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Allgemeine Vorlage (Wahl der stellv. Bürgermeister)

Daten

Kommune
Kall
Größe
90 kB
Datum
24.06.2014
Erstellt
13.06.14, 18:02
Aktualisiert
13.06.14, 18:02
Allgemeine Vorlage (Wahl der stellv. Bürgermeister) Allgemeine Vorlage (Wahl der stellv. Bürgermeister)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 72/2014 24.06.2014 Vorlage erstellt: 03.06.2014 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heller Frau Kratz Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 5 Wahl der stellv. Bürgermeister Beschlussvorschlag: Nach den Grundsätzen der Verhältniswahl wählt der Rat für die Dauer seiner Wahlzeit in geheimer Abstimmung alternativ Aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages wählt der Rat für die Dauer seiner Wahlzeit in geheimer Abstimmung Frau/Herrn_____________________________________ zum ersten ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters Frau/Herrn_____________________________________ zum zweiten ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters. Sachdarstellung: Gemäß § 67 (1) GO i.V.m. § 11 der Hauptsatzung der Gemeinde Kall wählt der Rat für die Dauer seiner Wahlzeit aus seiner Mitte ohne Aussprache zwei ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters. Diese vertreten den Bürgermeister bei der Leitung der Ratssitzungen und der Repräsentation. Die Wahl ist geheim durchzuführen und erfolgt gemäß § 67 (2) GO entweder - aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages (der nur einstimmig angenommen werden kann) oder - aufgrund einer Listenwahl nach dem d`Hondtschen Höchstzahlenverfahren in einem Wahlgang. Vorlagen-Nr. 72/2014 Der Bürgermeister hat bei der Wahl seiner Stellvertreter Stimmrecht. Gemeinsame Wahlvorschläge (Listenverbindungen) sind zulässig. Für die Wahlvorschläge kann – insbesondere bei Listenverbindungen – das beiliegende Formblatt benutzt werden. Sofern kein einheitlicher Wahlvorschlag abgegeben wird, wird gebeten, die Wahlvorschläge rechtzeitig vor der Sitzung einzureichen, damit die erforderlichen Stimmzettel vorbereitet werden können. Seite 2