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Beschlusstext (Zuschüsse an Träger von Freizeit- und Bildungsmaßnahmen sowie Mitarbeiterschulungen 2006)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
13 kB
Erstellt
24.06.10, 10:02
Aktualisiert
24.06.10, 10:02
Beschlusstext (Zuschüsse an Träger von Freizeit- und Bildungsmaßnahmen sowie Mitarbeiterschulungen 2006)

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Inhalt der Datei

Der Jugendhilfeausschuss legt die Fördersätze an Träger von Freizeit-, Bildungsmaßnahmen und Mitarbeiterschulungen für 2006 wie folgt fest: 1. Mitarbeiterschulungen Tagessatz für mehrtägige Veranstaltungen für einen Teilnehmer aus Wesseling: Tagessatz für eintägige Veranstaltungen für einen Teilnehmer aus Wesseling: 12,00 € 5,00 € 2. Bildungsmaßnahmen Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling: Tagessatz für einen Betreuer: Betreuer werden im Verhältnis 1 : 10 bezuschusst (1 Betreuer auf 10 Teilnehmer). 3. Tagesmaßnahmen Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling: Tagessatz für einen Betreuer: Die Betreuer werden im Verhältnis 1 : 7 bezuschusst (1 Betreuer auf 7 Teilnehmer). Die Veranstaltung soll mindestens 6 Zeitstunden umfassen. 4. 3,00 € 3,00 € Mehrtägige Ferien- und Freizeitmaßnahmen Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling: Tagessatz für einen Betreuer: Die Betreuer werden im Schlüssel 1 : 7 bezuschusst (1 Betreuer auf 7 Teilnehmer). 5. 3,00 €. 3,00 €. 3,00 €. 3,00 €. Sonderzuschüsse Der Tagessatz für einen sonderzuschussberechtigten Teilnehmer aus Wesseling beträgt bei Bildungsmaßnahmen, Tagesmaßnahmen und mehrtägigen Freizeitmaßnahmen einheitlich 7,00 €. Der Sonderzuschuss wird zusätzlich zum normalen Tagessatz gewährt. Die Träger werden schriftlich darauf hingewiesen, dass die Sonderzuschüsse ausschließlich zur Reduzierung des Teilnehmerbeitrages für die sonderzuschussberechtigten Teilnehmer eingesetzt werden dürfen. 6. Für alle Maßnahmen gilt weiterhin: a) Die geförderten Teilnehmer aus Wesseling müssen bei einer Mitarbeiterschulung mindestens 15 Jahre alt sein. Bei Bildungsmaßnahmen werden Teilnehmer aus Wesseling im Alter zwischen 6 und 26 Jahren gefördert. Bei ein- und mehrtägigen Freizeitmaßnahmen werden Teilnehmer aus Wesseling im Alter zwischen 6 und 17 Jahren gefördert. Bei allen mehrtägigen Maßnahmen werden An- und Abreisetag als 1 Tag gefördert. Der Antrag auf Förderung muss zusammen mit dem Verwendungsnachweis spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme im Bereich Jugendhilfe eingereicht worden sein. Von der Förderung ausgeschlossen sind: b) c) d) e) f) ¾ Veranstaltungen schulischer Art, z.B. Klassenfahrten während der Schulzeit ¾ Veranstaltungen, die den Charakter von Sportwettkämpfen oder Trainingslehrgängen haben ¾ Veranstaltungen überwiegend gewerkschaftlicher Art ¾ Veranstaltungen parteipolitischer Art ¾ Veranstaltungen mit kommerziellem Charakter ¾ Veranstaltungen im Zusammenhang mit öffentlichen Demonstrationen Es wird empfohlen, den Haushaltsansatz um 2.500 Euro anzuheben. Die Verwaltung wird ermächtigt, den bewilligten Betrag im Rahmen der zur vorläufigen Haushaltswirtschaft getroffenen Bestimmungen zahlbar zu machen.