Daten
Kommune
Kall
Größe
31 kB
Datum
24.06.2014
Erstellt
13.06.14, 18:02
Aktualisiert
13.06.14, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
83/2014
24.06.2014
Vorlage erstellt:
10.06.2014
Federführung:
Fachbereich II
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmitz
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 11
Bildung eines Umlegungsausschusses
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Kall beschließt, für die Durchführung von Umlegungsverfahren einen Umlegungsausschuss zu bilden.
Zu Mitgliedern des Umlegungsausschusses werden bestellt:
Vorsitzender:
Stellv. Vorsitzender:
Dr. Karl-Heinz Decker
Edgar Decker
Angehöriger des höheren
vermessungstechnischen Dienstes:
Vertreter:
Dipl.-Ing. Frank Diefenbach
Dipl.-Ing. Ante Zivkovic
Sachverständiger für die Bewertung
von Grundstücken:
Vertreter:
Robert Rang
Wolfgang Schick
Gemeindevertreter:
1.
_____________________ als ordentliches Mitglied
_____________________ als stellv. Mitglied
2
_____________________ als ordentliches Mitglied
_____________________ als stellv. Mitglied
Neben einer Umlegung gemäß den §§ 45 ff. BauGB kann der Umlegungsausschuss Umlegungen auch in Form einer vereinfachten Umlegung gemäß §§ 80 BauGB durchführen.
Vorlagen-Nr. 83/2014
Seite 2
Sachdarstellung:
Die Neubestellung der Mitglieder des Umlegungsausschusses ist gemäß der Verordnung zur
Durchführung des Baugesetzbuchs vom 07.Juli 1987, zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz
zur Modernisierung von Regierung und Verwaltung in Nordrhein-Westfalen vom 09. Mai 2000,
vorzunehmen. Der Umlegungsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern. Gemäß § 4 (1) der v.g.
Verordnung muss der Vorsitzende die Fähigkeit zum Richteramt oder zum höheren allgemeinen
Verwaltungsdienst besitzen. Ein Mitglied muss die Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst besitzen und ein Mitglied Sachverständige oder Sachverständiger für
die Ermittlung von Grundstückswerten sein. Die beiden übrigen Mitglieder müssen dem Rat der
Gemeinde angehören.
Für die Mitglieder des Umlegungsausschusses sind Stellvertreter zu bestellen. Der Stellvertreter
muss die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie das Mitglied, zu dessen Vertretung er bestellt
ist.
Es wird vorgeschlagen, die vorstehend aufgeführten Personen zu Mitgliedern des Umlegungsausschusses der Gemeinde Kall zu bestellen.
Die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Kall soll wie folgt besetzt werden:
1. Geschäftsführer:
2. stellv. Geschäftsführer:
3. stellv. Geschäftsführer:
Dipl.-Ing. Frank Diefenbach
Dipl.Ing. Ante Zivkovic
Uwe Schmitz, Beigeordneter