Daten
Kommune
Kall
Größe
101 kB
Datum
24.06.2014
Erstellt
13.06.14, 18:02
Aktualisiert
13.06.14, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
78/2014
24.06.2014
Vorlage erstellt:
03.06.2014
Federführung:
Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
x
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Frau Kratz
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 8.5
Benennung der Ausschussvorsitzenden und der stellv. Ausschussvorsitzenden durch die
Fraktionen
Beschlussvorschlag:
Nach dem d’Hondt’schen Höchstzahlenverfahren (alternativ: Aufgrund einer Einigung der
Fraktionen) werden von den Fraktionen/Fraktionsgemeinschaften folgende Ausschussvorsitzende und Stellvertreter benannt:
Fraktion /
Listengemeinschaft
Ausschuss
Vorsitzender
stellv. Vorsitzender
Sachdarstellung:
Haben sich die Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze geeinigt und wird
dieser Einigung nicht von einem Fünftel der Ratsmitglieder widersprochen, so bestimmen
die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden
stimmberechtigten Ratsmitglieder (Einigungsverfahren). Im Rahmen des Einigungsverfahrens
bleibt die Stimme des Bürgermeisters unberücksichtigt (§ 40 Abs. 2 Satz 6 GO).
Vorlagen-Nr. 78/2014
Seite 2
Kommt eine solche Einigung nicht zustande, werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze
in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen
der Fraktionen durch 1, 2, 3 usw. ergeben; mehrere Fraktionen können sich
zusammenschließen. Das Urteil des BVerwG vom 10.12.2003 über das Verbot von Listenverbindungen findet hier keine Anwendung. Der Bürgermeister ist nicht Mitglied einer Fraktion. Die
Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen in
der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden (§ 58 Abs. 5 GO).
Zur Rechtsklarheit sollte bei Listenverbindungen das beiliegende Formular benutzt werden.
Das vorgenannte Verfahren gilt ebenfalls für die stellvertretenden Ausschussvorsitzenden,
ausgenommen die stellv. Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses, die
vom Haupt- und Finanzausschuss selbst gewählt werden.
Für die unter TOP 6.1 gebildeten Ausschüsse sind Vorsitzende und Stellvertreter/innen zu
benennen:
- Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport
- Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung
- Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Wahlprüfungsausschuss
Den Vorsitz im Haupt- und Finanzausschuss führt gemäß § 57 (3) GO der Bürgermeister.