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Allgemeine Vorlage (Satzung zur 4. Änderung der Gebührensatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Kall)

Daten

Kommune
Kall
Größe
106 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
23.09.14, 18:06
Aktualisiert
23.09.14, 18:06
Allgemeine Vorlage (Satzung zur 4. Änderung der Gebührensatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Kall) Allgemeine Vorlage (Satzung zur 4. Änderung der Gebührensatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Kall) Allgemeine Vorlage (Satzung zur 4. Änderung der Gebührensatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Kall)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister 108/2014 1. Ergänzung Vorlage erstellt: 01.09.2014 Federführung: Fachbereich II An den Rat mit der Bitte um X Sitzungstermin 02.09.2014 FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmitz Herr Kreusch Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: Ergänzungsvorlage TOP 8 Satzung zur 4. Änderung der Gebührensatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Kall Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt vom 28.08.2014 - TOP 7 - beschließt der Rat die beigefügte Satzung zur 4. Änderung der Gebührensatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Kall. Sachdarstellung: Neben den Gebühren für die Einebnung von Grabstätten sind auch die Gebühren für den Grabaushub anzupassen, nachdem der bisherige Vertrag seitens des beauftragten Unternehmers gekündigt wurde. Aus der am 25.08.2014 durchgeführten Submission für den Grabaushub von Grabstätten auf den Friedhöfen der Gemeinde Kall ergibt sich folgendes Ergebnis: Sieben Firmen wurden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Von den sieben Firmen hat nur eine Firma ein Angebot abgegeben. Aus diesem Angebot ergeben sich folgende Preise einschl. MWSt.: Grabaushub für Grab für Verstorbene bis 5 Jahre Grab für Verstorbene über 5 Jahre Tiefgrab Urnengrab Ausgraben Sarg innerhalb von 10 Jahren Ausgraben Sarg nach 10 Jahren Umbettung Sarg innerhalb von 10 Jahren Umbettung Sarg nach 10 Jahren Ausgraben einer Urne Umbettung einer Urne innerhalb Friedhof Samstags-Zuschlag maschinell Handarbeit 321,30 583,10 630,70 209,44 583,10 464,10 797,30 690,20 121,38 154,70 47,60 321,30 654,50 654,50 --------------- --- Vorlagen-Nr. 108/2014 1. Ergänzung Seite 2 Aufgrund dieser Preise ergibt sich folgende Berechnung der zu erhebenden Gebühren: Grabaushub für masch. Grab für Verst. bis 5 Jahre Grab für Verst. über 5 Jahre Tiefgrab Urnengrab Ausgraben Sarg innerh. von 10 Jahren Ausgraben Sarg nach 10 Jahren Umbettung Sarg innerh. von 10 Jahren Umbettung Sarg nach 10 Jahren Ausgraben einer Urne Umbettung Urne innerh. Friedhof SamstagsZuschlag +5% Verw. kosten Gebühr Gebühr (Vorschlag) Handarbeit +5% Verw. kosten Gebühr Gebühr (Vorschlag) 321,30 16,07 337,37 337,00 321,30 16,07 337,37 337,00 583,10 630,70 209,44 29,16 31,54 10,47 612,26 662,24 219,91 612,00 662,00 220,00 654,50 654,50 --- 32,73 32,73 --- 687,23 687,23 --- 687,00 687,00 --- 583,10 29,16 612,26 612,00 --- --- --- --- 464,10 23,21 487,31 487,00 --- --- --- --- 797,30 39,87 837,17 837,00 --- --- --- --- 690,20 121,38 34,51 6,07 724,71 127,45 725,00 127,00 ----- ----- ----- ----- 154,70 47,60 7,74 2,38 162,44 49,98 162,00 50,00 ----- ----- ----- ----- Zur Veranschaulichung werden die Gebührensätze für den Grabaushub vor und nach der 4. Änderung in der folgenden Synopse gegenübergestellt: bisher Grabaushub für Grab für Verstorbene bis 5 Jahre Grab für Verstorbene über 5 Jahre Tiefgrab Urnengrab Ausgraben Sarg innerh. von 10 Jahren Ausgraben Sarg nach 10 Jahren Umbettung Sarg innerh. von 10 Jahren Umbettung Sarg nach 10 Jahren Ausgraben einer Urne Umbettung Urne innerh. Friedhof Samstags-Zuschlag 202,00 396,25 495,95 173,85 585,45 444,85 797,65 654,45 61,40 112,50 48,60 neu maschinell Handarbeit 337,00 612,00 662,00 220,00 612,00 487,00 837,00 725,00 127,00 162,00 50,00 337,00 687,00 687,00 ----------------- Vorlagen-Nr. 108/2014 1. Ergänzung Seite 3 Danach ergeben sich folgende neue Gebührensätze: I. Bestattungs- und Umbettungsgebühren 1. Ausheben, Verfüllen, Ausschmückung sowie die erste Nachfüllung a) eines Grabes für Verstorbene bis 5 Jahre b1) eines Grabes für Verstorbene über 5 Jahre (maschinell) b2) eines Grabes für Verstorbene über 5 Jahre (Handarbeit) c1) eines Tiefgrabes, 1. Bestattung (maschinell) c2) eines Tiefgrabes, 1. Bestattung (Handarbeit) d) eines Urnengrabes 337,00 Euro 612,00 Euro 687,00 Euro 662,00 Euro 687,00 Euro 220,00 Euro 2. Ausgraben einer Leiche a) innerhalb von 10 Jahren seit der Bestattung b) nach 10 Jahren seit der Bestattung 612,00 Euro 487,00 Euro 3. Umbettung einer Leiche innerhalb des Friedhofes a) innerhalb von 10 Jahren seit der Bestattung b) nach 10 Jahren seit der Bestattung 837,00 Euro 725,00 Euro 4. Ausgraben einer Urne 127,00 Euro 5. Umbettung einer Urne innerhalb des Friedhofes 162,00 Euro 6. Zuschlag für Bestattungen, die samstags durchgeführt werden Die neuen Gebührensätze sollen zum 01.10.2014 in Kraft treten. 50,00 Euro