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Allgemeine Vorlage (Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall; hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Kall
Größe
104 kB
Datum
10.07.2014
Erstellt
27.06.14, 18:04
Aktualisiert
27.06.14, 18:04
Allgemeine Vorlage (Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall;
hier:  Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB) Allgemeine Vorlage (Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall;
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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 98/2014 10.07.2014 Vorlage erstellt: 26.06.2014 Federführung: Fachbereich II An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmitz Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 7 Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall; hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB Beschlussvorschlag: Dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf zur öffentlichen Auslegung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall wird zugestimmt. Die öffentliche Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB des Entwurfes zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall und der Begründung mit Umweltbericht wird beschlossen. Des Weiteren werden die nachfolgend aufgeführten, als Anlage zur Planung gehörigen Unterlagen bzw. die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur vorgenannten Bauleitplanung öffentlich ausgelegt: - - Landschaftspflegerischer Begleitplan Artenschutzprüfung der Stufe 1 Einzelhandelsentwicklungskonzept Kall Stellungnahmen der Behörden und TÖB aus dem Vorverfahren (s. Abwägungsliste): Stellungnahme Bezirksregierung Köln, Höhere Landschaftsbehörde, Dez. 51, Köln vom 20.08.2012 Stellungnahme Bezirksregierung Düsseldorf, Dez. 22.5 (KBD) vom 01.08.2012 Stellungnahme des Kreises Euskirchen, Abt. 60.13 Umwelt und Planung, vom 23.10.2012 Stellungnahme des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege vom 03.09.2012 Stellungnahme Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel, Euskirchen vom 06.09.2012 Stellungnahmen der Landwirtschaftskammer NRW vom 08.10.2012 und 12.02.2013 Stellungnahme Geologischer Dienst NRW, Krefeld, vom 14.08.2012 Stellungnahme Bezirksregierung Arnsberg, Abt. Bergbau und Energie in NRW, Dortmund, vom 20.09.2012 Stellungnahme IHK Aachen vom 03.09.2012 Vorlagen-Nr. 98/2014 - Seite 2 Stellungnahmen der Bezirksregierung Köln, Dez. 53 – Immissionsschutz -, vom 21.09.2012 und 13.12.2012 Stellungnahme Wasserverband Oleftal, Hellenthal, vom 26.09.2012 Stellungnahme Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde vom 26.10.2012 Stellungnahme Wehrbereichsverwaltung West, Düsseldorf, vom 12.09.2012 Stellungnahme Erftverband, Bergheim, vom 20.08.2012 Stellungnahmen der Öffentlichkeit aus dem Vorverfahren Lfd. Nrn. 1, 2, 4, 6, 7, 8, 10, 12, 13, 14, 15, 16, 17,18 19, 20, 21, 22 und 27-32 aus der beigefügten Abwägungsliste Plangeltungsbereich: Der Plangeltungsbereich ist das Gebiet der Gemeinde Kall gemäß Darstellung in der beigefügten Übersichtskarte (Anlage 1). Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses. Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Kall hat am 30.09.2003 beschlossen, für das Gemeindegebiet Kall einen neuen Flächennutzungsplan (FNP) aufzustellen, um die räumliche Entwicklung der Gemeinde auf eine neue bauleitplanerische Grundlage zu stellen. In seiner Sitzung am 23. März 2010 hat der Rat der Gemeinde Kall die Einleitung des Vorverfahrens gem. § 3 Abs. 1 BauGB - frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit - und gem. § 4 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) – beschlossen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgte zunächst in Form von drei Bürgerversammlungen und zwar in der Bürgerhalle in Sistig am 13.07.2010 für die Bezirke Sistig, Krekel und Wahlen, in der Bürgerhalle in Sötenich am 15.09.2010 für die Bezirke Sötenich, Rinnen, Golbach und Urft/Steinfeld und im Rathaus in Kall am 06.10.2010 für die Bezirke Kall, Scheven und Keldenich. Darüber hinaus wurde der Vorentwurf für jeweils einen Monat in der Zeit vom 08.12.2010 bis einschl. 18.01.2011 sowie in der Zeit vom 01.02.2011 bis einschl. 02.03.2011 ausgelegt. Neben den Ergebnissen aus der Bürgerversammlung sind insgesamt 32 schriftliche Stellungnahmen zum Vorentwurf seitens der Öffentlichkeit eingegangen. Die Vorwegbeteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) ist mit Schreiben vom 26. Juli 2012 mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 28.09.2012 erfolgt. Es wurden insgesamt 49 Behörden bzw. TÖB am Verfahren beteiligt. Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 18.02.2014 – Punkt 3 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung- hat der Rat der Gemeinde Kall in seiner Sitzung am 10.04.2014 – Punkt 8 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung – über die eingegangenen Stellungnahmen aus dem Vorverfahren beschlossen. Insbesondere auf der Grundlage der Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen hat das Planungsbüro den Entwurf für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall erarbeitet. Darüber hinaus wurden zwischenzeitlich die umweltplanerischen Leistungen (Umweltbericht, Landschaftspflegerischer Begleitplan und die Artenschutzprüfung der Stufe 1) zur Neuaufstellung des FNP Kall vom Planungsbüro erstellt. Eine Vorabstimmung der Umweltplanung mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen (ULB) hat stattgefunden. Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 13. März 2014 die Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) bei der Bezirksregierung Köln für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Kall gestellt. Vorlagen-Nr. 98/2014 Seite 3 Die überarbeitete Planbegründung wurde seitens der Bezirksregierung Köln noch nachgefordert, so dass die landesplanerische Bestätigung noch nicht vorliegt. Zur Erläuterung wird den Fraktionen eine Druckausfertigung des Entwurfes zur Neuaufstellung des FNP Kall (Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht, sowie landschaftspflegerischer Begleitplan, Artenschutzprüfung der Stufe 1, das Einzelhandelsentwicklungskonzept Kall sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen - siehe Abwägungslisten aus dem Vorverfahren über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit - ) im Fraktionszimmer des Rathauses (Zi. 15) zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird den Mitgliedern des Fachausschusses bzw. des Rates der Gemeinde Kall die Gesamtplanung digital (CD-ROM) übersandt.