Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Bildung eines Umlegungsausschusses)

Daten

Kommune
Kall
Größe
31 kB
Datum
24.06.2014
Erstellt
13.06.14, 18:02
Aktualisiert
13.06.14, 18:02
Allgemeine Vorlage (Bildung eines Umlegungsausschusses) Allgemeine Vorlage (Bildung eines Umlegungsausschusses)

öffnen download melden Dateigröße: 31 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 83/2014 24.06.2014 Vorlage erstellt: 10.06.2014 Federführung: Fachbereich II An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmitz Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 11 Bildung eines Umlegungsausschusses Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Kall beschließt, für die Durchführung von Umlegungsverfahren einen Umlegungsausschuss zu bilden. Zu Mitgliedern des Umlegungsausschusses werden bestellt: Vorsitzender: Stellv. Vorsitzender: Dr. Karl-Heinz Decker Edgar Decker Angehöriger des höheren vermessungstechnischen Dienstes: Vertreter: Dipl.-Ing. Frank Diefenbach Dipl.-Ing. Ante Zivkovic Sachverständiger für die Bewertung von Grundstücken: Vertreter: Robert Rang Wolfgang Schick Gemeindevertreter: 1. _____________________ als ordentliches Mitglied _____________________ als stellv. Mitglied 2 _____________________ als ordentliches Mitglied _____________________ als stellv. Mitglied Neben einer Umlegung gemäß den §§ 45 ff. BauGB kann der Umlegungsausschuss Umlegungen auch in Form einer vereinfachten Umlegung gemäß §§ 80 BauGB durchführen. Vorlagen-Nr. 83/2014 Seite 2 Sachdarstellung: Die Neubestellung der Mitglieder des Umlegungsausschusses ist gemäß der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuchs vom 07.Juli 1987, zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur Modernisierung von Regierung und Verwaltung in Nordrhein-Westfalen vom 09. Mai 2000, vorzunehmen. Der Umlegungsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern. Gemäß § 4 (1) der v.g. Verordnung muss der Vorsitzende die Fähigkeit zum Richteramt oder zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst besitzen. Ein Mitglied muss die Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst besitzen und ein Mitglied Sachverständige oder Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten sein. Die beiden übrigen Mitglieder müssen dem Rat der Gemeinde angehören. Für die Mitglieder des Umlegungsausschusses sind Stellvertreter zu bestellen. Der Stellvertreter muss die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie das Mitglied, zu dessen Vertretung er bestellt ist. Es wird vorgeschlagen, die vorstehend aufgeführten Personen zu Mitgliedern des Umlegungsausschusses der Gemeinde Kall zu bestellen. Die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Kall soll wie folgt besetzt werden: 1. Geschäftsführer: 2. stellv. Geschäftsführer: 3. stellv. Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Frank Diefenbach Dipl.Ing. Ante Zivkovic Uwe Schmitz, Beigeordneter