Daten
Kommune
Kall
Größe
178 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
27.06.14, 18:04
Aktualisiert
22.08.14, 18:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
93/2014
02.09.2014
Vorlage erstellt:
26.06.2014
Federführung:
Fachbereich II
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmitz
Frau Keutgen
Mitzeichnung durch
Beschlussfassung
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 11
Bebauungsplan Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven“
a)
Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b)
Einleitung der Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
(Vorverfahren)
Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage der vorgestellten Vorentwurfsplanung (Variante B) und gemäß Empfehlung
des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 10.07.2014 – TOP
5 – beschließt der Rat,
a)
die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung
Scheven“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB,
b)
das Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und gem.
§ 4 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange – durchzuführen.
Plangeltungsbereich:
Das Plangebiet für den Bebauungsplan Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung
Scheven“ wird durch den beigefügten Übersichtsplan näher bestimmt. Dieser Plan (Anlage) ist
Bestandteil der Beschlüsse.
Sachdarstellung:
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Aachen, aus dem Jahre 2003
wurden im Gebiet der Gemeinde Kall zwei neue Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche
(GIB) ausgewiesen. Die an der L 105 gelegene Fläche ist als GIB Kall/Schleiden interkommunal
von der Gemeinde Kall und der Stadt Schleiden zu planen und umzusetzen.
Für die östliche GIB-Fläche (an der L 206 Richtung Scheven), die für den lokalen Erweiterungsbedarf festgesetzt ist, wurde das Planungsbüro beauftragt, eine Vorentwurfsplanung zu erarbeiten.
Vorlagen-Nr. 93/2014
Seite 2
Im Entwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall wurde die Fläche
als „Gewerbliche Baufläche“ dargestellt. Die notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes
soll im Rahmen von dessen Neuaufstellung erfolgen.
Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 09. April 2014 eine Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) bei der Bezirksregierung Köln gestellt (sog. landesplanerische Anfrage; Anpassung der Planung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung).
Am 04. Juni 2014 hat eine positive Vorabstimmung mit der Landesplanung bzw. dem Städtebaudezernat der Bezirksregierung Köln bezüglich der Abgrenzung des Plangebietes stattgefunden.
Das Planungsbüro hat in der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 10.07.2014 – Punkt 5 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - mehrere
Varianten zum Vorentwurf des geplanten Gewerbegebietes Kall III vorgestellt. Fraktionsübergreifend wurde die Planungsvariante B favorisiert, da diese Variante den geringsten Flächenverbrauch bzw. Erschließungsaufwand aufweist.
Zur Erläuterung ist eine Verkleinerung des Vorentwurfes (Variante B) beigefügt (Anlage 2).
Vorlagen-Nr. 93/2014
Seite 3
Vorlagen-Nr. 93/2014
Seite 4
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
93/2014
10.07.2014
Vorlage erstellt:
26.06.2014
Federführung:
Fachbereich II
An den
Ausschuss für Bau,
Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmitz
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 5
Bebauungsplan Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven“
a)
Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b)
Einleitung der Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
(Vorverfahren)
Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage der in der Sitzung vorgestellten Vorentwurfsplanung (Variante .....) empfiehlt
der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung dem Rat
a)
die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB zu beschließen,
b)
die Verwaltung zu beauftragen, das Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB – frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung und gem. § 4 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – durchzuführen.
Plangeltungsbereich:
Das Plangebiet für den Bebauungsplan Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung
Scheven“ wird durch den beigefügten Übersichtsplan näher bestimmt. Dieser Plan (Anlage) ist
Bestandteil der Beschlüsse.
Sachdarstellung:
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Aachen, aus dem Jahre 2003
wurden im Gebiet der Gemeinde Kall zwei neue Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche
(GIB) ausgewiesen. Die an der L 105 gelegene Fläche ist als GIB Kall/Schleiden interkommunal
von der Gemeinde Kall und der Stadt Schleiden zu planen und umzusetzen.
Für die östliche GIB-Fläche (an der L 206 Richtung Scheven), die für den lokalen Erweiterungs-
Vorlagen-Nr. 93/2014
Seite 5
bedarf festgesetzt ist, wurde das Planungsbüro beauftragt, eine Vorentwurfsplanung zu erarbeiten.
Im Entwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall wurde die Fläche
als „Gewerbliche Baufläche“ dargestellt. Die notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes
soll im Rahmen von dessen Neuaufstellung erfolgen.
Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 09. April 2014 eine Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) bei der Bezirksregierung Köln gestellt (sog. landesplanerische Anfrage; Anpassung der Planung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung).
Am 04. Juni 2014 hat eine positive Vorabstimmung mit der Landesplanung bzw. dem Städtebaudezernat der Bezirksregierung Köln bezüglich der Abgrenzung des Plangebietes stattgefunden.
Das Planungsbüro wird in der Sitzung mehrere Varianten zum Vorentwurf des geplanten Gewerbegebietes Kall III vorstellen.
Zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens schlägt die Verwaltung dem Ausschuss für Bau,
Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vor, dem Rat zu empfehlen, die Aufstellung des
Bebauungsplanes Kall Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven“ gem. § 2
Abs. 1 BauGB bzw. die Einleitung des Vorverfahrens gem. § 3 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - und gem. § 4 Abs. 1 BauGB –frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange – für das im beigefügten Übersichtsplan dargestellte Plangebiet zu beschließen.