Daten
Kommune
Kall
Größe
104 kB
Datum
10.07.2014
Erstellt
27.06.14, 18:04
Aktualisiert
27.06.14, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
98/2014
10.07.2014
Vorlage erstellt:
26.06.2014
Federführung:
Fachbereich II
An den
Ausschuss für Bau,
Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmitz
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 7
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall;
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf zur öffentlichen Auslegung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall wird zugestimmt.
Die öffentliche Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB des Entwurfes zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall und der Begründung mit Umweltbericht wird
beschlossen.
Des Weiteren werden die nachfolgend aufgeführten, als Anlage zur Planung gehörigen Unterlagen bzw. die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur vorgenannten Bauleitplanung öffentlich ausgelegt:
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Landschaftspflegerischer Begleitplan
Artenschutzprüfung der Stufe 1
Einzelhandelsentwicklungskonzept Kall
Stellungnahmen der Behörden und TÖB aus dem Vorverfahren (s. Abwägungsliste):
Stellungnahme Bezirksregierung Köln, Höhere Landschaftsbehörde, Dez. 51, Köln vom
20.08.2012
Stellungnahme Bezirksregierung Düsseldorf, Dez. 22.5 (KBD) vom 01.08.2012
Stellungnahme des Kreises Euskirchen, Abt. 60.13 Umwelt und Planung, vom 23.10.2012
Stellungnahme des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege vom 03.09.2012
Stellungnahme Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel, Euskirchen vom 06.09.2012
Stellungnahmen der Landwirtschaftskammer NRW vom 08.10.2012 und 12.02.2013
Stellungnahme Geologischer Dienst NRW, Krefeld, vom 14.08.2012
Stellungnahme Bezirksregierung Arnsberg, Abt. Bergbau und Energie in NRW, Dortmund,
vom 20.09.2012
Stellungnahme IHK Aachen vom 03.09.2012
Vorlagen-Nr. 98/2014
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Seite 2
Stellungnahmen der Bezirksregierung Köln, Dez. 53 – Immissionsschutz -, vom
21.09.2012 und 13.12.2012
Stellungnahme Wasserverband Oleftal, Hellenthal, vom 26.09.2012
Stellungnahme Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde vom 26.10.2012
Stellungnahme Wehrbereichsverwaltung West, Düsseldorf, vom 12.09.2012
Stellungnahme Erftverband, Bergheim, vom 20.08.2012
Stellungnahmen der Öffentlichkeit aus dem Vorverfahren
Lfd. Nrn. 1, 2, 4, 6, 7, 8, 10, 12, 13, 14, 15, 16, 17,18 19, 20, 21, 22 und 27-32
aus der beigefügten Abwägungsliste
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich ist das Gebiet der Gemeinde Kall gemäß Darstellung in der beigefügten
Übersichtskarte (Anlage 1). Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Kall hat am 30.09.2003 beschlossen, für das Gemeindegebiet Kall einen
neuen Flächennutzungsplan (FNP) aufzustellen, um die räumliche Entwicklung der Gemeinde
auf eine neue bauleitplanerische Grundlage zu stellen.
In seiner Sitzung am 23. März 2010 hat der Rat der Gemeinde Kall die Einleitung des Vorverfahrens gem. § 3 Abs. 1 BauGB - frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit - und gem. § 4 Abs. 1
BauGB – frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
(TÖB) – beschlossen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgte zunächst in Form von drei Bürgerversammlungen und zwar in der Bürgerhalle in Sistig am 13.07.2010 für die Bezirke Sistig, Krekel
und Wahlen, in der Bürgerhalle in Sötenich am 15.09.2010 für die Bezirke Sötenich, Rinnen,
Golbach und Urft/Steinfeld und im Rathaus in Kall am 06.10.2010 für die Bezirke Kall, Scheven
und Keldenich. Darüber hinaus wurde der Vorentwurf für jeweils einen Monat in der Zeit vom
08.12.2010 bis einschl. 18.01.2011 sowie in der Zeit vom 01.02.2011 bis einschl. 02.03.2011
ausgelegt. Neben den Ergebnissen aus der Bürgerversammlung sind insgesamt 32 schriftliche
Stellungnahmen zum Vorentwurf seitens der Öffentlichkeit eingegangen.
Die Vorwegbeteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) ist mit
Schreiben vom 26. Juli 2012 mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 28.09.2012 erfolgt. Es
wurden insgesamt 49 Behörden bzw. TÖB am Verfahren beteiligt.
Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung
am 18.02.2014 – Punkt 3 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung- hat der Rat der Gemeinde
Kall in seiner Sitzung am 10.04.2014 – Punkt 8 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung – über
die eingegangenen Stellungnahmen aus dem Vorverfahren beschlossen.
Insbesondere auf der Grundlage der Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen
hat das Planungsbüro den Entwurf für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall erarbeitet. Darüber hinaus wurden zwischenzeitlich die umweltplanerischen Leistungen (Umweltbericht, Landschaftspflegerischer Begleitplan und die Artenschutzprüfung der Stufe
1) zur Neuaufstellung des FNP Kall vom Planungsbüro erstellt. Eine Vorabstimmung der Umweltplanung mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen (ULB) hat stattgefunden.
Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 13. März 2014 die Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) bei der Bezirksregierung Köln für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
Kall gestellt.
Vorlagen-Nr. 98/2014
Seite 3
Die überarbeitete Planbegründung wurde seitens der Bezirksregierung Köln noch nachgefordert,
so dass die landesplanerische Bestätigung noch nicht vorliegt.
Zur Erläuterung wird den Fraktionen eine Druckausfertigung des Entwurfes zur Neuaufstellung
des FNP Kall (Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht, sowie landschaftspflegerischer
Begleitplan, Artenschutzprüfung der Stufe 1, das Einzelhandelsentwicklungskonzept Kall sowie
die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen - siehe Abwägungslisten aus dem Vorverfahren über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit - ) im Fraktionszimmer des Rathauses (Zi. 15) zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird den Mitgliedern des
Fachausschusses bzw. des Rates der Gemeinde Kall die Gesamtplanung digital (CD-ROM)
übersandt.