Daten
Kommune
Kall
Größe
122 kB
Datum
24.06.2014
Erstellt
13.06.14, 18:02
Aktualisiert
13.06.14, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
79/2014
24.06.2014
Vorlage erstellt:
03.06.2014
Federführung:
Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
x
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Frau Kratz
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 10
Wahl der Vertreter der Gemeinde in juristischen Personen und Personenvereinigungen
Beschlussvorschlag:
Aufgrund einheitlicher Wahlvorschläge (alternativ: Nach den Grundsätzen der Verhältniswahl)
bzw. gemäß § 50 (2) GO wählt der Rat / wählen die Ratsmitglieder folgende Personen zu Vertretern der Gemeinde in juristischen Personen und Personenvereinigungen:
1. Zweckverbände
1.1
Verbandsversammlung des Wasserverbandes Oleftal
Mitglieder:
gebundene Vertreter:
Bürgermeister
Allgemeiner Vertreter oder ein im Einzelfall vom Bürgermeister bestimmter Beamter oder Angestellter
___________________
____________________
___________________
____________________
___________________
____________________
1.2
Verbandsversammlung „Kommunale Datenverarbeitungszentrale
„Rhein-Erft-Rur“
Mitglied:
gebundener Vertreter
Bürgermeister
Allgemeiner Vertreter oder ein im Einzelfall
vom Bürgermeister bestimmter Beamter oder
Angestellter
Vorlagen-Nr. 79/2014
1.3
Seite 2
Verbandsversammlung des Musikschulzweckverbandes Schleiden
Mitglied:
gebundene Vertreter:
Allgemeiner Vertreter
Ein im Einzelfall vom Bürgermeister bestimmter
Beamter oder Angestellter
__________________
____________________
1.4
Verbandsversammlung des Sonderschulzweckverbandes
Hellenthal-Kall-Schleiden
Mitglied:
gebundene Vertreter:
Bürgermeister
Allgemeiner Vertreter oder ein im
Einzelfall vom Bürgermeister bestimmter
Beamter oder Angestellter
____________________
____________________
____________________
____________________
2. Räte der Tageseinrichtungen
2.1
Rat der Tageseinrichtung Kindergarten Kall, Hüttenstraße
Mitglieder:
gebundene Vertreter:
_________________
___________________
_________________
___________________
_________________
___________________
_________________
___________________
2.2
Rat der Tageseinrichtung Kindergarten Kall, Kallbachstraße
Mitglieder:
gebundene Vertreter:
___________________
___________________
__________________
___________________
2.3
Rat der Tageseinrichtung Kindergarten Keldenich
Mitglieder:
gebundene Vertreter:
___________________
__________________
___________________
__________________
Vorlagen-Nr. 79/2014
2.4
Seite 3
Rat der Tageseinrichtung Kindergarten Scheven
Mitglieder:
gebundene Vertreter:
___________________
__________________
___________________
__________________
2.5
Rat der Tageseinrichtung Kindergarten Krekel
Mitglieder:
gebundene Vertreter:
__________________
__________________
__________________
__________________
2.6
Rat der Tageseinrichtung Kindergarten Golbach
Mitglieder:
gebundene Vertreter:
__________________
__________________
__________________
__________________
2.7
Rat der Tageseinrichtung Kindergarten Sistig
Mitglieder:
gebundene Vertreter:
__________________
__________________
__________________
__________________
2.8
Rat der Tageseinrichtung Kindergarten Sötenich
Mitglieder:
gebundene Vertreter:
__________________
__________________
__________________
__________________
Vorlagen-Nr. 79/2014
Seite 4
3. Sonstige juristische Personen und Personenvereinigungen
3.1
Mitgliederversammlung des Nordrhein-Westfälischen Städte- und
Gemeindebundes
Mitglieder:
gebundene Vertreter:
Bürgermeister
Allgemeiner Vertreter oder ein im Einzelfall vom
Bürgermeister bestimmter Beamter oder Angestellter
__________________
__________________
__________________
__________________
__________________
__________________
3.2
Mitgliederversammlung des Versicherungsverbandes für Gemeinden
und Gemeindeverbände, Köln
Mitglied:
__________________
Stellvertreter: __________________
3.3
Mitgliederversammlung des Naturparks Nordeifel e.V., Aachen
Mitglied:
__________________
Stellvertreter: __________________
3.4
Genossenschaftsversammlungen der gemeinschaftlichen
Jagdgenossenschaften in der Gemeinde Kall
Mitglied:
__________________
Stellvertreter: __________________
3.5
Gesellschafterversammlung der Nordeifel Tourismus GmbH
Mitglieder:
gebundene Vertreter:
Bürgermeister
Allgemeiner Vertreter oder ein im
Einzelfall vom Bürgermeister bestimmter Beamter oder
Angestellter
__________________
__________________
__________________
__________________
Vorlagen-Nr. 79/2014
3.6
Seite 5
Regionale Bildungskonferenz
Mitglieder:
gebundene Vertreter:
Bürgermeister
Allgemeiner Vertreter oder ein im Einzelfall vom
Bürgermeister bestimmter Beamter oder Angestellter
__________________
__________________
3.7
Schulkonferenzen der gemeindlichen Schulen bei der Wahl der
Schulleiterin oder des Schulleiters
Mitglied:
__________________
Stellvertreter: __________________
Beratende Mitglieder ohne Stimmrecht:
(sofern beratende Mitglieder entsandt werden sollen)
Mitglieder:
gebundene Vertreter:
__________________
__________________
__________________
__________________
__________________
__________________
3.8
Weitere Vereine und Verbände
Mitglied:
Bürgermeister
Stellvertreter:
Allgemeiner Vertreter oder ein im Einzelfall vom Bürgermeister bestimmter Beamter oder Angestellter
Sachdarstellung:
Gemäß § 113 GO werden die Vertreter der Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder
Personenvereinigungen vom Rat bestellt.
Ist nur ein Vertreter zu benennen, kann der Bürgermeister benannt werden. Sind zwei
oder mehr Vertreter zu benennen, muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener
Beamter oder Angestellter der Gemeinde dazuzählen.
Sind neben dem Bürgermeister zwei oder mehr Vertreter zu bestellen oder vorzuschlagen,
erfolgt die Wahl gemäß § 50 (4) GO durch die Ratsmitglieder nach dem mathematischen
Proporzverfahren von Hare-Niemeyer, sofern der Rat sich nicht auf einen einheitlichen
Wahlvorschlag einigt.
In die Verbandsversammlungen der Zweckverbände (Nrn. 1.1 bis 1.4) können nur Ratsmitglieder
oder Dienstkräfte der Verwaltung als Mitglied bzw. gebundener Vertreter gewählt werden.
Auf die Besetzung der Räte der Tageseinrichtungen (Nrn. 2.1 bis 2.8) findet die Bestimmung
des § 113 GO, wonach bei mehreren Vertretern der Bürgermeister dazuzählen
Vorlagen-Nr. 79/2014
Seite 6
muss, keine Anwendung. Nach § 61 (2) Schulgesetz wird die Schulkonferenz einer Schule
bei der Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters um ein stimmberechtigtes Mitglied erweitert,
das der Schulträger entsendet. Bis zu drei weitere Vertreterinnen oder Vertreter
des Schulträgers können beratend teilnehmen.