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Allgemeine Vorlage (Wahl der Vertreter der Gemeinde in juristischen Personen und Personenvereinigungen)

Daten

Kommune
Kall
Größe
122 kB
Datum
24.06.2014
Erstellt
13.06.14, 18:02
Aktualisiert
13.06.14, 18:02
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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 79/2014 24.06.2014 Vorlage erstellt: 03.06.2014 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heller Frau Kratz Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 10 Wahl der Vertreter der Gemeinde in juristischen Personen und Personenvereinigungen Beschlussvorschlag: Aufgrund einheitlicher Wahlvorschläge (alternativ: Nach den Grundsätzen der Verhältniswahl) bzw. gemäß § 50 (2) GO wählt der Rat / wählen die Ratsmitglieder folgende Personen zu Vertretern der Gemeinde in juristischen Personen und Personenvereinigungen: 1. Zweckverbände 1.1 Verbandsversammlung des Wasserverbandes Oleftal Mitglieder: gebundene Vertreter: Bürgermeister Allgemeiner Vertreter oder ein im Einzelfall vom Bürgermeister bestimmter Beamter oder Angestellter ___________________ ____________________ ___________________ ____________________ ___________________ ____________________ 1.2 Verbandsversammlung „Kommunale Datenverarbeitungszentrale „Rhein-Erft-Rur“ Mitglied: gebundener Vertreter Bürgermeister Allgemeiner Vertreter oder ein im Einzelfall vom Bürgermeister bestimmter Beamter oder Angestellter Vorlagen-Nr. 79/2014 1.3 Seite 2 Verbandsversammlung des Musikschulzweckverbandes Schleiden Mitglied: gebundene Vertreter: Allgemeiner Vertreter Ein im Einzelfall vom Bürgermeister bestimmter Beamter oder Angestellter __________________ ____________________ 1.4 Verbandsversammlung des Sonderschulzweckverbandes Hellenthal-Kall-Schleiden Mitglied: gebundene Vertreter: Bürgermeister Allgemeiner Vertreter oder ein im Einzelfall vom Bürgermeister bestimmter Beamter oder Angestellter ____________________ ____________________ ____________________ ____________________ 2. Räte der Tageseinrichtungen 2.1 Rat der Tageseinrichtung Kindergarten Kall, Hüttenstraße Mitglieder: gebundene Vertreter: _________________ ___________________ _________________ ___________________ _________________ ___________________ _________________ ___________________ 2.2 Rat der Tageseinrichtung Kindergarten Kall, Kallbachstraße Mitglieder: gebundene Vertreter: ___________________ ___________________ __________________ ___________________ 2.3 Rat der Tageseinrichtung Kindergarten Keldenich Mitglieder: gebundene Vertreter: ___________________ __________________ ___________________ __________________ Vorlagen-Nr. 79/2014 2.4 Seite 3 Rat der Tageseinrichtung Kindergarten Scheven Mitglieder: gebundene Vertreter: ___________________ __________________ ___________________ __________________ 2.5 Rat der Tageseinrichtung Kindergarten Krekel Mitglieder: gebundene Vertreter: __________________ __________________ __________________ __________________ 2.6 Rat der Tageseinrichtung Kindergarten Golbach Mitglieder: gebundene Vertreter: __________________ __________________ __________________ __________________ 2.7 Rat der Tageseinrichtung Kindergarten Sistig Mitglieder: gebundene Vertreter: __________________ __________________ __________________ __________________ 2.8 Rat der Tageseinrichtung Kindergarten Sötenich Mitglieder: gebundene Vertreter: __________________ __________________ __________________ __________________ Vorlagen-Nr. 79/2014 Seite 4 3. Sonstige juristische Personen und Personenvereinigungen 3.1 Mitgliederversammlung des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes Mitglieder: gebundene Vertreter: Bürgermeister Allgemeiner Vertreter oder ein im Einzelfall vom Bürgermeister bestimmter Beamter oder Angestellter __________________ __________________ __________________ __________________ __________________ __________________ 3.2 Mitgliederversammlung des Versicherungsverbandes für Gemeinden und Gemeindeverbände, Köln Mitglied: __________________ Stellvertreter: __________________ 3.3 Mitgliederversammlung des Naturparks Nordeifel e.V., Aachen Mitglied: __________________ Stellvertreter: __________________ 3.4 Genossenschaftsversammlungen der gemeinschaftlichen Jagdgenossenschaften in der Gemeinde Kall Mitglied: __________________ Stellvertreter: __________________ 3.5 Gesellschafterversammlung der Nordeifel Tourismus GmbH Mitglieder: gebundene Vertreter: Bürgermeister Allgemeiner Vertreter oder ein im Einzelfall vom Bürgermeister bestimmter Beamter oder Angestellter __________________ __________________ __________________ __________________ Vorlagen-Nr. 79/2014 3.6 Seite 5 Regionale Bildungskonferenz Mitglieder: gebundene Vertreter: Bürgermeister Allgemeiner Vertreter oder ein im Einzelfall vom Bürgermeister bestimmter Beamter oder Angestellter __________________ __________________ 3.7 Schulkonferenzen der gemeindlichen Schulen bei der Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters Mitglied: __________________ Stellvertreter: __________________ Beratende Mitglieder ohne Stimmrecht: (sofern beratende Mitglieder entsandt werden sollen) Mitglieder: gebundene Vertreter: __________________ __________________ __________________ __________________ __________________ __________________ 3.8 Weitere Vereine und Verbände Mitglied: Bürgermeister Stellvertreter: Allgemeiner Vertreter oder ein im Einzelfall vom Bürgermeister bestimmter Beamter oder Angestellter Sachdarstellung: Gemäß § 113 GO werden die Vertreter der Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen vom Rat bestellt. Ist nur ein Vertreter zu benennen, kann der Bürgermeister benannt werden. Sind zwei oder mehr Vertreter zu benennen, muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Gemeinde dazuzählen. Sind neben dem Bürgermeister zwei oder mehr Vertreter zu bestellen oder vorzuschlagen, erfolgt die Wahl gemäß § 50 (4) GO durch die Ratsmitglieder nach dem mathematischen Proporzverfahren von Hare-Niemeyer, sofern der Rat sich nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigt. In die Verbandsversammlungen der Zweckverbände (Nrn. 1.1 bis 1.4) können nur Ratsmitglieder oder Dienstkräfte der Verwaltung als Mitglied bzw. gebundener Vertreter gewählt werden. Auf die Besetzung der Räte der Tageseinrichtungen (Nrn. 2.1 bis 2.8) findet die Bestimmung des § 113 GO, wonach bei mehreren Vertretern der Bürgermeister dazuzählen Vorlagen-Nr. 79/2014 Seite 6 muss, keine Anwendung. Nach § 61 (2) Schulgesetz wird die Schulkonferenz einer Schule bei der Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters um ein stimmberechtigtes Mitglied erweitert, das der Schulträger entsendet. Bis zu drei weitere Vertreterinnen oder Vertreter des Schulträgers können beratend teilnehmen.