Daten
Kommune
Kall
Größe
106 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
23.09.14, 18:06
Aktualisiert
23.09.14, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
108/2014
1. Ergänzung
Vorlage erstellt:
01.09.2014
Federführung:
Fachbereich II
An den
Rat
mit der Bitte um
X
Sitzungstermin
02.09.2014
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmitz
Herr Kreusch
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
Ergänzungsvorlage TOP 8
Satzung zur 4. Änderung der Gebührensatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Kall
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt vom 28.08.2014
- TOP 7 - beschließt der Rat die beigefügte Satzung zur 4. Änderung der Gebührensatzung über
das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Kall.
Sachdarstellung:
Neben den Gebühren für die Einebnung von Grabstätten sind auch die Gebühren für den Grabaushub anzupassen, nachdem der bisherige Vertrag seitens des beauftragten
Unternehmers gekündigt wurde.
Aus der am 25.08.2014 durchgeführten Submission für den Grabaushub von Grabstätten auf den
Friedhöfen der Gemeinde Kall ergibt sich folgendes Ergebnis: Sieben Firmen wurden zur Abgabe
eines Angebotes aufgefordert. Von den sieben Firmen hat nur eine Firma ein Angebot
abgegeben.
Aus diesem Angebot ergeben sich folgende Preise einschl. MWSt.:
Grabaushub für
Grab für Verstorbene bis 5 Jahre
Grab für Verstorbene über 5 Jahre
Tiefgrab
Urnengrab
Ausgraben Sarg innerhalb von 10 Jahren
Ausgraben Sarg nach 10 Jahren
Umbettung Sarg innerhalb von 10 Jahren
Umbettung Sarg nach 10 Jahren
Ausgraben einer Urne
Umbettung einer Urne innerhalb Friedhof
Samstags-Zuschlag
maschinell
Handarbeit
321,30
583,10
630,70
209,44
583,10
464,10
797,30
690,20
121,38
154,70
47,60
321,30
654,50
654,50
---------------
---
Vorlagen-Nr. 108/2014 1. Ergänzung
Seite 2
Aufgrund dieser Preise ergibt sich folgende Berechnung der zu erhebenden Gebühren:
Grabaushub
für
masch.
Grab für Verst. bis
5 Jahre
Grab für Verst.
über 5 Jahre
Tiefgrab
Urnengrab
Ausgraben Sarg
innerh. von 10
Jahren
Ausgraben Sarg
nach 10 Jahren
Umbettung Sarg
innerh. von 10
Jahren
Umbettung Sarg
nach 10 Jahren
Ausgraben einer
Urne
Umbettung Urne
innerh. Friedhof
SamstagsZuschlag
+5%
Verw.
kosten
Gebühr
Gebühr
(Vorschlag)
Handarbeit
+5%
Verw.
kosten
Gebühr
Gebühr
(Vorschlag)
321,30
16,07
337,37
337,00
321,30
16,07
337,37
337,00
583,10
630,70
209,44
29,16
31,54
10,47
612,26
662,24
219,91
612,00
662,00
220,00
654,50
654,50
---
32,73
32,73
---
687,23
687,23
---
687,00
687,00
---
583,10
29,16
612,26
612,00
---
---
---
---
464,10
23,21
487,31
487,00
---
---
---
---
797,30
39,87
837,17
837,00
---
---
---
---
690,20
121,38
34,51
6,07
724,71
127,45
725,00
127,00
-----
-----
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-----
154,70
47,60
7,74
2,38
162,44
49,98
162,00
50,00
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Zur Veranschaulichung werden die Gebührensätze für den Grabaushub vor und nach der 4.
Änderung in der folgenden Synopse gegenübergestellt:
bisher
Grabaushub für
Grab für Verstorbene bis 5 Jahre
Grab für Verstorbene über 5 Jahre
Tiefgrab
Urnengrab
Ausgraben Sarg innerh. von 10 Jahren
Ausgraben Sarg nach 10 Jahren
Umbettung Sarg innerh. von 10 Jahren
Umbettung Sarg nach 10 Jahren
Ausgraben einer Urne
Umbettung Urne innerh. Friedhof
Samstags-Zuschlag
202,00
396,25
495,95
173,85
585,45
444,85
797,65
654,45
61,40
112,50
48,60
neu
maschinell
Handarbeit
337,00
612,00
662,00
220,00
612,00
487,00
837,00
725,00
127,00
162,00
50,00
337,00
687,00
687,00
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Vorlagen-Nr. 108/2014 1. Ergänzung
Seite 3
Danach ergeben sich folgende neue Gebührensätze:
I.
Bestattungs- und Umbettungsgebühren
1. Ausheben, Verfüllen, Ausschmückung sowie die erste Nachfüllung
a) eines Grabes für Verstorbene bis 5 Jahre
b1) eines Grabes für Verstorbene über 5 Jahre (maschinell)
b2) eines Grabes für Verstorbene über 5 Jahre (Handarbeit)
c1) eines Tiefgrabes, 1. Bestattung (maschinell)
c2) eines Tiefgrabes, 1. Bestattung (Handarbeit)
d) eines Urnengrabes
337,00 Euro
612,00 Euro
687,00 Euro
662,00 Euro
687,00 Euro
220,00 Euro
2. Ausgraben einer Leiche
a) innerhalb von 10 Jahren seit der Bestattung
b) nach 10 Jahren seit der Bestattung
612,00 Euro
487,00 Euro
3. Umbettung einer Leiche innerhalb des Friedhofes
a) innerhalb von 10 Jahren seit der Bestattung
b) nach 10 Jahren seit der Bestattung
837,00 Euro
725,00 Euro
4. Ausgraben einer Urne
127,00 Euro
5. Umbettung einer Urne innerhalb des Friedhofes
162,00 Euro
6. Zuschlag für Bestattungen, die samstags durchgeführt werden
Die neuen Gebührensätze sollen zum 01.10.2014 in Kraft treten.
50,00 Euro