Daten
Kommune
Kall
Größe
24 kB
Datum
10.04.2014
Erstellt
02.04.14, 18:04
Aktualisiert
02.04.14, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
64/2014
10.04.2014
Vorlage erstellt:
02.04.2014
Federführung:
Fachbereich II
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmitz
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
berührt den Haushalt ab
X Vorlage
2015.
Fachbereichsleiter
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 13
Förderprojekt LEADER-Region Eifel
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Kall beschließt die Beteiligung an der LEADER-Region Eifel für die Förderphase ab 2015 und die damit verbundene Bereitschaft zur Übernahme eines KoFinanzierungsanteils für die Kosten der LAG-Verwaltung in Höhe von insgesamt 2.100,00 Euro
pro Jahr bis zum Ende des maximalen Durchführungszeitraums.
Sachdarstellung:
Am 25.02.2014 fand in Nettersheim die Beschlusssitzung der Städte und Gemeinden, der Kreise
und des Koordinierungskreises der LAG Eifel zur Beteiligung am für den Sommer 2014 erwarteten Landeswettbewerb zur Auswahl der LEADER-Region der neuen EU-Förderperiode ab 2015
statt. Alle kommunalen Partner haben sich für eine Wiederbewerbung in der bisherigen bewährten Konstellation ausgesprochen. Auch die Gemeinde Kall hat in den letzten Jahren von LEADER-Projekten profitiert.
Die Geschäftsstelle der LAG Eifel bittet nunmehr mit Schreiben vom 19.03.2014 um eine Erklärung über die weitere Beteiligung in der Förderphase ab 2015. Mit der Beteiligung ist ein jährlich
zu zahlender Ko-Finanzierungsanteil in Höhe von 2.100,00 Euro verbunden. Dieser Betrag enthält 2.000,00 Euro zur Ko-Finanzierung eines LEADER-Förderprojektes für die LAG-Verwaltung
(Regionalmanagement) und 100,00 Euro für die Deckung nicht-förderfähiger Ausgaben der LAGVerwaltung.
Die Mittel müssen ab dem Haushaltsjahr 2015 bis zum Ende des maximalen Durchführungszeitraums, nach derzeitigem Sachstand 2023, in den Haushalt der Gemeinde Kall eingestellt werden.