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Allgemeine Vorlage (Förderprojekt LEADER-Region Eifel)

Daten

Kommune
Kall
Größe
24 kB
Datum
10.04.2014
Erstellt
02.04.14, 18:04
Aktualisiert
02.04.14, 18:04
Allgemeine Vorlage (Förderprojekt LEADER-Region Eifel)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 64/2014 10.04.2014 Vorlage erstellt: 02.04.2014 Federführung: Fachbereich II An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmitz Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: berührt den Haushalt ab X Vorlage 2015. Fachbereichsleiter Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 13 Förderprojekt LEADER-Region Eifel Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Kall beschließt die Beteiligung an der LEADER-Region Eifel für die Förderphase ab 2015 und die damit verbundene Bereitschaft zur Übernahme eines KoFinanzierungsanteils für die Kosten der LAG-Verwaltung in Höhe von insgesamt 2.100,00 Euro pro Jahr bis zum Ende des maximalen Durchführungszeitraums. Sachdarstellung: Am 25.02.2014 fand in Nettersheim die Beschlusssitzung der Städte und Gemeinden, der Kreise und des Koordinierungskreises der LAG Eifel zur Beteiligung am für den Sommer 2014 erwarteten Landeswettbewerb zur Auswahl der LEADER-Region der neuen EU-Förderperiode ab 2015 statt. Alle kommunalen Partner haben sich für eine Wiederbewerbung in der bisherigen bewährten Konstellation ausgesprochen. Auch die Gemeinde Kall hat in den letzten Jahren von LEADER-Projekten profitiert. Die Geschäftsstelle der LAG Eifel bittet nunmehr mit Schreiben vom 19.03.2014 um eine Erklärung über die weitere Beteiligung in der Förderphase ab 2015. Mit der Beteiligung ist ein jährlich zu zahlender Ko-Finanzierungsanteil in Höhe von 2.100,00 Euro verbunden. Dieser Betrag enthält 2.000,00 Euro zur Ko-Finanzierung eines LEADER-Förderprojektes für die LAG-Verwaltung (Regionalmanagement) und 100,00 Euro für die Deckung nicht-förderfähiger Ausgaben der LAGVerwaltung. Die Mittel müssen ab dem Haushaltsjahr 2015 bis zum Ende des maximalen Durchführungszeitraums, nach derzeitigem Sachstand 2023, in den Haushalt der Gemeinde Kall eingestellt werden.