Daten
Kommune
Wesseling
Größe
13 kB
Erstellt
24.06.10, 10:02
Aktualisiert
24.06.10, 10:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Jugendhilfeausschuss legt die Fördersätze an Träger von Freizeit-, Bildungsmaßnahmen und
Mitarbeiterschulungen für 2006 wie folgt fest:
1. Mitarbeiterschulungen
Tagessatz für mehrtägige Veranstaltungen für einen Teilnehmer aus Wesseling:
Tagessatz für eintägige Veranstaltungen für einen Teilnehmer aus Wesseling:
12,00 €
5,00 €
2. Bildungsmaßnahmen
Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling:
Tagessatz für einen Betreuer:
Betreuer werden im Verhältnis 1 : 10 bezuschusst (1 Betreuer auf 10 Teilnehmer).
3.
Tagesmaßnahmen
Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling:
Tagessatz für einen Betreuer:
Die Betreuer werden im Verhältnis 1 : 7 bezuschusst (1 Betreuer auf 7 Teilnehmer).
Die Veranstaltung soll mindestens 6 Zeitstunden umfassen.
4.
3,00 €
3,00 €
Mehrtägige Ferien- und Freizeitmaßnahmen
Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling:
Tagessatz für einen Betreuer:
Die Betreuer werden im Schlüssel 1 : 7 bezuschusst (1 Betreuer auf 7 Teilnehmer).
5.
3,00 €.
3,00 €.
3,00 €.
3,00 €.
Sonderzuschüsse
Der Tagessatz für einen sonderzuschussberechtigten Teilnehmer aus Wesseling beträgt bei Bildungsmaßnahmen, Tagesmaßnahmen und mehrtägigen Freizeitmaßnahmen einheitlich 7,00 €.
Der Sonderzuschuss wird zusätzlich zum normalen Tagessatz gewährt. Die Träger werden schriftlich
darauf hingewiesen, dass die Sonderzuschüsse ausschließlich zur Reduzierung des Teilnehmerbeitrages für die sonderzuschussberechtigten Teilnehmer eingesetzt werden dürfen.
6.
Für alle Maßnahmen gilt weiterhin:
a)
Die geförderten Teilnehmer aus Wesseling müssen bei einer Mitarbeiterschulung mindestens
15 Jahre alt sein.
Bei Bildungsmaßnahmen werden Teilnehmer aus Wesseling im Alter zwischen 6 und 26
Jahren gefördert.
Bei ein- und mehrtägigen Freizeitmaßnahmen werden Teilnehmer aus Wesseling im Alter
zwischen 6 und 17 Jahren gefördert.
Bei allen mehrtägigen Maßnahmen werden An- und Abreisetag als 1 Tag gefördert.
Der Antrag auf Förderung muss zusammen mit dem Verwendungsnachweis spätestens 4
Wochen nach Beendigung der Maßnahme im Bereich Jugendhilfe eingereicht worden sein.
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
b)
c)
d)
e)
f)
¾ Veranstaltungen schulischer Art, z.B. Klassenfahrten während der Schulzeit
¾ Veranstaltungen, die den Charakter von Sportwettkämpfen oder
Trainingslehrgängen haben
¾ Veranstaltungen überwiegend gewerkschaftlicher Art
¾ Veranstaltungen parteipolitischer Art
¾ Veranstaltungen mit kommerziellem Charakter
¾ Veranstaltungen im Zusammenhang mit öffentlichen Demonstrationen
Es wird empfohlen, den Haushaltsansatz um 2.500 Euro anzuheben.
Die Verwaltung wird ermächtigt, den bewilligten Betrag im Rahmen der zur vorläufigen Haushaltswirtschaft getroffenen Bestimmungen zahlbar zu machen.