Daten
Kommune
Kall
Größe
28 kB
Datum
24.06.2014
Erstellt
13.06.14, 18:02
Aktualisiert
13.06.14, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
77/2014
24.06.2014
Vorlage erstellt:
03.06.2014
Federführung:
Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
x
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Frau Kratz
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 8.4
Besetzung des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, folgende von der katholischen und der evangelischen Kirche benannten
Vertreter als ständige Mitglieder mit beratender Stimme in den Ausschuss für Jugend, Schule,
Soziales, Kultur und Sport zur Mitberatung der Schulangelegenheiten zu berufen:
von der katholischen Kirche:
als Mitglied: ________________________
als Vertreter: ________________________
von der evangelischen Kirche:
als Mitglied: _________________________
als Vertreter: _________________________
Weiterhin beschließt der Rat, die Schulleiter/innen bzw. deren Stellvertreter/innen zur ständigen
Beratung der Schulangelegenheiten als Mitglieder mit beratender Stimme in den Ausschuss
für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport zu berufen.
Sachdarstellung:
Nach § 85 (2) Schulgesetz ist je ein von der katholischen und evangelischen Kirche benannter
Vertreter als ständiges Mitglied mit beratender Stimme in den Ausschuss für Jugend, Schule,
Soziales, Kultur und Sport zu berufen. Die Mitwirkung der benannten Vertreter bleibt dabei auf
Beratungsgegenstände des Schulausschusses beschränkt.
Die beiden Konfessionen wurden angeschrieben, ihre Mitglieder und Stellvertreter zu
benennen.
Neben der Berufung von kirchlichen Vertretern in den Schulausschuss sieht § 85
Vorlagen-Nr. 77/2014
Seite 2
Schulgesetz auch vor, dass Vertreter der Schulen zur ständigen Beratung in den
Schulausschuss berufen werden können.
Die Verwaltung schlägt daher vor, auch die Schulleiterinnen bzw. deren Stellvertreter/innen als
Mitglieder mit beratender Stimme für die im Gremium zu beratenden Schulangelegenheiten
in den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport zu berufen.