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Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven“ a) Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 BauGB b) Einleitung der Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB (Vorverfahren))

Daten

Kommune
Kall
Größe
178 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
27.06.14, 18:04
Aktualisiert
22.08.14, 18:08
Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven“
a)	Beschluss zur Aufstellung  gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b)	Einleitung der Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB 
	(Vorverfahren)) Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven“
a)	Beschluss zur Aufstellung  gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b)	Einleitung der Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB 
	(Vorverfahren)) Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven“
a)	Beschluss zur Aufstellung  gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b)	Einleitung der Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB 
	(Vorverfahren)) Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven“
a)	Beschluss zur Aufstellung  gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b)	Einleitung der Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB 
	(Vorverfahren)) Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven“
a)	Beschluss zur Aufstellung  gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b)	Einleitung der Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB 
	(Vorverfahren))

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 93/2014 02.09.2014 Vorlage erstellt: 26.06.2014 Federführung: Fachbereich II An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmitz Frau Keutgen Mitzeichnung durch Beschlussfassung Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 11 Bebauungsplan Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven“ a) Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 BauGB b) Einleitung der Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB (Vorverfahren) Beschlussvorschlag: Auf der Grundlage der vorgestellten Vorentwurfsplanung (Variante B) und gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 10.07.2014 – TOP 5 – beschließt der Rat, a) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB, b) das Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und gem. § 4 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – durchzuführen. Plangeltungsbereich: Das Plangebiet für den Bebauungsplan Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven“ wird durch den beigefügten Übersichtsplan näher bestimmt. Dieser Plan (Anlage) ist Bestandteil der Beschlüsse. Sachdarstellung: Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Aachen, aus dem Jahre 2003 wurden im Gebiet der Gemeinde Kall zwei neue Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche (GIB) ausgewiesen. Die an der L 105 gelegene Fläche ist als GIB Kall/Schleiden interkommunal von der Gemeinde Kall und der Stadt Schleiden zu planen und umzusetzen. Für die östliche GIB-Fläche (an der L 206 Richtung Scheven), die für den lokalen Erweiterungsbedarf festgesetzt ist, wurde das Planungsbüro beauftragt, eine Vorentwurfsplanung zu erarbeiten. Vorlagen-Nr. 93/2014 Seite 2 Im Entwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall wurde die Fläche als „Gewerbliche Baufläche“ dargestellt. Die notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes soll im Rahmen von dessen Neuaufstellung erfolgen. Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 09. April 2014 eine Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) bei der Bezirksregierung Köln gestellt (sog. landesplanerische Anfrage; Anpassung der Planung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung). Am 04. Juni 2014 hat eine positive Vorabstimmung mit der Landesplanung bzw. dem Städtebaudezernat der Bezirksregierung Köln bezüglich der Abgrenzung des Plangebietes stattgefunden. Das Planungsbüro hat in der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 10.07.2014 – Punkt 5 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - mehrere Varianten zum Vorentwurf des geplanten Gewerbegebietes Kall III vorgestellt. Fraktionsübergreifend wurde die Planungsvariante B favorisiert, da diese Variante den geringsten Flächenverbrauch bzw. Erschließungsaufwand aufweist. Zur Erläuterung ist eine Verkleinerung des Vorentwurfes (Variante B) beigefügt (Anlage 2). Vorlagen-Nr. 93/2014 Seite 3 Vorlagen-Nr. 93/2014 Seite 4 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 93/2014 10.07.2014 Vorlage erstellt: 26.06.2014 Federführung: Fachbereich II An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmitz Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 5 Bebauungsplan Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven“ a) Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 BauGB b) Einleitung der Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB (Vorverfahren) Beschlussvorschlag: Auf der Grundlage der in der Sitzung vorgestellten Vorentwurfsplanung (Variante .....) empfiehlt der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung dem Rat a) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB zu beschließen, b) die Verwaltung zu beauftragen, das Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und gem. § 4 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – durchzuführen. Plangeltungsbereich: Das Plangebiet für den Bebauungsplan Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven“ wird durch den beigefügten Übersichtsplan näher bestimmt. Dieser Plan (Anlage) ist Bestandteil der Beschlüsse. Sachdarstellung: Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Aachen, aus dem Jahre 2003 wurden im Gebiet der Gemeinde Kall zwei neue Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche (GIB) ausgewiesen. Die an der L 105 gelegene Fläche ist als GIB Kall/Schleiden interkommunal von der Gemeinde Kall und der Stadt Schleiden zu planen und umzusetzen. Für die östliche GIB-Fläche (an der L 206 Richtung Scheven), die für den lokalen Erweiterungs- Vorlagen-Nr. 93/2014 Seite 5 bedarf festgesetzt ist, wurde das Planungsbüro beauftragt, eine Vorentwurfsplanung zu erarbeiten. Im Entwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall wurde die Fläche als „Gewerbliche Baufläche“ dargestellt. Die notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes soll im Rahmen von dessen Neuaufstellung erfolgen. Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 09. April 2014 eine Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) bei der Bezirksregierung Köln gestellt (sog. landesplanerische Anfrage; Anpassung der Planung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung). Am 04. Juni 2014 hat eine positive Vorabstimmung mit der Landesplanung bzw. dem Städtebaudezernat der Bezirksregierung Köln bezüglich der Abgrenzung des Plangebietes stattgefunden. Das Planungsbüro wird in der Sitzung mehrere Varianten zum Vorentwurf des geplanten Gewerbegebietes Kall III vorstellen. Zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens schlägt die Verwaltung dem Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vor, dem Rat zu empfehlen, die Aufstellung des Bebauungsplanes Kall Nr. 28 „Gewerbegebiet Kall III an der L 206 Richtung Scheven“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB bzw. die Einleitung des Vorverfahrens gem. § 3 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - und gem. § 4 Abs. 1 BauGB –frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – für das im beigefügten Übersichtsplan dargestellte Plangebiet zu beschließen.