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Allgemeine Vorlage (FNP Beteiligung Bürger)

Daten

Kommune
Kall
Größe
6,9 MB
Datum
10.04.2014
Erstellt
07.02.14, 18:04
Aktualisiert
07.02.14, 18:04

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall - Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag Auf die bisher geplante Neuausweisung einer Wohnbaufläche am Holderweg / Ecke Veilchenweg sollte verzichtet werden (vgl. weitere Eingaben mit gleichem Anliegen). Auf die bisher geplante Neuausweisung einer Wohnbaufläche am Holderweg / Ecke Veilchenweg wird verzichtet. 01 1 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Bürg FNP Kall Neuaufstellung.docx Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu 01 2 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Bürg FNP Kall Neuaufstellung.docx Beschlussvorschlag Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag Auf die bisher geplante Neuausweisung einer Wohnbaufläche am Holderweg / Ecke Veilchenweg sollte verzichtet werden (vgl. weitere Eingaben mit gleichem Anliegen). Auf die geplante Neuausweisung einer Wohnbaufläche am Holderweg / Ecke Veilchenweg wird verzichtet. 02 3 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Bürg FNP Kall Neuaufstellung.docx Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag ̶ ̶ 03 4 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Bürg FNP Kall Neuaufstellung.docx Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag 03 Auf der nördlichen Seite des „Mühlenweges“ handelt es sich um ein Nachvollziehen der baulichen Bestandssituation: bereits bestehendes Bürogebäude mit Mitarbeiterparkplatz wird auch im FNP mit Baufläche hinterlegt. Eine bisher angedachte L-förmige Umrahmung wird hier allerdings auf Wunsch der ULB Euskirchen im Entwurf gestrichen werden müssen. Dafür hat das ortsansässige Unternehmen in der Zwischenzeit allerdings bereits auf der nördlichen Wegeseite eine noch besser geeignete und größere Erweiterungsmöglichkeit eingeräumt bekommen, mit Zustimmung der Behörden, im Wege einer Ortslagenerweiterungssatzung. Der neue FNP hinterlegt die entsprechende Bauflächenausweisung. Eines weitergehenden Beschlusses bedarf es hierzu nicht mehr, da Ortslagenerweiterung bereits vollzogen. 5 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Bürg FNP Kall Neuaufstellung.docx Der nebenstehenden verhaltsdarstellung zugestimmt. Sachwird Der FNP ist der neuen Ortslagenabgrenzung anzupassen. Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag Auskünfte zur Belegung von Asylantenunterkünften sind nicht Angelegenheit eines FNP-Aufstellungsverfahrens. Dies gilt ebenso für das Inventar des Jugendraumes. Den nebenstehenden Stellungnahmen wird zugestimmt. Eine weitergehende Beschlussfassung ist zu einem Großteil der vorgetragenen Punkte nicht Angelegenheit des FNP-Verfahrens. In den restlichen Punkten wird an den bisherigen FNP - Zielsetzungen festgehalten. 04 Die Bauflächen-Ausweisungen im FNP sollen Möglichkeiten für potentielle künftige bauliche Entwicklungen eröffnen und längerfristig sichern. Das heißt nicht, dass auch alle Potentiale zwangsläufig gleich umgesetzt werden müssen: Die eigentliche Inwertsetzung erfolgt erst auf der nachfolgenden Ebene der verbindlichen Bauleitplanung, wobei nach den Leitlinien der gemeindlichen Baulandpolitik nur eine sukzessive und bedarfsgerechte Abwicklung zielführend ist. An einem Verfallen der existierenden Bausubstanz durch allzu viele Neuflächen kann in der Tat kein Interesse bestehen. 6 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Bürg FNP Kall Neuaufstellung.docx Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu 04 Die Lösung von eventuellen Problemen aus oder mit vorhandenen baulichen Anlagen, im Innen- wie im Außenbereich, ist - wie bei dem Punkt oben - nicht Gegenstand des FNP-Aufstellungsverfahrens. An einer vorsorglichen kommunalen Baulandpolitik sollte dennoch festgehalten werden, zumal mit den maßgeblichen übergeordneten Behörden eine –im Wesentlichen- positive Vorabstimmung erfolgt ist. 7 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Bürg FNP Kall Neuaufstellung.docx Beschlussvorschlag Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag Von dem betreffenden Flurstück könnte eine Teilfläche (ca. 2.400 m²) am südlichen Ende des Weges „Auf der Hardt“ noch als Wohnbaufläche ausgewiesen werden, in Verbindung mit der bereits eingeplanten größeren Baufläche auf der Nordseite. Die Untere Landschaftsbehörde wie auch die Bezirksregierung Köln als letztendliche Genehmigungsbehörde des FNP haben erklärt, dass sie dies mittragen würden. Auf der Südseite des Weges „Auf der Hardt“ gegenüber der bereits eingeplanten neuen Baufläche ist eine GrundstücksTeilfläche von ca. 2.400 m² noch als zusätzliche Wohnbaufläche einzuplanen. 05 8 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Bürg FNP Kall Neuaufstellung.docx Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag Der Flächenwunsch der Anlieger „Im Dahl“ wurde mit der ULB erörtert. Bei einer Reduzierung des Flächenumfangs um ca. 1/4 und dem Angebot der Verwaltung, im Gegenzug auf die Neuausweisung hinter Voißeler und Lückerather Straße verzichten zu können, wird eine Ausweisung „Im Dahl“ von der ULB mitgetragen. Dem hat sich die Bezirksregierung ausgeschlossen. Statt im rückwärtigen Bereich der Voißeler und der Lückerather Straße ist eine Teilfläche an dem Weg „Im Dahl“ als neue Baufläche einzuplanen. 06 9 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Bürg FNP Kall Neuaufstellung.docx Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag Zweck und Darstellungsinhalt eines FNP ist gemeindliche Flächenvorsorge, u.a. für bauliche und Gemeindebedarfsvorhaben. Es ist aber nicht Aufgabe der vorbereitenden Bauleitplanung, eine gemeindliche Baumschutzsatzung oder einen Schutzstatus nach Landschaftsrecht zu ersetzen. Im Außenbereich gilt der Landschaftsplan des Kreises Euskirchen. Dessen Schutzgebiete und -objekte sind nachrichtlich auch in den FNP übernommen. Aus sich heraus hat der FNP allerdings keine unter Schutz stellende Funktion, und im Übrigen auch keine allgemeine Rechtsverbindlichkeit, sondern nur eine Behördenverbindlichkeit. Die Anregung sollte daher, einmal abgesehen von der Frage des Auswahlkriteriums, jedenfalls im Rahmen des FNP-Verfahrens nicht aufgegriffen werden. Der nebenstehenden Abwägung wird zugestimmt. Die Anregung wird im FNPVerfahren nicht aufgegriffen. 07 10 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Bürg FNP Kall Neuaufstellung.docx Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu 07 11 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Bürg FNP Kall Neuaufstellung.docx Beschlussvorschlag Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag Zielsetzung eines FNP-Verfahrens ist die gemeindliche Flächenvorsorge, v.a. der für bauliche Zwecke in Frage kommenden Flächen. Über Verortung und Zuschnitt potentieller Erweiterungsflächen für die einzelnen Ortslagen hat ein vorgeschalteter Abstimmungsprozess stattgefunden. Nebenstehender Abwägung wird zugestimmt und an der Neuflächenausweisung für den Ortsteil festgehalten. 08 Eine Ausweisung im FNP hat noch nicht zur Folge, dass sich zwangsweise eine Baulandentwicklung und -erschließung unmittelbar anschließt. Dies wird sicherlich nur sukzessive, je nach Bedarf und Flächenverfügbarkeit erfolgen, also unter maßgeblicher Einflussnahmemöglichkeit der Grundstückseigentümer. Solange sich der örtliche Bedarf aus dem Bestand decken lässt, wird dies sicherlich im Sinne der Innenentwicklung begrüßt, nur enthebt dies die Gemeinde nicht von einer vorsorglichen Flächenausweisung unabhängig von evtl. widerstrebenden Einzelinteressen. In der Summe der Abwägung der öffentlichen und privaten Belange sollte an der Neuflächenausweisung für den Ortsteil festgehalten werden. 12 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Bürg FNP Kall Neuaufstellung.docx Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag 09 Es handelt sich hier um ein Hinterlieger-Grundstück, Der gestellte Antrag wird abwelches isoliert in den Außenbereich zeigen würde, im gelehnt. Straßenknie der L 206 mit der K32 gelegen. Eine Entwicklung selbst der nordwestlich angrenzenden Flurstücke, die sich wenigstens ohne eine Lücke an die Ortslage anfügen ließen, ist bereits einmal im Vorabstimmungsprozess der Ortslagen verworfen worden. Auch die Straßenbaulastträger würden einer Erschließung in dieser ungeeigneten Lage schwerlich zustimmen. Der Antrag sollte abgelehnt werden. 13 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Bürg FNP Kall Neuaufstellung.docx Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag Erfahrungsgemäß bleibt zwar noch abzuwarten, ob einmal geschaffenes Bauland dann auch tatsächlich innerfamiliär genutzt wird. Dessen ungeachtet könnte aus planerischer Sicht, wie auch nach Abstimmung mit der ULB, hier eine teilweise Verlegung der Bauflächenausweisung in den Bereich „Heidegarten“ nördlich des Kindergartens vorstellbar sein, unter gleichzeitiger Kürzung an der Wallenthaler Straße. Entlang des Wirtschaftsweges Parzelle Nr. 12 sollte allerdings Bauland bleiben, um diesen als Erschließungsachse zu nutzen. Eine Änderung gegenüber dem vorabgestimmten Vorentwurf setzt allerdings die Zustimmung der Bezirksregierung Köln als Genehmigungsbehörde voraus. Diese fordert zuvor einen aktualisierten Nachweis für den gesamten Baulandbedarf des Ortes (inkl. Baulücken und anderer Flächenwünsche der Gemeinde). Vorausgesetzt es gelingt, bis zum Entwurf für den Offenlagebeschluss eine Lösung zu finden, wird ein teilweiser Flächentausch in den „Heidegarten“ vorgeschlagen. Ansonsten bliebe es bei der bisherigen, von den Behörden akzeptierten W-Fläche an der Wallenthaler Straße. Nebenstehende Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 10 14 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Bürg FNP Kall Neuaufstellung.docx Die nunmehr angedachte Verschiebung in den Bereich „Heidegarten“ ist mit der Bezirksregierung nochmals abschließend zu erörtern. Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag 11 Ausweisung Es wurde hier bereits eine immissionsschutzrechtliche Die des Gliederung und Abstufung in Richtung der Nachbar- Gewerbegebietes wird aufrecht bebauung eingeplant. Bezüglich der Nachbarschaft erhalten. von Wohn-, Misch- und Gewerbenutzungen bestehen darüber hinaus auf Ebene der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung hier noch ausreichende Lösungsmöglichkeiten für ein verträgliches Nebeneinander. An der Ausweisung des - im Übrigen mit den maßgeblichen Behörden fertig vorabgestimmten Gebietes sollte festgehalten werden. 15 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Bürg FNP Kall Neuaufstellung.docx Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag 12 bisher eingeplante Die vorgesehene neue Baufläche könnte, da bereits Die von Wegen durchzogen, und unmittelbar an die zusätzliche Baufläche ist zu Ortslage angegliedert, noch relativ günstig streichen. erschlossen werden. Da hier jedoch offensichtlich kein Interesse einer Entwicklung besteht und Bedenken geäußert wurden, sollte auf die Fläche verzichtet werden. Frei werdendes Potential kann dann ggf. an anderer Stelle genutzt werden. 16 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Bürg FNP Kall Neuaufstellung.docx Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag Der Aufstellungsprozess hat sich v.a. aufgrund von notwendigen Abstimmungen mit maßgeblichen Behörden zu bestimmten Sonderthemen (z.B. Einzelhandelsentwicklung) verzögert. Vor dem Entwurf werden die Daten, z.B. zur Bevölkerungsentwicklung, soweit als möglich noch einmal aktualisiert. Den nebenstehenden Ausführungen wird zugestimmt. 13 Zweck und Ziel einer FNP-Aufstellung ist auch immer eine gemeindliche Flächenvorsorge, v.a. der für bauliche Zwecke in Frage kommenden Flächen. Da die von der Gemeinde vorgetragenen Grundannahmen, Zielvorstellungen und Flächenwünsche von den maßgeblichen Behörden, auch der Bezirksregierung Köln als letztendlicher Genehmigungsbehörde, bisher - jedenfalls im Wesentlichen - mitgetragen wurden, sollte der erarbeitete Konsens nunmehr auch weiter zu Ende verfolgt werden. Das heißt nicht, dass auch tatsächlich alle Potentiale in allen Ortschaften zwangsläufig gleich erschlossen werden müssten. Die eigentliche Umsetzung erfolgt erst auf der nachfolgenden Ebene der verbindlichen Bauleitplanung, sukzessive und bei tatsächlich örtlich vorliegendem Bedarf, erst recht nicht in Gestalt von flächendeckenden Angebotsplanungen. Analog dazu spiegeln die Leitlinien der gemeindlichen Baulandpolitik dabei - und das zu Recht genau die Ambivalenz der für Gegenwart und Zukunft zu verfolgenden Entwicklungsziele wieder: Es gilt natürlich genau so den baulichen Bestand zu erhalten und aktivieren, wie auch - bei Bedarf - neuen Entwicklungen in den Ortschaften Raum geben zu können. Bis dahin kann die bisherige landwirtschaftliche Nutzung von Potentialflächen ungehindert fortgeführt werden. 17 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Bürg FNP Kall Neuaufstellung.docx An den gemeindlichen Leitlinien und Zielsetzungen sowie der Ausweisung von Bauflächenpotentialen wird festgehalten. Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag 13 Wie bereits oben dargelegt, sollte an den einmal - in langwierigen, interfraktionellen Projektgruppensitzungen erarbeiteten - Baulandkonzept nunmehr im Grundsatz festgehalten werden; Art und Zeithorizont der Umsetzung sind dann noch einmal ein anderes Thema. Natürlich gilt es auch dem demographischen Wandel in den Blick zu nehmen. In Bezug auf die Wohnbedürfnisse älterer Menschen hat sich im Zentralort in den letzten Jahren auch schon einiges getan. Nur hat ein FNP natürlich keinen Einfluss auf die Art des Bauens und Wohnens und die Wiederbelegung leerstehender Gebäude; dies ist immer noch Angelegenheit nachfolgender Planungsschritte bzw. der jeweiligen Eigentümer. Im Übrigen wird auf obige Ausführungen verwiesen. Vor dem Hintergrund einer inzwischen gegenteiligen Für den Geländeteil nordöstlich Entwicklung auf dem Betriebsgelände kann und sollte der L 204 ist im FNP-Entwurf in der Tat für den Geländeteil nordöstlich der L 204, keine Baufläche auszuweisen. der auch im bisherigen FNP keine Baufläche war, auf die Ausweisung einer solchen verzichtet werden. Überschwemmungsgebiete und Naturdenkmale waren Die nachrichtlichen Einträge bereits in den Vorentwurf übernommen. Die nachricht- sind vor der Entwurfsfassung lichen Einträge werden vor der Entwurfsfassung oh- noch einmal zu aktualisieren. nehin noch einmal aktualisiert. 18 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Bürg FNP Kall Neuaufstellung.docx Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag 13 Die Wohnbauflächen-Neuausweisung für Sötenich ist Die Wohnbauflächen-Ausweivon Lage und Größe her so abgestimmt; Abstand zum sung für Sötenich wird beibeWald wurde bereits, unter Verkleinerung der Bauflä- halten. che, eingeplant. Hinweise auf zu erhaltenden Baumbestand bei dem Hinweis zum Baumbestand zusätzlichen Baugrundstück „Zum Elzenberg“ für eine „Zum Elzenberg“ ist in die Benachfolgende verbindliche Bauleitplanung kann in die gründung aufzunehmen. Begründung aufgenommen werden. Auf die kleine zusätzliche Baufläche in zweiter Reihe Die zusätzliche Baufläche hin„hinter“ der Straße „Zum Kalkwerk“ sollte verzichtet ter der Straße „Zum Kalkwerk“ werden, der angemeldete Bedarf ist auch zwischen- ist zu streichen. zeitlich entfallen. In Wahlen sind, im Gegenteil, gegenüber dem An den Bauflächen für Wahlen bisherigen FNP Bauflächen erheblichen Umfangs wird festgehalten. zurückgefahren worden. Ansonsten gilt das oben bereits ausgeführte, dass in den einzelnen Ortschaften, zumindest den größeren, zunächst einmal die planungsrechtlichen Grundlagen gesichert werden sollten, solange es möglich ist; deren weitere Umsetzung wird sich dann zeigen. 19 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Bürg FNP Kall Neuaufstellung.docx Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag 14 Vor dem Hintergrund einer inzwischen gegenteiligen Für den Geländeteil nordöstlich Entwicklung auf dem Betriebsgelände kann und sollte der L 204 ist im FNP-Entwurf in der Tat für den Geländeteil nordöstlich der L 204, keine Baufläche auszuweisen. der auch im bisherigen FNP keine Baufläche war, auf die Ausweisung einer solchen verzichtet werden. 20 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Bürg FNP Kall Neuaufstellung.docx Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu 14 21 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Bürg FNP Kall Neuaufstellung.docx Beschlussvorschlag Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag 15 Vor dem Hintergrund einer inzwischen gegenteiligen Für den Geländeteil nordöstlich Entwicklung auf dem Betriebsgelände kann und sollte der L 204 ist im FNP-Entwurf in der Tat für den Geländeteil nordöstlich der L 204, keine Baufläche auszuweisen. der auch im bisherigen FNP keine Baufläche war, auf die Ausweisung einer solchen verzichtet werden. 22 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Bürg FNP Kall Neuaufstellung.docx Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag 16 Vor dem Hintergrund einer inzwischen gegenteiligen Für den Geländeteil nordöstlich Entwicklung auf dem Betriebsgelände kann und sollte der L 204 ist im FNP-Entwurf in der Tat für den Geländeteil nordöstlich der L 204, keine Baufläche auszuweisen. der auch im bisherigen FNP keine Baufläche war, auf die Ausweisung einer solchen verzichtet werden. 23 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Bürg FNP Kall Neuaufstellung.docx Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag Zweck und Ziel einer FNP-Aufstellung ist auch immer eine gemeindliche Flächenvorsorge, v.a. der für bauliche Zwecke in Frage kommenden Flächen. Da die von der Gemeinde vorgetragenen Grundannahmen, Zielvorstellungen und Flächenwünsche von den maßgeblichen Behörden, auch der Bezirksregierung Köln als letztendlicher Genehmigungsbehörde, bisher - jedenfalls im Wesentlichen - mitgetragen wurden, sollte der erarbeitete Konsens nunmehr auch weiter zu Ende verfolgt werden. Das heißt nicht, dass auch tatsächlich alle Potentiale in allen Ortschaften zwangsläufig gleich erschlossen werden müssten. Die eigentliche Umsetzung erfolgt erst auf der nachfolgenden Ebene der verbindlichen Bauleitplanung, sukzessive und bei tatsächlich örtlich vorliegendem Bedarf, erst recht nicht in Gestalt von flächendeckenden Angebotsplanungen. Analog dazu spiegeln die Leitlinien der gemeindlichen Baulandpolitik dabei - und das zu Recht genau die Ambivalenz der für Gegenwart und Zukunft zu verfolgenden Entwicklungsziele wieder: Es gilt natürlich genau so den baulichen Bestand zu erhalten und aktivieren, wie auch - bei Bedarf - neuen Entwicklungen in den Ortschaften Raum geben zu können. Den nebenstehenden Ausführungen wird zugestimmt. An den gemeindlichen Leitlinien und Zielsetzungen sowie der Ausweisung von Bauflächenpotentialen wird festgehalten. 17 24 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Bürg FNP Kall Neuaufstellung.docx Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag 17 Vor dem Hintergrund einer inzwischen gegenteiligen Für den Geländeteil nordöstlich Entwicklung auf dem Betriebsgelände kann und sollte der L 204 ist im FNP-Entwurf in der Tat für den Geländeteil nordöstlich der L 204, keine Baufläche auszuweisen. der auch im bisherigen FNP keine Baufläche war, auf die Ausweisung einer solchen verzichtet werden. 25 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Bürg FNP Kall Neuaufstellung.docx Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag 18 Vor dem Hintergrund einer inzwischen gegenteiligen Für den Geländeteil nordöstlich Entwicklung auf dem Betriebsgelände kann und sollte der L 204 ist im FNP-Entwurf in der Tat für den Geländeteil nordöstlich der L 204, keine Baufläche auszuweisen. der auch im bisherigen FNP keine Baufläche war, auf die Ausweisung einer solchen verzichtet werden. 26 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Bürg FNP Kall Neuaufstellung.docx Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag Ziel und Zweck einer FNP-Aufstellung ist die gemeindliche Flächenvorsorge, vor allem der für bauliche Zwecke in Frage kommenden Flächen. Gänzlich neue Verkehrsflächen wurden gar keine ausgewiesen. Bei den Bauflächen - wohnwirtschaftliche wie gewerbliche - liegt vor der Umsetzung noch die Stufe der verbindlichen Bauleitplanung; diese wird - auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, der Flächenverfügbarkeit und -schonung - nur sukzessive und bei örtlich vorliegendem Bedarf erfolgen, nicht als flächendeckende, pauschale Angebotsplanungen. Bis dahin kann eine landwirtschaftliche Nutzung, so sie denn überhaupt noch intensiv erfolgt, ungehindert fortgeführt werden. Den nebenstehenden Ausführungen wird zugestimmt. An den gemeindlichen Leitlinien und Zielsetzungen sowie der Ausweisung von Bauflächenpotentialen wird festgehalten. 19 Die Neuflächen finden sich angrenzend an bestehende Orte, in unterschiedlichen Lagequalitäten. Dass hier ausschließlich überall die besten Bodengüten betroffen seien, kann alleine von daher schon nicht zutreffen. Von der Gemeinde vorgesehene Ausgleichsflächen waren im Vorentwurf mit einer entsprechenden Signatur (Flächen für Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen) gekennzeichnet. Inwertsetzung innerörtlicher Bauflächen und bisheriger Flächenreserven gilt es in der Tat, einen hohen Stellenwert einzuräumen. Dies findet sich auch im Leitbild der Gemeinde wieder. Auch für die gewerblichen Bauflächen gilt das oben Ausgeführte: sukzessive und bedarfsgerechte Umsetzung, keine flächendeckende, ad-hoc-Ausweisung übergroßer Gebiete. 27 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Bürg FNP Kall Neuaufstellung.docx Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag 19 Dies betrifft nicht das hier anliegende FNP-Verfahren Im FNP-Verfahren kein Be(B-Plan-Änderung Gewerbegebiet II). schluss erforderlich. 28 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Bürg FNP Kall Neuaufstellung.docx Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag 20 Vor dem Hintergrund einer inzwischen gegenteiligen Für den Geländeteil nordöstlich Entwicklung auf dem Betriebsgelände kann und sollte der L 204 ist im FNP-Entwurf in der Tat für den Geländeteil nordöstlich der L 204, keine Baufläche auszuweisen. der auch im bisherigen FNP keine Baufläche war, auf die Ausweisung einer solchen verzichtet werden. 29 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Bürg FNP Kall Neuaufstellung.docx Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu 20 30 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Bürg FNP Kall Neuaufstellung.docx Beschlussvorschlag Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag 21 Vor dem Hintergrund einer inzwischen gegenteiligen Für den Geländeteil nordöstlich Entwicklung auf dem Betriebsgelände kann und sollte der L 204 ist im FNP-Entwurf in der Tat für den Geländeteil nordöstlich der L 204, keine Baufläche auszuweisen. der auch im bisherigen FNP keine Baufläche war, auf die Ausweisung einer solchen verzichtet werden. 31 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Bürg FNP Kall Neuaufstellung.docx Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu 21 32 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Bürg FNP Kall Neuaufstellung.docx Beschlussvorschlag Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag Restriktionen der Bewirtschaftung erfolgen durch den FNP nicht. Allenfalls werden ohnehin geltende oder anstehende Rechtsnormen aus anderen Planwerken (z.B. Landschaftsplan) oder ordnungsbehördlichen Verfügungen (z.B. Wasserschutzgebiete, Denkmäler) übernommen. Einfluss auf die Planungen anderer Träger, oder gar „Streichungs-„Möglichkeiten, bestehen nicht. Den nebenstehenden Stellungnahmen wird zugestimmt. Kein weitergehender Beschluss erforderlich. 22 Bodenordnungsverfahren sind keine dargestellt und auch nicht Angelegenheit eines FNP-Verfahrens. Es gibt lediglich eine Signatur-Art, die aus dem Landschaftsplan zu übernehmen ist, nämlich „Landschaftsschutzgebiete Flurbereinigung“. Verfahrensträgerschaft hierfür liegt beim Kreis Euskirchen, Untere Landschaftsbehörde. Die lfd.-Nr. 26 und das Symbol für Windkraftanlagen gehören zu einer alten, bestandskräftigen FNP-Änderung zur Ausweisung der Windkraftkonzentrationszone „Honderberg / Sistiger Venn“. Eine Informationspflicht „von Amts wegen“ besteht nicht, jedenfalls nicht gegenüber einem Privat-Waldbesitz. Es wird gebeten, die ortsüblichen Bekanntmachungen zu verfolgen. 33 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Bürg FNP Kall Neuaufstellung.docx Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu 22 34 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Bürg FNP Kall Neuaufstellung.docx Beschlussvorschlag Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag Es handelt sich nicht um eine „innerörtliche Grünfläche“, sondern um einen Restflächenspliss zwischen Ortslage und der zur Ortsumfahrung dienenden Landesstraße L 206. Eine Baulandausweisung dieser kaum erschließbaren potentiell immissionsbelasteten Hinterliegerfläche wäre städtebaulich verfehlt und läge ausschließlich im Privatinteresse des/der Eigentümer/s. Der vorgetragenen Anregung sollte nicht entsprochen werden. Nebenstehender Stellungnahme wird zugestimmt. Der vorgetragenen Anregung wird nicht entsprochen. 23 35 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Bürg FNP Kall Neuaufstellung.docx Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag Erster Schritt für Überlegungen zur evtl. weitergehenden Nutzung des Windkraftpotentials im Gemeindegebiet ist zunächst einmal eine flächendeckende Voruntersuchung zur Evaluierung möglicher geeigneter Standorte. Dies kann nicht willkürlich zum Nutzen eines einzelnen Flächeneigentümers erfolgen. Den nebenstehenden Ausführungen wird zugestimmt. Die vorgetragene Anregung wird zurückgewiesen. 24 Möglichkeiten zu einer evtl. Windkraftnutzung sollten ggf. in einem separaten Planverfahren, z.B. einem sachlichen Teil-FNP, verfolgt werden. 36 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Bürg FNP Kall Neuaufstellung.docx Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag 25 Die Eingebenden hatten bisher nach altem FNP gar Die Anregung zur Baulandauskein Bauland und gemäß der Ortslagenabgrenzungs- weisung an dieser Stelle wird satzung auch nicht mehr, als gemäß dem Eintrag im nicht weiter verfolgt. Vorentwurf zum neuen FNP. Es gab allerdings Bemühungen der Gemeinde, an dieser Stelle eine Baulandaufweitung zu erreichen. Da diese aber von Unterer Landschaftsbehörde und Bezirksregierung aufgrund Hineinragens in den Außenbereich verworfen worden sind, macht es keinen Sinn, die Angelegenheit noch weiter zu verfolgen. 37 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Bürg FNP Kall Neuaufstellung.docx Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag 26 Das betreffende Grundstück ist innerhalb vorgesehenen Baufläche des FNP gelegen. einer Kein Beschluss erforderlich. (Hinweis: Unmittelbares Baurecht entsteht durch vorbereitende Bauleitplanung allerdings noch nicht.) 38 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Bürg FNP Kall Neuaufstellung.docx Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag Die Nähe zum Sportplatz könnte, muss aber nicht, zu Problemen führen. Immerhin ist noch ein deutlicher Abstand in Gestalt eines Grünflächenpuffers gegeben. Auch wird der Sportplatz ja nicht permanent genutzt und hat Bestandsschutz. Weiterhin ist durch vorbereitende Bauleitplanung alleine noch kein Baurecht geschaffen. In dem zwangsläufig noch erforderlichen zweiten Schritt der verbindlichen Bauleitplanung bestehen noch Möglichkeiten, Regelungen zum Nachbarschaftsverhältnis der beiden Nutzungen zu treffen. Nebenstehenden Stellungnahmen wird zugestimmt. 27 Auch für die topografischen Verhältnisse bestehen Lösungsmöglichkeiten. Die Erschließungsverhältnisse sind hier wohl nicht schlechter als an etlichen anderen Stellen, sowohl auf Golbach bezogen, als auch in anderen Orten. Die Gestaltung der Erschließungsanlagen ist auch nicht Angelegenheit des FNP-Verfahrens. Dieses Themas kann man sich auf den noch nachfolgenden Planungsebenen, bis hin zu verkehrsrechtlichen Regelungen, nochmals annehmen. 39 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Bürg FNP Kall Neuaufstellung.docx An der Bauflächenausweisung wird festgehalten. Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag Die Bauflächenausweisung an der Mittelstraße in Golbach wird - trotz bereits vorhandener Kanalisierung und Beleg der Bebaubarkeit anhand von Geländeschnitten - von den übergeordneten Behörden aus topografischen Gründen und unter Verweis auf den weiter unterhalb verlaufenden Bach nach wie vor abgelehnt. Eine Weiterverfolgung der Angelegenheit sollte nicht mehr erfolgen. Nebenstehende Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. 28 40 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Bürg FNP Kall Neuaufstellung.docx Die Bauflächenausweisung unterhalb der Mittelstraße ist zu streichen. Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag Eine Ausweisung gemischter Bauflächen ist in den Ortskernen in der Regel geboten, um eine gewisse Nutzungsmischung abzusichern oder zumindest nicht einzuschränken. Zu den Ortsrändern hin, abseits von Durchfahrtsstraßen oder z.B. bei verringertem Erschließungsquerschnitt, sind dagegen eher Wohnnutzungen anzutreffen. Weiterhin können sich aus künftigen bauleitplanerischen Zielen bestimmte Gebietskategorien ergeben. Den nebenstehenden Stellungnahmen wird zugestimmt. 29 Das Vorhandensein von Kleintierställen, ehemaligen Scheunen und Ställen sowie Gartenflächen begründet für sich alleine noch keinen Zwang zur Ausweisung einer Gemischten Baufläche. b.w. 41 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Bürg FNP Kall Neuaufstellung.docx Die Grundstücke Haus-Nr. 1 bis 15 sollten, wie die Ortsdurchfahrt im Übrigen auch, als Gemischte Baufläche dargestellt werden. Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag 29 Die Ausführungen der Eingebenden sind wohl so zu verstehen, durch eine Wohnbauflächenausweisung ortsausgangs der Hermann-Josef-Str. in Richtung Wahlen eine Einschränkung des landwirtschaftlichen Betriebs und der Biogasanlage erreichen zu können. Ausweislich der Stellungnahme der Bezirksregierung Köln als zuständiger Oberer Immissionsschutzbehörde im Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange wird allerdings der erforderliche „Achtungsabstand“ zur Ortslage sowie auch zu der vorgesehenen neuen Bauzeile vor Kopf der Ursulaund Norbertstraße eingehalten. Für den Bereich am entgegengesetzten Ortsausgang, Richtung Urft, fordert der Antragsteller hingegen eine Ausweisung als Gemischte Baufläche, um dort mehr Nutzungsmöglichkeiten zu bekommen, als bei einer Wohnbaufläche. Zur Gleichbehandlung der Anlieger wird nunmehr vorgeschlagen, die Grundstücke entlang des Straßenverlaufs der Hermann-Josef-Straße / L 22 insgesamt als Gemischte Bauflächen auszuweisen, auch die Grundstücke Haus 1 bis 15. Die hinterlegte Katastergrundlage, der Plan der Hoch- Die relevanten Plangrundlagen und Mittelspannungsleitungen sowie die Hauptabwas- sind zu aktualisieren. serleitungen werden vor der Entwurfsfassung ohnehin noch aktualisiert. Weitere Leitungsverläufe, von minderer Relevanz für die Baulandentwicklung, sollten nicht noch überfrachtend in die Planzeichnung aufgenommen werden. 42 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Bürg FNP Kall Neuaufstellung.docx Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag Auf die bisher geplante Neuausweisung einer Wohnbaufläche am Holderweg / Ecke Veilchenweg sollte verzichtet werden (vgl. weitere Eingaben mit gleichem Anliegen). Auf die bisher geplante Neuausweisung einer Wohnbaufläche am Holderweg / Ecke Veilchenweg wird verzichtet Der nördliche Rand von Steinfelderheistert wird, entsprechend dem vorhandenen Bestand, als „Wohnbaufläche“ (nicht als „Reines Wohngebiet“) ausgewiesen. Dort sollte, wenn sogar auf der dem Landwirtschaftsbetrieb unmittelbar gegenüber liegenden Straßenseite Ferienhäuser, ein Dorfgemeinschaftshaus und ein Spielplatz offenbar keine unzumutbaren Belästigungen erfahren, ein ausreichender Abstand zu einem ordnungsgemäß arbeitenden Landwirtschaftsbetrieb weiter südlich am Holderweg bestehen. Der Anregung zu einer Umstufung der nördlichen Ortsrandbebauung wird nicht gefolgt. 30 30 43 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Bürg FNP Kall Neuaufstellung.docx Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu 30 44 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Bürg FNP Kall Neuaufstellung.docx Beschlussvorschlag Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu 30 45 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Bürg FNP Kall Neuaufstellung.docx Beschlussvorschlag Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag 31 31 Unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse, mit Die neue Wohnbaufläche am ansonsten auch noch vorhandenen weiteren Baumög- Ende des Buchenweges ist zu lichkeiten in der Ortslage, kann auf die relativ kleine streichen. neue Wohnbaufläche am Ende des Buchenweges verzichtet werden. (Die Darstellung des Bauflächenbestands aus dem alten FNP sollte allerdings erhalten bleiben.) Trotz nochmaliger Nachfrage ist die avisierte Ab- Kein Beschluss hierzu erforderstandsberechnung der Landwirtschaftskammer nicht lich. übersandt worden. 46 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Bürg FNP Kall Neuaufstellung.docx Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag 32 Unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse, mit Die neue Wohnbaufläche am ansonsten auch noch vorhandenen, weiteren Ende des Buchenweges ist zu Baumöglichkeiten in der Ortslage, kann auf die relativ streichen. kleine neue Wohnbaufläche am Ende des Buchenweges verzichtet werden. (Die Darstellung des Bauflächenbestands aus dem alten FNP sollte allerdings erhalten bleiben.) Stand: 31.01.2014 My-Dö 47 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Bürg FNP Kall Neuaufstellung.docx