterkinder ein Elternbeitrag für den Besuch einer Offenen Ganztagsschule gezahlt wird, kein Beitrag für den Besuch der Kindertageseinrichtung erhoben werden soll. Der Allgemeine Vertreter des Landrates, Herr Poth, informiert die Ausschussmitglieder über das Ergebnis der zwischenzeitlich stattgefundenen Bürgermeisterkonferenz. Er führt aus, dass sich 9 von 11 anwesenden Komunen für den Alternativvorschlag I in der modifizierten Form der Arbeitsgruppe ausgesprochen haben. Danach stellt der Vorsitzende die Ausführungen der Verwaltung und die ergänzenden Informationen zur Diskussion. Das Mitglied Dr. Schweikert schlägt vor, den § 5 Abs. 2 der Beitragssatzung wie folgt zu ändern: In der Tabelle I (Gruppenform I und Gruppenform III) in der Einkommensgruppe bis 25.000 € den Elternbeitrag für 45 Stunden Betreuungszeit auf 41 € (statt 46 €) festzusetzen. Darüber hinaus soll der Elternbeitrag in der Einkommensgruppe bis 37.000 € auf nunmehr 70 € (statt 77 €) festgelegt werden. Zur Finanzierung des damit verbundenen Beitragsausfalles schlägt er vor, die jetzige letzte Einkommensstufen bis 82.000 € zu begrenzen und eine zusätzliche Einkommensstufe „über 82.000 €“ einzufügen. Diese Einkommensstufe soll die folgenden Elternbeiträge beinhalten: 25 Stunden Betreuung 35 Stunden Betreuung 45 Stunden Betreuung Einkommen Eltern beitrag Gesch wister Eltern beitrag Gesch wister Eltern beitrag Gesch wister bis 15.000 € 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 bis 25.000 € 27,00 0,00 30,00 0,00 41,00 0,00 bis 37.000 € 45,00 0,00 50,00 0,00 70,00 0,00 bis 50.000 € 74,00 0,00 82,00 0,00 124,00 62,00 bis 62.000 € 116,00 0,00 128,00 0,00 191,00 0,00 bis 82.000 € 152,00 0,00 168,00 0,00 252,00 0,00 über 82.000 € 167,00 0,00 184,00 0,00 277,00 0,00 Das Mitglied Stolz spricht sich gegen diesen Vorschlag aus und plädiert stattdessen für einen Einstieg in die Umsetzung des „KiBiz“, in der von der Arbeitsgruppe verabschiedeten Form. Sie weist darauf hin, dass alle Beteiligten Neuland betreten und erst in einem Jahr belastbares Zahlenmaterial vorliegt. Sie spricht sich aus diesen Gründen dafür aus, im Sinne der Arbeitsgruppe zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, in einem Jahr einen Erfahrungsbericht vorzulegen. Dieser könnte dann Grundlage für eventuell notwendige Veränderungen darstellen. Weitere Fragen und Änderungswünsche aus der Mitte des Ausschusses werden durch die Verwaltung beantwortet. Der Vorsitzende schlägt anschließend vor, zunächst über den Änderungsantrag des Mitgliedes Dr. Schweikert hinsichtlich des § 5 Abs. 2 abzustimmen: Der Ausschuss spricht sich mit großer Mehrheit gegen den Antrag aus. Danach bringt der Vorsitzende den Vorschlag der Arbeitsgruppe hinsichtlich der Beitragsbefreiung von Kindern, deren Geschwisterkinder die Offene Ganztagsschule besuchen, zur Abstimmung: Der Ausschuss stimmt diesem Vorschlag und des damit verbundenen § 3 Abs. 2 einstimmig zu. Abschließend lässt der Vorsitzende über die Beitragssatzung in der modifizierten Form abstimmen. Abstimmungsergebnis: Enthaltung(en) Einstimmig, bei 2