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Allgemeine Vorlage (FNP Beteiligung Bürgerversammlungen)

Daten

Kommune
Kall
Größe
44 kB
Datum
10.04.2014
Erstellt
07.02.14, 18:04
Aktualisiert
07.02.14, 18:04
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall - Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB: Bürgerversammlungen Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. 0a Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum Verfahren - Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall - Bezirke Sistig, Krekel und Wahlen - Datum: 13. Juli 2010 Ort: Bürgerhalle in Sistig Im Anschluss an die Vorträge des Bürgermeisters und der Planer werden folgende Fragen, Bedenken und Probleme diskutiert: - - Zu Frohnrath: Erweiterungsflächen in Frohnrath: Einige Anlieger sind der Auffassung, dass die Erweiterungsflächen der Es ist eine umfangreiche Erörterung aller Ortslagen in Ortslage Frohnrath nicht geeignet sind (Erhaltung des Bolzplatzes etc.). Projektgruppensitzungen und Ortsterminen erfolgt. Ferner hat eine Vorabstimmung mit maßgeblichen Behörden stattgefunden. Im Fall Frohnrath ist auch von der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen im Beteiligungsverfahren der Behörden noch ein Änderungswunsch vorgetragen worden, dem auch entsprochen werden sollte (siehe Abwägungsliste „Behörden“). Die „Bolzplatzfläche“ ist davon allerdings nicht betroffen und sollte, wie zuvor auch abgestimmt, überplant bleiben. Darüber hinaus wird von den örtlichen Vertretern der Politik bzw. der Bürger Das Landschaftsplanverfahren erfolgt unabhängig auf das laufende Verfahren des Kreises Euskirchen zur 1. Änderung des vom FNP-Verfahren. Träger ist dabei der Kreis EuskirLandschaftsplanes Kall verwiesen. Es wird kritisiert, dass die Flächen südlich chen als Untere Landschaftsbehörde. Im FNP-Verfahder K 64 sowie die Gärten der Straße „Hagelsheck“ wieder dem ren ist hierzu kein Beschluss möglich bzw. erforderlich. Landschaftsschutz zugeführt werden sollen. Umgehungsstraße Sistig: Ein Bürger der Ortslage Sistig regt an, die seinerzeit geplante Umgehungsstraße Sistig in die aktuellen Planungen zur Neuaufstellung des FNP der Gemeinde Kall einfließen zu lassen. Es ist entsprechend der nebenstehenden Stellungnahme zu verfahren. Kein weitergehender Beschluss Zu Sistig: Gemeint war eine nördliche Ortsumfahrung, als Teil Nebenstehender Stellungeiner Verbindung zur Autobahn A1, die aber nicht zu nahme wird zugestimmt. Keine realisieren sein wird und daher auch nicht weiter ver- Weiterverfolgung. folgt werden sollte. 1 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Bürger-Versammlungen FNP Kall Neuaufst.docx Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. 0a - Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Darstellung „Gemischte Bauflächen / Wohnbauflächen“ Ein Bürger der Ortslage Sistig vertritt die Auffassung, dass das Raster für die Darstellung der „Gemischten Bauflächen“ bzw. „Wohnbauflächen“ insgesamt zu grob gewählt worden ist. Darüber hinaus sollte der obere Bereich der „Blankenheimer Straße“ in Sistig als „Wohnbaufläche“ dargestellt werden. Wie bereits in der Versammlung geschehen, ist für den Bereich Blankenheimer Str. auf die dort vorhandenen Betriebe zu verweisen. Insgesamt sollte für den innerörtlichen Bereich entsprechend dem Erhalt des dörflichen Charakters kein „Flickenteppich“ unterschiedlicher Nutzungsarten entworfen werden. Das Planungsbüro sowie die Vertreter der Politik und Verwaltung verweisen An dem Grundprinzip der Ausweisung „Gemischter auf die bestehenden Betriebe (Bäckerei und Schmiede) in diesem Bereich Bauflächen“ im Ortsinneren sollte festgehalten werden. sowie den Erhalt des dörflichen Charakters. Kall, den 20. Juli 2010 Gefertigt: Gesehen: (Keutgen) (Bürgermeister Radermacher) 2 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Bürger-Versammlungen FNP Kall Neuaufst.docx Beschlussvorschlag An dem Grundprinzip der Ausweisung „Gemischter Bauflächen“ im Ortsinnern wird festgehalten. Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. 0b Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum Verfahren - Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall - Bezirke Sötenich, Rinnen, Golbach und Urft/Steinfeld - Datum: 15. September 2010 Ort: Bürgerhalle in Sötenich Zu der Präsentation der Flächendarstellungen in den einzelnen Ortsvorsteherbezirken werden folgende Fragen, Bedenken, etc. diskutiert: - Erweiterungsflächen im Bezirk Urft / Steinfeld: Es werden keine Bedenken seitens der Öffentlichkeit vorgetragen. - Darstellung der Wohnbauerweiterungsflächen in der Ortslage Rinnen: Die Erweiterungsfläche hinter der „Sistaler Straße“ wird von einigen Bürgern in Frage gestellt und rege diskutiert. Ggf. wird eine Erweiterung am „Sportplatz“ vorgeschlagen. Das Planungsbüro verweist auf die immissionsschutzrechtlichen Probleme durch den Sportplatzbetrieb und die fehlende Abschirmung in diesem Bereich. Vertreter der Politik stellen heraus, dass es sich bei den vorgeschlagenen Darstellungen der Erweiterungsflächen im FNP um zukünftige städtebauliche Entwicklungsmöglichkeiten handelt. Die Möglichkeiten sollten genutzt werden. Eine spätere Umsetzung durch eine konkrete Bauleitplanung wird sich am jeweiligen Bedarf orientieren. Ratsherr Peter Schmitz berichtet, dass die Erweiterungsflächen für Rinnen von der Verwaltung im Benehmen mit der Politik und in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln vorgeschlagen worden sind. Die städtebauliche Abrundung der Ortslage war hierbei ein wesentliches Kriterium. Zu Rinnen: Auf die nebenstehenden Ausführungen, die bereits in der Versammlung den Bürgern vorgetragen wurden, wird nochmals verwiesen. An der für Rinnen geplanten und vorabgestimmten potentiellen Erweiterungsfläche sollte festgehalten werden. Darstellung der Erweiterungsflächen in der Ortslage Sötenich: Auf Nachfrage eines Bürgers, warum im Bereich des Firmengeländes Lafarge eine großflächige Darstellung von „Gewerbeflächen“ vorgenommen worden ist, erläutern die Vertreter des Planungsbüros, dass die Ausweisung vor dem Hintergrund der bestehenden Genehmigungen erfolgt ist. Im weiteren Verfahren wird sich zeigen, ob es bei der Darstellung im vorgestellten Rahmen bleiben wird. Zu Sötenich: Vor dem Hintergrund einer inzwischen gegenteiligen Für den Geländeteil nordöstlich Entwicklung auf dem Betriebsgelände kann und sollte der L 204 ist im FNP-Entwurf für den Geländeteil nordöstlich der L 204, der auch im keine Baufläche auszuweisen. bisherigen FNP keine Baufläche war, auf die Ausweisung einer solchen verzichtet werden. - 3 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Bürger-Versammlungen FNP Kall Neuaufst.docx An der für Rinnen geplanten und vorabgestimmten potentiellen Erweiterungsfläche wird festgehalten. Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. 0b Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag - Die kleine Erweiterungsfläche an der Straße „Zum Kalkwerk“ in Richtung Auf die kleine zusätzliche Baufläche in zweiter Reihe Die zusätzliche Baufläche hinZementwerk wird von einigen anwesenden Bürgern wegen der Nähe zum „hinter“ der Straße „Zum Kalkwerk“ sollte verzichtet ter der Straße „Zum Kalkwerk“ werden, der angemeldete Bedarf ist auch zwischen- ist zu streichen. Zementwerk und der Ausdehnung in den Außenbereich kritisch gesehen. zeitlich entfallen. - Darstellung der Erweiterungsflächen in der Ortslage Golbach: Von einigen Bürgern wird die Erweiterungsfläche am „Fuhrweg“ kritisch gesehen, da befürchtet wird, dass Schallimmissionen durch die Windkraftanlagen am Honderberg auf das Gebiet einwirken könnten. Ggf. sollte überlegt werden, eine Erweiterungsfläche an der L 105 auszuweisen. Zu Golbach: Da die Fläche an der - bereits erschlossenen - Mittelstraße von den übergeordneten Behörden abgelehnt wird, ist es in Golbach recht schwierig, noch geeignete Flächen zu finden. Eine Bauflächenschaffung an der L 105 wurde von ULB und Bezirksregierung ebenfalls verworfen. Es bleibt dann nur die Ausweisung am Fuhrweg. Vor einer tatsächlichen Umsetzung ist ohnehin noch der Schritt der verbindlichen Bauleitplanung durchzuführen, einschließlich einer abschließenden Prüfung der immissionsschutzrechtlichen Situation, auch bzgl. des Windparks auf dem Honderberg / Im Venn. Da in Golbach kein anderes Potential sich abzeichnet, sollte an dem Bereich „Fuhrweg“ festgehalten werden. Kein weitergehender Im übrigen werden folgende Fragen, Bedenken und Themen erörtert: Darstellung und Berücksichtigung von Leerständen in den einzelnen Die nebenstehenden Punkte sind weitestgehend auch schluss. Ortslagen in den Leitbildprozess der Gemeinde Kall eingeflosnachhaltige Flächenentwicklung (Innenentwicklung vor sen. Kein weitergehender Beschluss erforderlich. Außenentwicklung) und Kostenentwicklung bei Neuerschließung demographische Entwicklung „Kaller Eigenheimzulage“ als Instrument zur Förderung junger Familien und der städtebaulichen Entwicklung in der Gemeinde Kall Eigentumsverhältnisse auf den Erweiterungsflächen; Vorrang von Flächen im Eigentum der Gemeinde Kall Kall, im September 2010 Gefertigt: Gesehen: (Keutgen) (Bürgermeister Radermacher) 4 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Bürger-Versammlungen FNP Kall Neuaufst.docx Be- Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. 0c Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum Verfahren - Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall - Bezirke Kall, Scheven und Keldenich - Datum: 06. Oktober 2010 Ort: Sitzungssaal des Rathauses in Kall Zu der Präsentation der Flächendarstellungen in den einzelnen Ortsvorsteherbezirken werden folgende Fragen, Bedenken, etc. diskutiert: - Darstellung der Erweiterungsflächen im Bezirk Keldenich: Es werden keine Bedenken seitens der Öffentlichkeit vorgetragen. - Darstellung der Erweiterungsflächen in der Ortslage Anstois: Es werden keine Bedenken seitens der Öffentlichkeit vorgetragen. - Darstellung der Wohnbauerweiterungsflächen in der Ortslage Kall: Zu der Rückgabe einer Baufläche am „Amselweg“ (Umwandlung in Grünfläche) werden von einem Bürger Bedenken vorgetragen. Es handelt sich hier um eine Fläche, die im Bebauungsplan „Auf dem Knoppen“ für eine Bebauung mit einem Altenheim vorgesehen war. Die Festsetzung „Altenwohnheim“ wurde seinerzeit von der Bezirksregierung Köln an dem Standort nicht genehmigt. Es wird vorgetragen, dass es sich hier um eine gemeindeeigene Fläche handelt, die als Baufläche von der Gemeinde weiterentwickelt werden sollte. Zu Kall, Amselweg: Bei der Vorabstimmung der Ortsdarstellungen mit der Die betreffende Fläche wird von der Politik gebildeten Projektgruppe und der nicht als Baufläche ausgewieVerwaltung wurde abgestimmt, die topografisch sen. schwierige Fläche oberhalb des Amselweges nicht noch einmal zur Baufläche machen zu wollen. Hieran sollte nunmehr auch festgehalten werden. - Darstellung der „Gewerblichen Bauflächen“ in der Ortslage Kall Von einigen Bürgern wird die Größe der neu ausgewiesenen gewerblichen Bauflächen diskutiert. Der Bürgermeister bzw. die Vertreter des Planungsbüros stellen heraus, dass Kall auch zukünftig Gewerbestandort bleiben soll. Die Flächen sind im Gebietsentwicklungsplan 2003 (jetzt: Regionalplan) als Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche (GIB) dargestellt. Es handelt sich dabei teilweise um das interkommunale GIB Kall/Schleiden. b.w. Zu Kall, Gewerbliche Bauflächen: Auf die nebenstehenden Ausführungen, die bereits in der Versammlung vorgetragen wurden, wird hier nochmals verwiesen. Die im Regionalplan eröffneten Bauflächen-Potentiale sollten auch im neuen FNP zunächst einmal gesichert werden. Die anschließende Umsetzung in eine verbindliche Bauleitplanung sollte dann natürlich in bedarfsgerechten Schritten erfolgen. Auch an der Baufläche nordöstlich der L 206 sollte festgehalten werden. 5 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Bürger-Versammlungen FNP Kall Neuaufst.docx Nebenstehender Stellungnahme wird zugestimmt. Die gewerblichen BauflächenPotentiale des Regionalplans werden in den neuen FNP übernommen. Lfd. Inhalt der Stellungnahme Nr. 0c Stellungnahme bzw. Abwägung dazu Beschlussvorschlag Ratsherr Schäfer hält die Ausweisung der gewerblichen Baufläche an der L 206 aus entwässerungstechnischen Gründen für wenig sinnvoll. Die Fläche müsste zwischen dem Heidehof und der Wallenthalerhöhe ausgewiesen werden. Planer Bernd Becker stellt heraus, dass die Gemeinde - bis auf geringfügige Abweichungen an die Darstellungen im Regionalplan gebunden ist. Würde man jetzt eine Verlagerung der Fläche vornehmen, müsste eine Änderung des Regionalplanes bei der Bezirksregierung beantragt werden. - Darstellung der Erweiterungsflächen in der Ortslage Wallenthal: Es werden keine Bedenken seitens der Öffentlichkeit vorgetragen. - Darstellung der Erweiterungsflächen in der Ortslage Dottel: Es werden keine Bedenken seitens der Öffentlichkeit vorgetragen. - Darstellung der Erweiterungsflächen in der Ortslage Scheven: Es werden keine Bedenken seitens der Öffentlichkeit vorgetragen. Seitens des Ortsvorstehers wird die Möglichkeit der baulichen Darstellung des Empfangsgebäudes Scheven zur Diskussion gestellt. Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass die Darstellung von einzelnen Außenbereichsvorhaben als Baufläche seitens der Bezirksregierung Köln nicht befürwortet wird. Der Hinweis der Verwaltung auf der Versammlung ist Die Anregung wird nicht weiter so zutreffend. Eine Weiterverfolgung der Anregung verfolgt. wäre nicht zielführend. Im übrigen werden folgende Fragen, Bedenken und Themen erörtert: weitergehender Darstellung und Berücksichtigung von Leerständen in den einzelnen Die nebenstehenden Punkte sind auch in den Prozess Kein Ortslagen und die Möglichkeit der Erfassung, rechtliche Möglichkeiten zur Aufstellung des gemeindlichen Leitbilds mit einge- schluss. der Gemeinde der Entwicklung entgegen zu wirken (z.B. Aufstellung flossen. Kein weitergehender Beschluss erforderlich. von Sanierungssatzungen) nachhaltige Flächenentwicklung (Innenentwicklung vor Außenentwicklung) und Kostenentwicklung bei Neuerschließung demographische Entwicklung Kall, im Oktober 2010 Gefertigt: Gesehen: (Keutgen) (Bürgermeister Radermacher) Stand: 31.01.2014 My-Dö 6 Y:\Städtebau\Fink-Rainer (FI)\Bürger-Versammlungen FNP Kall Neuaufst.docx Be-