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Allgemeine Vorlage (FNP Beteiligung Behörden)

Daten

Kommune
Kall
Größe
1,6 MB
Datum
10.04.2014
Erstellt
07.02.14, 18:04
Aktualisiert
07.02.14, 18:04

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall - Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) Ergebnisse der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag Es hat ein Termin zur Erörterung sämtlicher von den Landschaftsbehörden vorgetragener Punkte stattgefunden. Wegen Verhinderung der Sachbearbeiterin hatte die Höhere Landschafts-behörde dabei die Vertreterin der ULB Kreis Euskirchen, Frau Kröger, mit der Wahrnehmung auch der Belange der Höheren Landschaftsbehörde betraut. Die Abstimmungsergebnisse dieses Termins (28.06.2013) sollten in den FNP-Entwurf eingebaut werden. Nochmalige Einbindung der Behörden erfolgt ferner im Rahmen der 2. Beteiligungsrunde. Die Ergebnisse der stattgefundenen Abstimmung mit der ULB sind in den FNP-Entwurf einzubauen. 01 1 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Behörden FNP Kall Neuaufstellung.docx Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag 02 Die Stellungnahme des Kampfmittel- Die Stellungnahme des KBD wird zur Kenntnis genommen. beseitigungsdienstes wird zur Kenntnis genommen. 2 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Behörden FNP Kall Neuaufstellung.docx Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag 03 Umweltbericht, Kompensationsmöglichkeiten und Den nebenstehenden Stellungartenschutzrechtliche Vorprüfung werden für die öf- nahmen bzw. Abwägungsvorfentliche Auslegung erstellt und mit der ULB abge- schlägen wird zugestimmt. stimmt. Bei der Erstellung des FNPDie Bedenken der ULB (und stellvertretend mit für die Entwurfes für Offenlage und 2. ist Höhere LB) zu einzelnen Ortslagen wurden mit der Behördenbeteiligung Behördenvertreterin, Frau Kröger, am 28.06.2013 dementsprechend zu verfahren. erörtert, Restklärung durch Ortstermin vom 17.07.2013. Im Ergebnis soll den vorgetragenen Bedenken Rechnung getragen werden in den Fällen: Golbach Mittelstraße (Streichung), Sötenich Lafarge (Streichung nordöstlich der L204), Kall Gemeinbedarfsfläche Sport (Streichung), Frohnrath (Verschiebung neue Baufläche), Wallenthal L-förmige Teilfläche am westlichen Ortsrand (Streichung) und Urft hinter Jugendwaldheim (Streichung). Bedenken wurden zurückgestellt in: Wallenthal nördliche Ackerfläche (schon OL-Erweiterung erfolgt, unter Beteiligung ULB), Anstois, Krekel (Rosterbenden), Sötenich (An der Hardt) und Urft (nördlich HermannJosef-Haus). 3 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Behörden FNP Kall Neuaufstellung.docx Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu 03 Abstimmung der Belange der HLB erfolgte gleichzeitig mit denen der ULB am 28.06.2013, Abstimmung mit der Landesplanung der Bezirksregierung Köln am 24.09.2013. Mit letzterer zu regeln ist danach noch ein Bedarfsnachweis für eine Flächenverschiebung in Scheven (s. Abwägungsliste „Öffentlichkeit“ lfd. Nr. 10), ansonsten sollte jetzt Einvernehmen mit diesen maßgeblichen Behörden bestehen. Die Zusage einer Anpassung des LPlans an den FNP wird zur Kenntnis genommen. Stellungnahme von 2008 stammt aus einer internen, allgemeinen Vorab-Beteiligung, ohne spezielle Auswirkungen auf das Planverfahren. Aktualisierung Altlasten-Darstellung erfolgt in der Entwurfsfassung des FNP. Die Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde wird zur Kenntnis genommen. Wie dort ausgeführt, sind Detailregelungen, etwa zu Drainagen, Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung, in noch nachfolgenden B-Plan- oder Bauantragsverfahren herbeizuführen. 4 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Behörden FNP Kall Neuaufstellung.docx Beschlussvorschlag Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu 03 Die bisher geplante Ergänzungsfläche für Sportanlagen nördlich des Tennisplatzes wird auf Wunsch der ULB schon gestrichen. Bei der SO-Fläche „Wohnmobilhafen“ wird davon ausgegangen, dass dort keine baulichen Änderungen erfolgen, die den Hochwasserabfluss beeinträchtigen und dass diese - in seltenen Fällen - überschwemmt werden darf, da lediglich Fahrzeug-Abstellfläche. Es ist dann auch kein Überschwemmungsraum auszugleichen. Die neue ÜSG-Darstellung der Urft wird in die Planzeichnung eingebaut und in die Begründung aufgenommen, dass der Hochwasserabfluss nicht nachteilig verändert werden darf. Die Auflagen für neue Bauflächen an Kreisstraßen außerhalb der bestehenden Ortsdurchfahrten werden zur Kenntnis genommen und sind bei nachfolgenden B-Plan-Verfahren (oder Ortslagenerweiterungen) zu beachten. Sofern neue Flächen für Windenergienutzung in Frage kommen sollten, würden diese in einem separaten Verfahren, etwa einem sachlichen Teil-FNP, abgewickelt. Dabei wären dann auch die Abstände zu allen in Frage kommenden Schutzgütern, die Erschließung etc. zu regeln, im aktuellen Verfahren besteht hierzu kein Bedarf. 5 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Behörden FNP Kall Neuaufstellung.docx Beschlussvorschlag Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu 03 6 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Behörden FNP Kall Neuaufstellung.docx Beschlussvorschlag Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag Die beim LVR erfassten Bodendenkmäler sollten zu ihrem Schutz nachrichtlich in den FNP übernommen werden (soweit in dessen Maßstab darstellbar, in die Planzeichnung, ansonsten Hinweis auf Tabelle im Anhang). Den nebenstehenden Stellungnahmen bzw. Abwägungsvorschlägen zum LVR-Amt für Bodendenkmalpflege wird zugestimmt. 04 Bei der Erstellung des FNPEntwurfs für Offenlage und 2. Behördenbeteiligung ist dementsprechend zu verfahren. 7 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Behörden FNP Kall Neuaufstellung.docx Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu 04 Im Wege des sog. „Abschichtungsprinzips“ sollte die Prüfung der Belange des Bodendenkmalschutzes für geplante neue Baugebiete auf die Ebene der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung verlagert werden. Ein entsprechender Hinweis sollte in die Begründung zum FNP aufgenommen werden. Ferner sollte die der Stellungnahme des LVR beigefügte „Archäologische Bewertung“ als Anlage zur Begründung genommen werden. 8 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Behörden FNP Kall Neuaufstellung.docx Beschlussvorschlag Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag 04 Die Archäologische Bewertung wird zur Kenntnis ge- Die Archäologische Bewertung nommen und sollte - wie vorne gefordert - als Anlage ist der FNP-Begründung als zur Begründung des neuen FNP genommen werden. Anlage beizufügen. 9 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Behörden FNP Kall Neuaufstellung.docx Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu 04 10 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Behörden FNP Kall Neuaufstellung.docx Beschlussvorschlag Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu 04 11 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Behörden FNP Kall Neuaufstellung.docx Beschlussvorschlag Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu 04 12 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Behörden FNP Kall Neuaufstellung.docx Beschlussvorschlag Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu 04 13 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Behörden FNP Kall Neuaufstellung.docx Beschlussvorschlag Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu 04 14 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Behörden FNP Kall Neuaufstellung.docx Beschlussvorschlag Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu 04 15 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Behörden FNP Kall Neuaufstellung.docx Beschlussvorschlag Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu 04 16 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Behörden FNP Kall Neuaufstellung.docx Beschlussvorschlag Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu 04 17 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Behörden FNP Kall Neuaufstellung.docx Beschlussvorschlag Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu 04 18 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Behörden FNP Kall Neuaufstellung.docx Beschlussvorschlag Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Bei evtl. anschließenden weiteren Planungsschritten, z.B. Aufstellung von B-Plänen, Ortslagenerweiterungen o.ä., erfolgt ohnehin nochmals eine Beteiligung von Straßen NRW als Träger öffentlicher Belange. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Auf FNPEbene kein weitergehender Beschluss. 05 19 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Behörden FNP Kall Neuaufstellung.docx Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag Auf die bisher geplante Neuausweisung einer Wohnbaufläche am Holderweg / Ecke Veilchenweg sollte verzichtet werden (vgl. auch Abwägungsliste „Öffentlichkeit“). Auf die bisher geplante Neuausweisung einer Wohnbaufläche am Holderweg / Ecke Veilchenweg wird verzichtet. 06 20 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Behörden FNP Kall Neuaufstellung.docx Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag 06 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Das Ausgleichsflächenkonzept Entwurf eines Ausgleichsflächenkonzeptes wird vor ist mit der ULB als zuständiger der Offenlage erstellt und mit der ULB als zuständiger Behörde abzustimmen. Behörde abgestimmt. 21 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Behörden FNP Kall Neuaufstellung.docx Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag Der nebenstehenden Stellungnahme kann grundsätzlich zugestimmt werden, wobei es allerdings nicht Aufgabe eines FNP, sondern des Landschaftsplanes oder des Wasserrechts ist, Flächen im Außenbereich unter Schutz zu stellen. Außerhalb von Bauflächen o.ä. wird durch den FNP jedenfalls kein Eingriff vorbereitet. Den nebenstehenden Stellungnahmen wird zugestimmt. 07 Im Entwurf des FNP sollten die Geotope als Schutzgüter ausgewiesen werden, entweder als Bestandteil der landschaftsrechtlichen Schutzobjekte oder aber zumindest als nachrichtliche Übernahmen (in der Planzeichnung und / oder im Anhang zur Begründung). 22 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Behörden FNP Kall Neuaufstellung.docx Bei der Erarbeitung des FNPEntwurfs ist dementsprechend zu verfahren. Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu 07 23 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Behörden FNP Kall Neuaufstellung.docx Beschlussvorschlag Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu 07 An den sechs mitgeteilten Geotop-Standorten sind keine neuen Eingriffsflächen geplant. Die Hinweise für eine potentielle Nutzung als Kompensationsflächen werden zur Kenntnis genommen. 24 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Behörden FNP Kall Neuaufstellung.docx Beschlussvorschlag Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu 07 25 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Behörden FNP Kall Neuaufstellung.docx Beschlussvorschlag Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag 08 Nebenstehender zusammenfassender Wertung, mit Im Rahmen des FNP-Aufsteldem Verweis detaillierterer Abarbeitung auf die Ebene lungsverfahrens kein weitergeder nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung (B- hender Beschluss. Pläne), wird zugestimmt. In solcher Weise stand dies auch bereits in der Vorentwurfsbegründung. 26 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Behörden FNP Kall Neuaufstellung.docx Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag 08 Ein zusammengefasster Hinweis auf die bergbauliche Die bisherigen Aussagen in der Historie des Gemeindegebietes Kall und deren - po- Begründung sind noch zu ertentielle - Folgen war ebenfalls bereits in der Vorent- gänzen. wurfsbegründung enthalten, Ergänzung kann noch erfolgen. 27 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Behörden FNP Kall Neuaufstellung.docx Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu 08 28 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Behörden FNP Kall Neuaufstellung.docx Beschlussvorschlag Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu 08 29 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Behörden FNP Kall Neuaufstellung.docx Beschlussvorschlag Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag 09 Nochmalige Beteiligung der Behörden erfolgt „auto- Keine Beschlussfassung erforderlich. matisch“ parallel zur Offenlage des FNP-Entwurfes. 30 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Behörden FNP Kall Neuaufstellung.docx Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag Unter Abwägung aller insgesamt vorgetragenen Argumente wird vorgeschlagen, für die Entwurfsfassung wieder die Darstellungsweise des bisherigen alten FNP´s aufzugreifen, d.h. für den Bereich Lafarge nordöstlich der L 204 Darstellung der - genehmigten - Abgrabungsflächen, und keine Darstellung von Bauflächen. Im FNP-Entwurf sind die Darstellungen entsprechend den nebenstehenden Vorschlägen vorzunehmen. 10 Nach Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln als Genehmigungsbehörde für den FNP ist bzgl. der Abgrabungsflächen (in Gemeinde Kall v.a. auf Kalkstein) folgende Verfahrensweise einzuschlagen: - Darstellung nur der tatsächlich aktuell genehmigten Abgrabungsflächen, und zwar als „Vorranggebiete“, im Sinne einer Angebotsplanung (ohne Konzentrations- und Ausschlusswirkung) - Alte FNP-Darstellungen und auch die GEP-Bereiche seien nicht hinreichend genau abgegrenzt bzw. gutachterlich hinterlegt, als dass sie Konzentrationswirkung (mit verbindlichem Anschluss auf dem Rest des Gemeindegebietes) enthalten könnten; hierzu fehlt es an einer schlüssigen, gutachterlichen Gesamtuntersuchung des Gemeindegebietes; daher sollten diese im FNP-Entwurf nicht mehr dargestellt werden. - Eine Konzentrationszonen-Planung sei auch nicht erforderlich. Sofern sich künftig noch einmal Bedarf an zusätzlichen Abgrabungsflächen ergeben sollte, wäre zu deren Begründung und Verträglichkeitsprüfung zunächst eine entsprechende Fachplanung erstellen zu lassen. Die Erteilung einer Plangenehmigung/Planfeststellung könnte dann über das Fachplanungsrecht (Bergrecht) erfolgen. Genau dies ist so beabsichtigt. Der „Sachliche Teilplan großflächiger Einzelhandel“ ist zwischenzeitlich mit seinen Zielen und Grundsätzen in Kraft An dieser Stelle kein weitergehengetreten. Das gemeindliche EZH-Konzept wurde von dem der Beschluss erforderlich. Gutachterbüro darauf abgestellt. 31 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Behörden FNP Kall Neuaufstellung.docx Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag Aus dem EZH-Konzept (Entwurf) resultieren Darstellungen für den FNP, die über den Vorentwurf hinausgehen. Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln als Genehmigungsbehörde für den FNP ist erfolgt, ferner Beschlussfassung des Rates über den Entwurf des EZH-Konzeptes. Die Gesetzesgrundlagen im Begründungstext werden noch angepasst. Die aus dem EZH-Konzept und der Abstimmung mit der Bezirksregierung resultierenden Darstellungserfordernisse sind in den FNP einzubauen und die Gesetzesgrundlagen im Textteil anzupassen. 10 32 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Behörden FNP Kall Neuaufstellung.docx Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag 11 Kein Beschluss erforderlich. 33 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Behörden FNP Kall Neuaufstellung.docx Kein Beschluss erforderlich. Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag Der Fall hat sich durch Beleg eines ausreichenden Abstands zur geplanten Wohnbau-Erweiterungsfläche am Ortsrand sowie durch eine Ortsbesichtigung mit Behördenvertretern gelöst: s. ergänzende Stellungnahme der Behörde unter lfd. Nr. 26. In die Begründung zum FNP sollte lediglich noch eine kurze Erläuterung zum Sachverhalt aufgenommen werden. Unter Verweis auf die ergänzende Stellungnahme der Bezirksregierung unter lfd. Nr. 26 ist lediglich eine Erläuterung in die Begründung aufzunehmen. Kein weitergehender Beschluss erforderlich. 12 34 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Behörden FNP Kall Neuaufstellung.docx Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu 12 35 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Behörden FNP Kall Neuaufstellung.docx Beschlussvorschlag Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag 12 In die FNP-Begründung sollte der angeregte Hinweis Angeregter Hinweis für nachfür nachfolgende gewerbliche B-Plan-Verfahren auf- folgende B-Plan-Verfahren ist in die FNP-Begründung aufzugenommen werden. nehmen. 36 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Behörden FNP Kall Neuaufstellung.docx Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu 12 37 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Behörden FNP Kall Neuaufstellung.docx Beschlussvorschlag Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag Die Hinweise des Wasserverbands werden zur Kenntnis genommen. Die Transportleitungen sind bei weiterführenden, verbindlichen Bauleitplanungen zu beachten. Die Hinweise des Wasserverbands werden zur Kenntnis genommen. Die Transportleitungen sind bei weiterführenden, verbindlichen Bauleitplanungen zu beachten. 13 38 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Behörden FNP Kall Neuaufstellung.docx Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag 14 Der Bestandsplan der KEV sollte in die FNP-Zeich- Der Bestandsplan ist in die nung übernommen werden. FNP-Zeichnung zu übernehmen. 39 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Behörden FNP Kall Neuaufstellung.docx Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag 15 Die –kleinen- Korrekturen und Beschriftungen sollten Korrekturen und Beschriftungen am Leitungsverlauf sind in den noch in den FNP-Entwurf eingebaut werden. FNP-Entwurf einzubauen. 40 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Behörden FNP Kall Neuaufstellung.docx Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag 15 s.o. s.o. Bestandsschutz der Versorgungsleitungen wird im Bestandsschutz der VersorBedarfsfall auf Ebene der verbindlichen Bauleitpla- gungsleitungen ist im Bedarfsnung geregelt. fall auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung zu regeln. 41 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Behörden FNP Kall Neuaufstellung.docx Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag Zu den Anregungen des Regionalforstamtes bzgl. der Walddarstellung erfolgte eine ergänzende abschließende Besprechung mit dem Leiter des Forstamtes (15.05.2013). Dabei wurden offene Punkte zur Walddarstellung, Einzelfälle mit Eingriffen in den Wald (und deren Ersatzfaktor (1:1)), und die Sonderfälle Darstellung in Steinbrüchen (als Grünflächen) und Borstgrasrasen - Projekt in der Sistiger Heide (Eingrenzung Flächen, tlw. Darstellung als Grünflächen) durchgesprochen und geklärt. Die Ergebnisse sollten in die Entwurfsfassung der Planzeichnung eingearbeitet und im Textteil erläutert werden. Die Ergebnisse der Abstimmung mit dem Regionalforstamt sind in den FNP-Entwurf einzuarbeiten. 16 42 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Behörden FNP Kall Neuaufstellung.docx Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag 17 Kein Beschluss erforderlich. 43 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Behörden FNP Kall Neuaufstellung.docx Kein Beschluss erforderlich. Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag 18 Klarstellung Zur Klarstellung: Über die bestehende und geneh- Nebenstehende migte Konzentrationszone für Windkraftanlagen „Hon- wird zur Kenntnis genommen. derberg / Sistiger Venn“ hinaus, ist im Rahmen des hier anliegenden FNP-Neuaufstellungsverfahrens weder eine weitere solche Ausweisung vorgenommen noch geplant. Wenn überhaupt, würde hierfür ggf. ein separates Planverfahren eingeleitet (z.B. in Gestalt eines sachlichen Teil-FNP). 44 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Behörden FNP Kall Neuaufstellung.docx Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag 18 Spätere Beteiligung im Genehmigungsverfahren ist Kein weitergehender Beschluss Angelegenheit der dafür zuständigen Bau- oder BIm- erforderlich. Sch-Behörde. 45 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Behörden FNP Kall Neuaufstellung.docx Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag Die Anregung der Stadt Schleiden sollte zur Kenntnis genommen und in die weiteren Planungsüberlegungen mit eingestellt werden. Die Belange der Nachbarkommunen, den Einzelhandel betreffend, sind ohnehin zu berücksichtigen. Über die genaue Ausgestaltung von Nutzungsausschlüssen sollte dann anlässlich der Einleitung einer verbindlichen Bauleitplanung eine Abstimmung mit der Stadt Schleiden getroffen werden. In die FNP-Begründung sollte eine entsprechende Auflage als Hinweis aufgenommen werden. Die Anregung der Stadt Schleiden wird zur Kenntnis genommen. In die FNP-Begründung ist aufzunehmen, dass die Ausgestaltung von Nutzungsausschlüssen bei Einleitung einer verbindlichen Bauleitplanung für das interkommunale Gewerbegebiet mit der Stadt Schleiden abzustimmen ist. 19 46 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Behörden FNP Kall Neuaufstellung.docx Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag 20 Kein Beschluss erforderlich. 47 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Behörden FNP Kall Neuaufstellung.docx Kein Beschluss erforderlich. Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag 21 Kein Beschluss erforderlich. 48 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Behörden FNP Kall Neuaufstellung.docx Kein Beschluss erforderlich. Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag 22 Kein Beschluss erforderlich. 49 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Behörden FNP Kall Neuaufstellung.docx Kein Beschluss erforderlich. Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag 23 Kein Beschluss erforderlich. 50 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Behörden FNP Kall Neuaufstellung.docx Kein Beschluss erforderlich. Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag 24 Kein Beschluss erforderlich. 51 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Behörden FNP Kall Neuaufstellung.docx Kein Beschluss erforderlich. Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag Die Hinweise des Erftverbandes sollten zur Kenntnis genommen und in die Begründung zum FNP-Verfahren aufgenommen werden. Weiterführende Abstimmungen und Regelungen sind dann auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung zu treffen. Die Hinweise des Erftverbandes sind in die Begründung aufzunehmen. Detailabstimmungen haben bei der verbindlichen Bauleitplanung zu erfolgen. 25 52 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Behörden FNP Kall Neuaufstellung.docx Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag 26 Die ergänzende Stellungnahme der Bezirksregierung Rücknahme der Bedenken wird mit Rücknahme der zuvor vorgetragenen Bedenken zur Kenntnis genommen. (s. vorne, lfd. Nr. 12) wird zur Kenntnis genommen. 53 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Behörden FNP Kall Neuaufstellung.docx Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag 27 Unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse, mit Die neue Wohnbaufläche am ansonsten auch noch vorhandenen, weiteren Ende des Buchenweges ist zu Baumöglichkeiten in der Ortslage, kann auf die relativ streichen. kleine neue Wohnbaufläche am Ende des Buchenweges verzichtet werden. (Die Darstellung des Bauflächenbestands aus dem alten FNP sollte allerdings erhalten bleiben.) 54 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Behörden FNP Kall Neuaufstellung.docx Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu 27 Kall, 31.01.2014 My-Dö 55 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Behörden FNP Kall Neuaufstellung.docx Beschlussvorschlag