Daten
Kommune
Kall
Größe
44 kB
Datum
10.04.2014
Erstellt
07.02.14, 18:04
Aktualisiert
07.02.14, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall - Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP)
Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB: Bürgerversammlungen
Lfd. Inhalt der Stellungnahme
Nr.
0a
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
Niederschrift
über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
zum Verfahren
-
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall
- Bezirke Sistig, Krekel und Wahlen -
Datum: 13. Juli 2010
Ort:
Bürgerhalle in Sistig
Im Anschluss an die Vorträge des Bürgermeisters und der Planer werden folgende
Fragen, Bedenken und Probleme diskutiert:
-
-
Zu Frohnrath:
Erweiterungsflächen in Frohnrath:
Einige Anlieger sind der Auffassung, dass die Erweiterungsflächen der Es ist eine umfangreiche Erörterung aller Ortslagen in
Ortslage Frohnrath nicht geeignet sind (Erhaltung des Bolzplatzes etc.).
Projektgruppensitzungen und Ortsterminen erfolgt.
Ferner hat eine Vorabstimmung mit maßgeblichen
Behörden stattgefunden. Im Fall Frohnrath ist auch
von der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises
Euskirchen im Beteiligungsverfahren der Behörden
noch ein Änderungswunsch vorgetragen worden, dem
auch
entsprochen
werden
sollte
(siehe
Abwägungsliste „Behörden“). Die „Bolzplatzfläche“ ist
davon allerdings nicht betroffen und sollte, wie zuvor
auch abgestimmt, überplant bleiben.
Darüber hinaus wird von den örtlichen Vertretern der Politik bzw. der Bürger Das Landschaftsplanverfahren erfolgt unabhängig
auf das laufende Verfahren des Kreises Euskirchen zur 1. Änderung des vom FNP-Verfahren. Träger ist dabei der Kreis EuskirLandschaftsplanes Kall verwiesen. Es wird kritisiert, dass die Flächen südlich chen als Untere Landschaftsbehörde. Im FNP-Verfahder K 64 sowie die Gärten der Straße „Hagelsheck“ wieder dem ren ist hierzu kein Beschluss möglich bzw. erforderlich.
Landschaftsschutz zugeführt werden sollen.
Umgehungsstraße Sistig:
Ein Bürger der Ortslage Sistig regt an, die seinerzeit geplante
Umgehungsstraße Sistig in die aktuellen Planungen zur Neuaufstellung des
FNP der Gemeinde Kall einfließen zu lassen.
Es ist entsprechend der nebenstehenden Stellungnahme zu
verfahren.
Kein weitergehender Beschluss
Zu Sistig:
Gemeint war eine nördliche Ortsumfahrung, als Teil Nebenstehender
Stellungeiner Verbindung zur Autobahn A1, die aber nicht zu nahme wird zugestimmt. Keine
realisieren sein wird und daher auch nicht weiter ver- Weiterverfolgung.
folgt werden sollte.
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Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Bürger-Versammlungen FNP Kall Neuaufst.docx
Lfd. Inhalt der Stellungnahme
Nr.
0a
-
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Darstellung „Gemischte Bauflächen / Wohnbauflächen“
Ein Bürger der Ortslage Sistig vertritt die Auffassung, dass das Raster für die
Darstellung der „Gemischten Bauflächen“ bzw. „Wohnbauflächen“ insgesamt
zu grob gewählt worden ist.
Darüber hinaus sollte der obere Bereich der „Blankenheimer Straße“ in Sistig
als „Wohnbaufläche“ dargestellt werden.
Wie bereits in der Versammlung geschehen, ist für
den Bereich Blankenheimer Str. auf die dort vorhandenen Betriebe zu verweisen. Insgesamt sollte für den
innerörtlichen Bereich entsprechend dem Erhalt des
dörflichen
Charakters
kein
„Flickenteppich“
unterschiedlicher Nutzungsarten entworfen werden.
Das Planungsbüro sowie die Vertreter der Politik und Verwaltung verweisen An dem Grundprinzip der Ausweisung „Gemischter
auf die bestehenden Betriebe (Bäckerei und Schmiede) in diesem Bereich Bauflächen“ im Ortsinneren sollte festgehalten
werden.
sowie den Erhalt des dörflichen Charakters.
Kall, den 20. Juli 2010
Gefertigt:
Gesehen:
(Keutgen)
(Bürgermeister Radermacher)
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Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Bürger-Versammlungen FNP Kall Neuaufst.docx
Beschlussvorschlag
An dem Grundprinzip der Ausweisung „Gemischter Bauflächen“ im Ortsinnern wird festgehalten.
Lfd. Inhalt der Stellungnahme
Nr.
0b
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
Niederschrift
über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
zum Verfahren
-
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall
- Bezirke Sötenich, Rinnen, Golbach und Urft/Steinfeld -
Datum: 15. September 2010
Ort:
Bürgerhalle in Sötenich
Zu der Präsentation der Flächendarstellungen in den einzelnen Ortsvorsteherbezirken
werden folgende Fragen, Bedenken, etc. diskutiert:
-
Erweiterungsflächen im Bezirk Urft / Steinfeld:
Es werden keine Bedenken seitens der Öffentlichkeit vorgetragen.
-
Darstellung der Wohnbauerweiterungsflächen in der Ortslage Rinnen:
Die Erweiterungsfläche hinter der „Sistaler Straße“ wird von einigen Bürgern
in Frage gestellt und rege diskutiert. Ggf. wird eine Erweiterung am
„Sportplatz“ vorgeschlagen. Das Planungsbüro verweist auf die
immissionsschutzrechtlichen Probleme durch den Sportplatzbetrieb und die
fehlende Abschirmung in diesem Bereich.
Vertreter der Politik stellen heraus, dass es sich bei den vorgeschlagenen
Darstellungen der Erweiterungsflächen im FNP um zukünftige
städtebauliche Entwicklungsmöglichkeiten handelt. Die Möglichkeiten sollten
genutzt werden. Eine spätere Umsetzung durch eine konkrete Bauleitplanung
wird sich am jeweiligen Bedarf orientieren.
Ratsherr Peter Schmitz berichtet, dass die Erweiterungsflächen für Rinnen
von der Verwaltung im Benehmen mit der Politik und in Abstimmung mit der
Bezirksregierung Köln vorgeschlagen worden sind. Die städtebauliche
Abrundung der Ortslage war hierbei ein wesentliches Kriterium.
Zu Rinnen:
Auf die nebenstehenden Ausführungen, die bereits in
der Versammlung den Bürgern vorgetragen wurden,
wird nochmals verwiesen. An der für Rinnen geplanten
und vorabgestimmten potentiellen Erweiterungsfläche
sollte festgehalten werden.
Darstellung der Erweiterungsflächen in der Ortslage Sötenich:
Auf Nachfrage eines Bürgers, warum im Bereich des Firmengeländes
Lafarge eine großflächige Darstellung von „Gewerbeflächen“ vorgenommen
worden ist, erläutern die Vertreter des Planungsbüros, dass die Ausweisung
vor dem Hintergrund der bestehenden Genehmigungen erfolgt ist. Im
weiteren Verfahren wird sich zeigen, ob es bei der Darstellung im
vorgestellten Rahmen bleiben wird.
Zu Sötenich:
Vor dem Hintergrund einer inzwischen gegenteiligen Für den Geländeteil nordöstlich
Entwicklung auf dem Betriebsgelände kann und sollte der L 204 ist im FNP-Entwurf
für den Geländeteil nordöstlich der L 204, der auch im keine Baufläche auszuweisen.
bisherigen FNP keine Baufläche war, auf die
Ausweisung einer solchen verzichtet werden.
-
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Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Bürger-Versammlungen FNP Kall Neuaufst.docx
An der für Rinnen geplanten
und vorabgestimmten potentiellen Erweiterungsfläche wird
festgehalten.
Lfd. Inhalt der Stellungnahme
Nr.
0b
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
-
Die kleine Erweiterungsfläche an der Straße „Zum Kalkwerk“ in Richtung Auf die kleine zusätzliche Baufläche in zweiter Reihe Die zusätzliche Baufläche hinZementwerk wird von einigen anwesenden Bürgern wegen der Nähe zum „hinter“ der Straße „Zum Kalkwerk“ sollte verzichtet ter der Straße „Zum Kalkwerk“
werden, der angemeldete Bedarf ist auch zwischen- ist zu streichen.
Zementwerk und der Ausdehnung in den Außenbereich kritisch gesehen.
zeitlich entfallen.
-
Darstellung der Erweiterungsflächen in der Ortslage Golbach:
Von einigen Bürgern wird die Erweiterungsfläche am „Fuhrweg“ kritisch
gesehen, da befürchtet wird, dass Schallimmissionen durch die
Windkraftanlagen am Honderberg auf das Gebiet einwirken könnten. Ggf.
sollte überlegt werden, eine Erweiterungsfläche an der L 105 auszuweisen.
Zu Golbach:
Da die Fläche an der - bereits erschlossenen - Mittelstraße von den übergeordneten Behörden abgelehnt
wird, ist es in Golbach recht schwierig, noch geeignete
Flächen zu finden. Eine Bauflächenschaffung an der L
105 wurde von ULB und Bezirksregierung ebenfalls
verworfen. Es bleibt dann nur die Ausweisung am
Fuhrweg. Vor einer tatsächlichen Umsetzung ist
ohnehin noch der Schritt der verbindlichen
Bauleitplanung durchzuführen, einschließlich einer
abschließenden
Prüfung
der
immissionsschutzrechtlichen Situation, auch bzgl. des Windparks
auf dem Honderberg / Im Venn.
Da in Golbach kein anderes
Potential sich abzeichnet, sollte
an dem Bereich „Fuhrweg“
festgehalten werden.
Kein
weitergehender
Im übrigen werden folgende Fragen, Bedenken und Themen erörtert:
Darstellung und Berücksichtigung von Leerständen in den einzelnen Die nebenstehenden Punkte sind weitestgehend auch schluss.
Ortslagen
in den Leitbildprozess der Gemeinde Kall eingeflosnachhaltige
Flächenentwicklung
(Innenentwicklung
vor sen. Kein weitergehender Beschluss erforderlich.
Außenentwicklung) und Kostenentwicklung bei Neuerschließung
demographische Entwicklung
„Kaller Eigenheimzulage“ als Instrument zur Förderung junger Familien
und der städtebaulichen Entwicklung in der Gemeinde Kall
Eigentumsverhältnisse auf den Erweiterungsflächen; Vorrang von
Flächen im Eigentum der Gemeinde Kall
Kall, im September 2010
Gefertigt:
Gesehen:
(Keutgen)
(Bürgermeister Radermacher)
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Be-
Lfd. Inhalt der Stellungnahme
Nr.
0c
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
Niederschrift
über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
zum Verfahren
-
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall
- Bezirke Kall, Scheven und Keldenich -
Datum: 06. Oktober 2010
Ort:
Sitzungssaal des Rathauses in Kall
Zu der Präsentation der Flächendarstellungen in den einzelnen Ortsvorsteherbezirken
werden folgende Fragen, Bedenken, etc. diskutiert:
-
Darstellung der Erweiterungsflächen im Bezirk Keldenich:
Es werden keine Bedenken seitens der Öffentlichkeit vorgetragen.
-
Darstellung der Erweiterungsflächen in der Ortslage Anstois:
Es werden keine Bedenken seitens der Öffentlichkeit vorgetragen.
-
Darstellung der Wohnbauerweiterungsflächen in der Ortslage Kall:
Zu der Rückgabe einer Baufläche am „Amselweg“ (Umwandlung in
Grünfläche) werden von einem Bürger Bedenken vorgetragen. Es handelt
sich hier um eine Fläche, die im Bebauungsplan „Auf dem Knoppen“ für eine
Bebauung mit einem Altenheim vorgesehen war. Die Festsetzung
„Altenwohnheim“ wurde seinerzeit von der Bezirksregierung Köln an dem
Standort nicht genehmigt. Es wird vorgetragen, dass es sich hier um eine
gemeindeeigene Fläche handelt, die als Baufläche von der Gemeinde
weiterentwickelt werden sollte.
Zu Kall, Amselweg:
Bei der Vorabstimmung der Ortsdarstellungen mit der Die betreffende Fläche wird
von der Politik gebildeten Projektgruppe und der nicht als Baufläche ausgewieVerwaltung wurde abgestimmt, die topografisch sen.
schwierige Fläche oberhalb des Amselweges nicht
noch einmal zur Baufläche machen zu wollen. Hieran
sollte nunmehr auch festgehalten werden.
-
Darstellung der „Gewerblichen Bauflächen“ in der Ortslage Kall
Von einigen Bürgern wird die Größe der neu ausgewiesenen gewerblichen
Bauflächen diskutiert.
Der Bürgermeister bzw. die Vertreter des Planungsbüros stellen heraus, dass
Kall auch zukünftig Gewerbestandort bleiben soll. Die Flächen sind im
Gebietsentwicklungsplan 2003 (jetzt: Regionalplan) als Gewerbe- und
Industrieansiedlungsbereiche
(GIB) dargestellt. Es handelt sich dabei
teilweise um das interkommunale GIB Kall/Schleiden.
b.w.
Zu Kall, Gewerbliche Bauflächen:
Auf die nebenstehenden Ausführungen, die bereits in
der Versammlung vorgetragen wurden, wird hier
nochmals verwiesen. Die im Regionalplan eröffneten
Bauflächen-Potentiale sollten auch im neuen FNP
zunächst einmal gesichert werden. Die anschließende
Umsetzung in eine verbindliche Bauleitplanung sollte
dann natürlich in bedarfsgerechten Schritten erfolgen.
Auch an der Baufläche nordöstlich der L 206 sollte
festgehalten werden.
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Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Bürger-Versammlungen FNP Kall Neuaufst.docx
Nebenstehender
Stellungnahme wird zugestimmt.
Die gewerblichen BauflächenPotentiale des Regionalplans
werden in den neuen FNP
übernommen.
Lfd. Inhalt der Stellungnahme
Nr.
0c
Stellungnahme bzw.
Abwägung dazu
Beschlussvorschlag
Ratsherr Schäfer hält die Ausweisung der gewerblichen Baufläche an der L
206 aus entwässerungstechnischen Gründen für wenig sinnvoll. Die Fläche
müsste zwischen dem Heidehof und der Wallenthalerhöhe ausgewiesen
werden. Planer Bernd Becker stellt heraus, dass die Gemeinde - bis auf
geringfügige Abweichungen an die Darstellungen im Regionalplan
gebunden ist. Würde man jetzt eine Verlagerung der Fläche vornehmen,
müsste eine Änderung des Regionalplanes bei der Bezirksregierung
beantragt werden.
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Darstellung der Erweiterungsflächen in der Ortslage Wallenthal:
Es werden keine Bedenken seitens der Öffentlichkeit vorgetragen.
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Darstellung der Erweiterungsflächen in der Ortslage Dottel:
Es werden keine Bedenken seitens der Öffentlichkeit vorgetragen.
-
Darstellung der Erweiterungsflächen in der Ortslage Scheven:
Es werden keine Bedenken seitens der Öffentlichkeit vorgetragen.
Seitens des Ortsvorstehers wird die Möglichkeit der baulichen Darstellung
des Empfangsgebäudes Scheven zur Diskussion gestellt. Seitens der
Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass die Darstellung von einzelnen
Außenbereichsvorhaben als Baufläche seitens der Bezirksregierung Köln
nicht befürwortet wird.
Der Hinweis der Verwaltung auf der Versammlung ist Die Anregung wird nicht weiter
so zutreffend. Eine Weiterverfolgung der Anregung verfolgt.
wäre nicht zielführend.
Im übrigen werden folgende Fragen, Bedenken und Themen erörtert:
weitergehender
Darstellung und Berücksichtigung von Leerständen in den einzelnen Die nebenstehenden Punkte sind auch in den Prozess Kein
Ortslagen und die Möglichkeit der Erfassung, rechtliche Möglichkeiten zur Aufstellung des gemeindlichen Leitbilds mit einge- schluss.
der Gemeinde der Entwicklung entgegen zu wirken (z.B. Aufstellung flossen. Kein weitergehender Beschluss erforderlich.
von Sanierungssatzungen)
nachhaltige
Flächenentwicklung
(Innenentwicklung
vor
Außenentwicklung) und Kostenentwicklung bei Neuerschließung
demographische Entwicklung
Kall, im Oktober 2010
Gefertigt:
Gesehen:
(Keutgen)
(Bürgermeister Radermacher)
Stand: 31.01.2014 My-Dö
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Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Bürger-Versammlungen FNP Kall Neuaufst.docx
Be-