Daten
Kommune
Kall
Größe
90 kB
Datum
24.06.2014
Erstellt
13.06.14, 18:02
Aktualisiert
13.06.14, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
72/2014
24.06.2014
Vorlage erstellt:
03.06.2014
Federführung:
Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
x
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Frau Kratz
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 5
Wahl der stellv. Bürgermeister
Beschlussvorschlag:
Nach den Grundsätzen der Verhältniswahl wählt der Rat für die Dauer seiner Wahlzeit in
geheimer Abstimmung
alternativ
Aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages wählt der Rat für die Dauer seiner Wahlzeit
in geheimer Abstimmung
Frau/Herrn_____________________________________ zum ersten
ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters
Frau/Herrn_____________________________________ zum zweiten
ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters.
Sachdarstellung:
Gemäß § 67 (1) GO i.V.m. § 11 der Hauptsatzung der Gemeinde Kall wählt der Rat für
die Dauer seiner Wahlzeit aus seiner Mitte ohne Aussprache zwei ehrenamtliche Stellvertreter
des Bürgermeisters. Diese vertreten den Bürgermeister bei der Leitung der
Ratssitzungen und der Repräsentation.
Die Wahl ist geheim durchzuführen und erfolgt gemäß § 67 (2) GO entweder
-
aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages (der nur einstimmig angenommen
werden kann) oder
-
aufgrund einer Listenwahl nach dem d`Hondtschen Höchstzahlenverfahren
in einem Wahlgang.
Vorlagen-Nr. 72/2014
Der Bürgermeister hat bei der Wahl seiner Stellvertreter Stimmrecht.
Gemeinsame Wahlvorschläge (Listenverbindungen) sind zulässig. Für die Wahlvorschläge
kann – insbesondere bei Listenverbindungen – das beiliegende Formblatt benutzt
werden.
Sofern kein einheitlicher Wahlvorschlag abgegeben wird, wird gebeten, die Wahlvorschläge
rechtzeitig vor der Sitzung einzureichen, damit die erforderlichen Stimmzettel
vorbereitet werden können.
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