Daten
Kommune
Kall
Größe
1,6 MB
Datum
10.04.2014
Erstellt
07.02.14, 18:04
Aktualisiert
07.02.14, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall - Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP)
Ergebnisse der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Lfd. Inhalt der Stellungnahme
Nr.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
Es hat ein Termin zur Erörterung sämtlicher von den
Landschaftsbehörden
vorgetragener
Punkte
stattgefunden. Wegen Verhinderung der Sachbearbeiterin hatte die Höhere Landschafts-behörde
dabei die Vertreterin der ULB Kreis Euskirchen, Frau
Kröger, mit der Wahrnehmung auch der Belange der
Höheren
Landschaftsbehörde
betraut.
Die
Abstimmungsergebnisse dieses Termins (28.06.2013)
sollten in den FNP-Entwurf eingebaut werden.
Nochmalige Einbindung der Behörden erfolgt ferner im
Rahmen der 2. Beteiligungsrunde.
Die Ergebnisse der stattgefundenen Abstimmung mit der
ULB sind in den FNP-Entwurf
einzubauen.
01
1
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Lfd. Inhalt der Stellungnahme
Nr.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
02
Die
Stellungnahme
des
Kampfmittel- Die Stellungnahme des KBD
wird zur Kenntnis genommen.
beseitigungsdienstes wird zur Kenntnis genommen.
2
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Lfd. Inhalt der Stellungnahme
Nr.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
03
Umweltbericht,
Kompensationsmöglichkeiten und Den nebenstehenden Stellungartenschutzrechtliche Vorprüfung werden für die öf- nahmen bzw. Abwägungsvorfentliche Auslegung erstellt und mit der ULB abge- schlägen wird zugestimmt.
stimmt.
Bei der Erstellung des FNPDie Bedenken der ULB (und stellvertretend mit für die Entwurfes für Offenlage und 2.
ist
Höhere LB) zu einzelnen Ortslagen wurden mit der Behördenbeteiligung
Behördenvertreterin, Frau Kröger, am 28.06.2013 dementsprechend zu verfahren.
erörtert,
Restklärung
durch
Ortstermin
vom
17.07.2013. Im Ergebnis soll den vorgetragenen Bedenken Rechnung getragen werden in den Fällen:
Golbach Mittelstraße (Streichung), Sötenich Lafarge
(Streichung
nordöstlich
der
L204),
Kall
Gemeinbedarfsfläche Sport (Streichung), Frohnrath
(Verschiebung neue Baufläche), Wallenthal L-förmige
Teilfläche am westlichen Ortsrand (Streichung) und
Urft hinter Jugendwaldheim (Streichung).
Bedenken wurden zurückgestellt in: Wallenthal nördliche Ackerfläche (schon OL-Erweiterung erfolgt, unter
Beteiligung ULB), Anstois, Krekel (Rosterbenden),
Sötenich (An der Hardt) und Urft (nördlich HermannJosef-Haus).
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Lfd. Inhalt der Stellungnahme
Nr.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
03
Abstimmung der Belange der HLB erfolgte gleichzeitig
mit denen der ULB am 28.06.2013, Abstimmung mit
der Landesplanung der Bezirksregierung Köln am
24.09.2013. Mit letzterer zu regeln ist danach noch ein
Bedarfsnachweis für eine Flächenverschiebung in
Scheven (s. Abwägungsliste „Öffentlichkeit“ lfd. Nr.
10), ansonsten sollte jetzt Einvernehmen mit diesen
maßgeblichen Behörden bestehen. Die Zusage einer
Anpassung des LPlans an den FNP wird zur Kenntnis
genommen.
Stellungnahme von 2008 stammt aus einer internen,
allgemeinen Vorab-Beteiligung, ohne spezielle Auswirkungen auf das Planverfahren. Aktualisierung Altlasten-Darstellung erfolgt in der Entwurfsfassung des
FNP.
Die Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde wird
zur Kenntnis genommen. Wie dort ausgeführt, sind
Detailregelungen, etwa zu Drainagen, Schmutz- und
Niederschlagswasserbeseitigung, in noch nachfolgenden B-Plan- oder Bauantragsverfahren herbeizuführen.
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Beschlussvorschlag
Lfd. Inhalt der Stellungnahme
Nr.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
03
Die bisher geplante Ergänzungsfläche für Sportanlagen nördlich des Tennisplatzes wird auf Wunsch der
ULB schon gestrichen. Bei der SO-Fläche „Wohnmobilhafen“ wird davon ausgegangen, dass dort keine
baulichen Änderungen erfolgen, die den Hochwasserabfluss beeinträchtigen und dass diese - in seltenen
Fällen - überschwemmt werden darf, da lediglich Fahrzeug-Abstellfläche. Es ist dann auch kein Überschwemmungsraum auszugleichen.
Die neue ÜSG-Darstellung der Urft wird in die Planzeichnung eingebaut und in die Begründung aufgenommen, dass der Hochwasserabfluss nicht nachteilig
verändert werden darf.
Die Auflagen für neue Bauflächen an Kreisstraßen
außerhalb der bestehenden Ortsdurchfahrten werden
zur Kenntnis genommen und sind bei nachfolgenden
B-Plan-Verfahren (oder Ortslagenerweiterungen) zu
beachten.
Sofern neue Flächen für Windenergienutzung in Frage
kommen sollten, würden diese in einem separaten
Verfahren, etwa einem sachlichen Teil-FNP,
abgewickelt. Dabei wären dann auch die Abstände zu
allen in Frage kommenden Schutzgütern, die
Erschließung etc. zu regeln, im aktuellen Verfahren
besteht hierzu kein Bedarf.
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Beschlussvorschlag
Lfd. Inhalt der Stellungnahme
Nr.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
03
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Beschlussvorschlag
Lfd. Inhalt der Stellungnahme
Nr.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
Die beim LVR erfassten Bodendenkmäler sollten zu
ihrem Schutz nachrichtlich in den FNP übernommen
werden (soweit in dessen Maßstab darstellbar, in die
Planzeichnung, ansonsten Hinweis auf Tabelle im
Anhang).
Den nebenstehenden Stellungnahmen bzw. Abwägungsvorschlägen zum LVR-Amt für
Bodendenkmalpflege
wird
zugestimmt.
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Bei der Erstellung des FNPEntwurfs für Offenlage und 2.
Behördenbeteiligung
ist
dementsprechend zu verfahren.
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Lfd. Inhalt der Stellungnahme
Nr.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
04
Im Wege des sog. „Abschichtungsprinzips“ sollte die
Prüfung der Belange des Bodendenkmalschutzes für
geplante neue Baugebiete auf die Ebene der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung verlagert werden. Ein entsprechender Hinweis sollte in die Begründung zum FNP aufgenommen werden.
Ferner sollte die der Stellungnahme des LVR beigefügte „Archäologische Bewertung“ als Anlage zur
Begründung genommen werden.
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Beschlussvorschlag
Lfd. Inhalt der Stellungnahme
Nr.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
04
Die Archäologische Bewertung wird zur Kenntnis ge- Die Archäologische Bewertung
nommen und sollte - wie vorne gefordert - als Anlage ist der FNP-Begründung als
zur Begründung des neuen FNP genommen werden.
Anlage beizufügen.
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Lfd. Inhalt der Stellungnahme
Nr.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
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Beschlussvorschlag
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Nr.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
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Beschlussvorschlag
Lfd. Inhalt der Stellungnahme
Nr.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
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Beschlussvorschlag
Lfd. Inhalt der Stellungnahme
Nr.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
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Beschlussvorschlag
Lfd. Inhalt der Stellungnahme
Nr.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
04
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Beschlussvorschlag
Lfd. Inhalt der Stellungnahme
Nr.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
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Beschlussvorschlag
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Nr.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
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Beschlussvorschlag
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Nr.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
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Beschlussvorschlag
Lfd. Inhalt der Stellungnahme
Nr.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
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Beschlussvorschlag
Lfd. Inhalt der Stellungnahme
Nr.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Bei
evtl. anschließenden weiteren Planungsschritten, z.B.
Aufstellung von B-Plänen, Ortslagenerweiterungen
o.ä., erfolgt ohnehin nochmals eine Beteiligung von
Straßen NRW als Träger öffentlicher Belange.
Die Stellungnahme wird zur
Kenntnis genommen. Auf FNPEbene kein weitergehender
Beschluss.
05
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Lfd. Inhalt der Stellungnahme
Nr.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
Auf die bisher geplante Neuausweisung einer Wohnbaufläche am Holderweg / Ecke Veilchenweg sollte
verzichtet werden (vgl. auch Abwägungsliste „Öffentlichkeit“).
Auf die bisher geplante Neuausweisung einer Wohnbaufläche am Holderweg / Ecke Veilchenweg wird verzichtet.
06
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Lfd. Inhalt der Stellungnahme
Nr.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
06
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Das Ausgleichsflächenkonzept
Entwurf eines Ausgleichsflächenkonzeptes wird vor ist mit der ULB als zuständiger
der Offenlage erstellt und mit der ULB als zuständiger Behörde abzustimmen.
Behörde abgestimmt.
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Lfd. Inhalt der Stellungnahme
Nr.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
Der nebenstehenden Stellungnahme kann grundsätzlich zugestimmt werden, wobei es allerdings nicht Aufgabe eines FNP, sondern des Landschaftsplanes oder
des Wasserrechts ist, Flächen im Außenbereich unter
Schutz zu stellen. Außerhalb von Bauflächen o.ä. wird
durch den FNP jedenfalls kein Eingriff vorbereitet.
Den nebenstehenden Stellungnahmen wird zugestimmt.
07
Im Entwurf des FNP sollten die Geotope als Schutzgüter ausgewiesen werden, entweder als Bestandteil
der landschaftsrechtlichen Schutzobjekte oder aber
zumindest als nachrichtliche Übernahmen (in der
Planzeichnung und / oder im Anhang zur
Begründung).
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Bei der Erarbeitung des FNPEntwurfs ist dementsprechend
zu verfahren.
Lfd. Inhalt der Stellungnahme
Nr.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
07
23
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Beschlussvorschlag
Lfd. Inhalt der Stellungnahme
Nr.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
07
An den sechs mitgeteilten Geotop-Standorten sind
keine neuen Eingriffsflächen geplant.
Die Hinweise für eine potentielle Nutzung als Kompensationsflächen werden zur Kenntnis genommen.
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Beschlussvorschlag
Lfd. Inhalt der Stellungnahme
Nr.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
07
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Beschlussvorschlag
Lfd. Inhalt der Stellungnahme
Nr.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
08
Nebenstehender zusammenfassender Wertung, mit Im Rahmen des FNP-Aufsteldem Verweis detaillierterer Abarbeitung auf die Ebene lungsverfahrens kein weitergeder nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung (B- hender Beschluss.
Pläne), wird zugestimmt. In solcher Weise stand dies
auch bereits in der Vorentwurfsbegründung.
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Lfd. Inhalt der Stellungnahme
Nr.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
08
Ein zusammengefasster Hinweis auf die bergbauliche Die bisherigen Aussagen in der
Historie des Gemeindegebietes Kall und deren - po- Begründung sind noch zu ertentielle - Folgen war ebenfalls bereits in der Vorent- gänzen.
wurfsbegründung enthalten, Ergänzung kann noch
erfolgen.
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Lfd. Inhalt der Stellungnahme
Nr.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
08
28
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Beschlussvorschlag
Lfd. Inhalt der Stellungnahme
Nr.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
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Beschlussvorschlag
Lfd. Inhalt der Stellungnahme
Nr.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
09
Nochmalige Beteiligung der Behörden erfolgt „auto- Keine Beschlussfassung erforderlich.
matisch“ parallel zur Offenlage des FNP-Entwurfes.
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Lfd. Inhalt der Stellungnahme
Nr.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
Unter Abwägung aller insgesamt vorgetragenen Argumente
wird vorgeschlagen, für die Entwurfsfassung wieder die
Darstellungsweise des bisherigen alten FNP´s aufzugreifen,
d.h. für den Bereich Lafarge nordöstlich der L 204
Darstellung der - genehmigten - Abgrabungsflächen, und
keine Darstellung von Bauflächen.
Im FNP-Entwurf sind die Darstellungen entsprechend den nebenstehenden Vorschlägen vorzunehmen.
10
Nach Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln als Genehmigungsbehörde für den FNP ist bzgl. der Abgrabungsflächen (in Gemeinde Kall v.a. auf Kalkstein) folgende
Verfahrensweise einzuschlagen:
- Darstellung nur der tatsächlich aktuell genehmigten
Abgrabungsflächen, und zwar als „Vorranggebiete“, im
Sinne einer Angebotsplanung (ohne Konzentrations- und
Ausschlusswirkung)
- Alte FNP-Darstellungen und auch die GEP-Bereiche
seien nicht hinreichend genau abgegrenzt bzw.
gutachterlich
hinterlegt,
als
dass
sie
Konzentrationswirkung (mit verbindlichem Anschluss auf
dem Rest des Gemeindegebietes) enthalten könnten;
hierzu fehlt es an einer schlüssigen, gutachterlichen
Gesamtuntersuchung des Gemeindegebietes; daher
sollten diese im FNP-Entwurf nicht mehr dargestellt
werden.
- Eine Konzentrationszonen-Planung sei auch nicht
erforderlich. Sofern sich künftig noch einmal Bedarf an
zusätzlichen Abgrabungsflächen ergeben sollte, wäre zu
deren Begründung und Verträglichkeitsprüfung zunächst
eine entsprechende Fachplanung erstellen zu lassen. Die
Erteilung einer Plangenehmigung/Planfeststellung könnte
dann über das Fachplanungsrecht (Bergrecht) erfolgen.
Genau dies ist so beabsichtigt.
Der „Sachliche Teilplan großflächiger Einzelhandel“ ist zwischenzeitlich mit seinen Zielen und Grundsätzen in Kraft An dieser Stelle kein weitergehengetreten. Das gemeindliche EZH-Konzept wurde von dem der Beschluss erforderlich.
Gutachterbüro darauf abgestellt.
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Lfd. Inhalt der Stellungnahme
Nr.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
Aus dem EZH-Konzept (Entwurf) resultieren Darstellungen für den FNP, die über den Vorentwurf hinausgehen. Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln als
Genehmigungsbehörde für den FNP ist erfolgt, ferner
Beschlussfassung des Rates über den Entwurf des
EZH-Konzeptes. Die Gesetzesgrundlagen im Begründungstext werden noch angepasst.
Die aus dem EZH-Konzept und
der Abstimmung mit der Bezirksregierung
resultierenden
Darstellungserfordernisse sind
in den FNP einzubauen und die
Gesetzesgrundlagen im Textteil
anzupassen.
10
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Nr.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
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Kein Beschluss erforderlich.
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Kein Beschluss erforderlich.
Lfd. Inhalt der Stellungnahme
Nr.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
Der Fall hat sich durch Beleg eines ausreichenden
Abstands zur geplanten Wohnbau-Erweiterungsfläche
am Ortsrand sowie durch eine Ortsbesichtigung mit
Behördenvertretern gelöst: s. ergänzende Stellungnahme der Behörde unter lfd. Nr. 26. In die Begründung zum FNP sollte lediglich noch eine kurze Erläuterung zum Sachverhalt aufgenommen werden.
Unter Verweis auf die ergänzende Stellungnahme der Bezirksregierung unter lfd. Nr. 26
ist lediglich eine Erläuterung in
die Begründung aufzunehmen.
Kein weitergehender Beschluss
erforderlich.
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Nr.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
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Beschlussvorschlag
Lfd. Inhalt der Stellungnahme
Nr.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
12
In die FNP-Begründung sollte der angeregte Hinweis Angeregter Hinweis für nachfür nachfolgende gewerbliche B-Plan-Verfahren auf- folgende B-Plan-Verfahren ist
in die FNP-Begründung aufzugenommen werden.
nehmen.
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Nr.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
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Beschlussvorschlag
Lfd. Inhalt der Stellungnahme
Nr.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
Die Hinweise des Wasserverbands werden zur Kenntnis genommen. Die Transportleitungen sind bei
weiterführenden, verbindlichen Bauleitplanungen zu
beachten.
Die Hinweise des Wasserverbands werden zur Kenntnis
genommen. Die Transportleitungen sind bei weiterführenden, verbindlichen Bauleitplanungen zu beachten.
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Lfd. Inhalt der Stellungnahme
Nr.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
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Der Bestandsplan der KEV sollte in die FNP-Zeich- Der Bestandsplan ist in die
nung übernommen werden.
FNP-Zeichnung zu übernehmen.
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Nr.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
15
Die –kleinen- Korrekturen und Beschriftungen sollten Korrekturen und Beschriftungen
am Leitungsverlauf sind in den
noch in den FNP-Entwurf eingebaut werden.
FNP-Entwurf einzubauen.
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Nr.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
15
s.o.
s.o.
Bestandsschutz der Versorgungsleitungen wird im Bestandsschutz der VersorBedarfsfall auf Ebene der verbindlichen Bauleitpla- gungsleitungen ist im Bedarfsnung geregelt.
fall auf Ebene der verbindlichen
Bauleitplanung zu regeln.
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Lfd. Inhalt der Stellungnahme
Nr.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
Zu den Anregungen des Regionalforstamtes bzgl. der
Walddarstellung erfolgte eine ergänzende abschließende Besprechung mit dem Leiter des Forstamtes
(15.05.2013). Dabei wurden offene Punkte zur Walddarstellung, Einzelfälle mit Eingriffen in den Wald (und
deren Ersatzfaktor (1:1)), und die Sonderfälle Darstellung in Steinbrüchen (als Grünflächen) und
Borstgrasrasen - Projekt in der Sistiger Heide
(Eingrenzung
Flächen,
tlw.
Darstellung
als
Grünflächen) durchgesprochen und geklärt. Die
Ergebnisse sollten in die Entwurfsfassung der
Planzeichnung eingearbeitet und im Textteil erläutert
werden.
Die Ergebnisse der Abstimmung mit dem Regionalforstamt sind in den FNP-Entwurf
einzuarbeiten.
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Lfd. Inhalt der Stellungnahme
Nr.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
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Kein Beschluss erforderlich.
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Kein Beschluss erforderlich.
Lfd. Inhalt der Stellungnahme
Nr.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
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Klarstellung
Zur Klarstellung: Über die bestehende und geneh- Nebenstehende
migte Konzentrationszone für Windkraftanlagen „Hon- wird zur Kenntnis genommen.
derberg / Sistiger Venn“ hinaus, ist im Rahmen des
hier anliegenden FNP-Neuaufstellungsverfahrens
weder eine weitere solche Ausweisung vorgenommen
noch geplant. Wenn überhaupt, würde hierfür ggf. ein
separates Planverfahren eingeleitet (z.B. in Gestalt
eines sachlichen Teil-FNP).
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Nr.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
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Spätere Beteiligung im Genehmigungsverfahren ist Kein weitergehender Beschluss
Angelegenheit der dafür zuständigen Bau- oder BIm- erforderlich.
Sch-Behörde.
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Nr.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
Die Anregung der Stadt Schleiden sollte zur Kenntnis
genommen und in die weiteren Planungsüberlegungen
mit eingestellt werden. Die Belange der Nachbarkommunen, den Einzelhandel betreffend, sind ohnehin zu
berücksichtigen. Über die genaue Ausgestaltung von
Nutzungsausschlüssen sollte dann anlässlich der
Einleitung einer verbindlichen Bauleitplanung eine
Abstimmung mit der Stadt Schleiden getroffen werden.
In die FNP-Begründung sollte eine entsprechende
Auflage als Hinweis aufgenommen werden.
Die Anregung der Stadt Schleiden wird zur Kenntnis genommen. In die FNP-Begründung
ist aufzunehmen, dass die
Ausgestaltung von Nutzungsausschlüssen bei Einleitung
einer verbindlichen Bauleitplanung für das interkommunale
Gewerbegebiet mit der Stadt
Schleiden abzustimmen ist.
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Nr.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
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Kein Beschluss erforderlich.
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Kein Beschluss erforderlich.
Lfd. Inhalt der Stellungnahme
Nr.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
21
Kein Beschluss erforderlich.
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Kein Beschluss erforderlich.
Lfd. Inhalt der Stellungnahme
Nr.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
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Kein Beschluss erforderlich.
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Kein Beschluss erforderlich.
Lfd. Inhalt der Stellungnahme
Nr.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
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Kein Beschluss erforderlich.
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Kein Beschluss erforderlich.
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Nr.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
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Kein Beschluss erforderlich.
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Kein Beschluss erforderlich.
Lfd. Inhalt der Stellungnahme
Nr.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
Die Hinweise des Erftverbandes sollten zur Kenntnis
genommen und in die Begründung zum FNP-Verfahren aufgenommen werden. Weiterführende Abstimmungen und Regelungen sind dann auf Ebene der
verbindlichen Bauleitplanung zu treffen.
Die Hinweise des Erftverbandes sind in die Begründung
aufzunehmen.
Detailabstimmungen haben bei der verbindlichen Bauleitplanung zu erfolgen.
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Nr.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
26
Die ergänzende Stellungnahme der Bezirksregierung Rücknahme der Bedenken wird
mit Rücknahme der zuvor vorgetragenen Bedenken zur Kenntnis genommen.
(s. vorne, lfd. Nr. 12) wird zur Kenntnis genommen.
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Nr.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
27
Unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse, mit Die neue Wohnbaufläche am
ansonsten auch noch vorhandenen, weiteren Ende des Buchenweges ist zu
Baumöglichkeiten in der Ortslage, kann auf die relativ streichen.
kleine neue Wohnbaufläche am Ende des
Buchenweges verzichtet werden. (Die Darstellung des
Bauflächenbestands aus dem alten FNP sollte
allerdings erhalten bleiben.)
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Lfd. Inhalt der Stellungnahme
Nr.
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
27
Kall, 31.01.2014 My-Dö
55
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Beschlussvorschlag