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Allgemeine Vorlage (Beteiligung an der Energie Rur-Erft GmbH & Co.KG)

Daten

Kommune
Kall
Größe
182 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
23.09.14, 18:06
Aktualisiert
23.09.14, 18:06
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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 144/2014 02.09.2014 Vorlage erstellt: 25.08.2014 Federführung: Fachbereich II An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmitz Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: Fachbereichsleiter Vorlage berührt den Haushalt. X Mittel verfügbar bei 531.000.01 2.200.000 über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Sachbearbeiter Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 12 Beteiligung an der Energie Rur-Erft GmbH & Co.KG Beschlussvorschlag: 1. Der Rat der Gemeinde Kall stimmt a) b) c) 2. dem Beitritt zum Konsortialvertrag zwischen dem Kreis Euskirchen und der RWE Deutschland AG, der Beteiligung der Gemeinde Kall als Kommanditistin an der „Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG“ unter Übernahme eines Kommanditanteils in Höhe von insgesamt 3.500,00 € (14%) vom Kreis Euskirchen und der RWE Deutschland AG zu jeweils gleichen Teilen zu einem Gesamtkaufpreis von 2.147.250,00 €, der Beteiligung der Gemeinde Kall als Gesellschafterin an der Komplementärin dieser Gesellschaft, der „Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH“ unter Übernahme eines Geschäftsanteils von 3.500,00 € (14 %) vom Kreis Euskirchen und der RWE Deutschland AG zu jeweils gleichen Teilen zu. Der Rat der Gemeinde Kall nimmt die vorliegenden Entwürfe der nachstehenden Verträge    Konsortialvertrag zwischen dem Kreis Euskirchen und der RWE Deutschland AG Gesellschaftsvertrag der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und dem Gesellschaftsvertrag der Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Vertreter der Gemeinde, etwaigen redaktionellen Änderungen zuzustimmen. 3. Der Rat der Gemeinde Kall beschließt, dass die Gemeinde Kall in der Gesellschafterversammlung der „Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH“ durch 1 Person vertreten werden soll. Der Gemeinderat benennt den/die Vertreter/in der Gemeinde Kall für die „Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH“ für die Dauer der Wahlzeit wie folgt: Ordentliches Mitglied Stellvertreter/in _________________________________ _____________________________ Vorlagen-Nr. 144/2014 Seite 2 Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus. 4. Weiterhin beschließt der Gemeinderat, dass die Gemeinde Kall in der Gesellschafterversammlung der „Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG“ durch ___ Person(en) vertreten werden soll. Der Gemeinderat benennt die Vertreter/innen der Gemeinde Kall für die „Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG“ für die Dauer der Wahlzeit wie folgt: Ordentliches Mitglied Stellvertreter/in (gebundene Vertretung) _____________________________ _____________________________ Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus. ggf. Von den ordentlichen Mitgliedern wird __________________ zum/zur Stimmführer/in gewählt. Sachdarstellung: Die Gemeinde Kall hatte grundsätzliche Bereitschaft erklärt, sich an der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und deren Komplementärgesellschaft Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH zu beteiligen. Hierüber wurde in der Haushaltskommission diskutiert und im Rat informiert. Nach den Beschlussfassungen des Kreistages des Kreises Euskirchen zur Zukunft der Energieversorgung wurden diverse Gespräche mit dem Kreis, den weiteren Kommunen und der RWE geführt. Insbesondere durch die Veränderungen im Gesamt-Stromasset (Erteilung der Stromkonzession durch die Stadt Bad Münstereifel und Verlust der Konzession für das Stadtgebiet Mechernich) wurden die entsprechenden Anteile der Kommunen neu ermittelt. Der Kaufpreis in dem im Kreistag zunächst beschlossenen Vertragswerk basierte auf einem Wertgutachten der BDO (Wert der ene demnach: 48,481 Mio. €). Die Stadt Mechernich hat daraufhin ein weiteres Wertgutachten bei der Firma DHPG in Auftrag gegeben, das zu einem niedrigeren Ergebnis gekommen ist (43,7 Mio. €). Die Gutachter unterscheiden sich im Wesentlichen in der Beurteilung des künftigen Wachstums. Während BDO von einem Wachstum der ene ausgeht und deshalb einen Wachstumsabschlag in Höhe von 1 % in die Wertermittlung einfließen lässt, verzichtet DHPG auf einen solchen Bestandteil. BDO ist wiederum der Ansicht, dass angesichts an anderer Stelle eingerechneter Inflation der Verzicht auf einen Wachstumsabschlag mit einem Schrumpfen der Gesellschaft gleichzusetzen sei. In einem gemeinsamen Gespräch seitens des Kreises mit beiden Gutachtern wurde deutlich, dass beide Gutachter unterschiedliche Meinungen im Hinblick auf diese Prognose haben. Da es keinen objektiven Wert gibt, sind die unterschiedlichen Meinungen nicht ausräumbar. Die Differenz von 10% (im Wert) zeigt allerdings, dass die Ergebnisse relativ nah beieinander liegen. Vor diesem Hintergrund wurde von allen Beteiligten es als vernünftig angesehen, als Kaufpreis den Mittelwert der beiden Gutachter anzusetzen. Im Ergebnis führt die Differenz für die zu beteiligenden Städte und Gemeinden in Summe zu einem Kaufpreis von 15.337.500 €, was einem Kaufpreis von 613,50 € je Anteil entspricht. Um das Ziel einer einheitlichen kreisweiten Energieversorgungsgesellschaft zu verfolgen, wurde seitens des Kreises in Übereinstimmung mit RWE vorgeschlagen, auch die Städte Mechernich und Zülpich sowie die Gemeinde Weilerswist in den Gesellschafterkreis aufzunehmen. Der Anteil Vorlagen-Nr. 144/2014 Seite 3 soll zunächst symbolischer Natur sein, da es noch keine Geschäftsfelder gibt, die seitens der ene in diesen beiden Gebieten betrieben werden. Auf Wunsch der beteiligten Kommunen sollen jedoch die symbolischen Anteile für die Kommunen Zülpich, Weilerswist und Mechernich nicht bereits zum jetzigen Zeitpunkt spezifisch zugeteilt werden. Der Konsortialvertrag sieht nunmehr vor, dass über die Veräußerung der Anteile von 3 % gemeinschaftlich entschieden wird. Aufgrund der bisher erfolgten Verhandlungen stellte sich das Verfahren zur Beteiligung der Kommunen an der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG langwieriger dar als ursprünglich angenommen. Aus diesem Grunde wird angestrebt, die im ersten Entwurf des Konsortialvertrages vorgesehene Zeitschiene um ein Jahr zu verlängern und den interessierten Kommunen nunmehr bis zum 31.12.2016 die Gelegenheit zu bieten, Anteile an der kommunalen Vorschaltgesellschaft (Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG) zu erwerben. Sollten bis zum 31.12.2016 noch Anteile bei den Altgesellschaftern Kreis Euskirchen und RWE verbleiben, werden diese Restanteile den Mitgesellschaftern angeboten. Haushaltsmittel sind unter Nummer 531.000.01 mit 2.200.000,00 € im Haushalt für das Haushaltsjahr 2014 eingeplant. Der Erwerb soll finanziert werden durch ein Darlehen mit Sonderkonditionen. Zur Frage der Rendite ist Folgendes auszuführen: Die Ausschüttung der Energie Rur-Erft GmbH wird für die nächste Jahre auf Basis der aktuellen Planung der Muttergesellschaft bei 1,1 Mio. € liegen. Hiervon erhält die Gemeinde Kall entsprechend ihres Anteils 14 %, mithin 154.000,00 Euro. Von diesem Betrag ist zunächst die Körperschaftssteuersteuer mit 15 % in Abzug zu bringen. Gegenzurechnen sind Zins- und Tilgung des Darlehens mit rund 5 %. Es ergibt sich dann folgende Berechnung: Ausschüttung 14% Anteil -15 % Körperschaftssteuer Anteil nach KSt Einzusetzendes Kapital -5 % Zins und Tilgung Anteil nach KSt -Zins und Tilgung Nettorendite 1.100.000,00 € 154.000,00 € 23.100,00 € 130.900,00 € 2.150.750,00 € 107.537,50 € 130.900,00 € 107.537,50 € 23.362,50 € Die Rendite auf das einzusetzende Kapital beträgt vor Steuern demnach durchschnittlich 7,16 %. Die Verträge sind in der Anlage in Form einer Synopse zur Darstellung der erfolgten Änderungen beigefügt. Anlagen: Anlage A – Konsortialvertrag zwischen dem Kreis Euskirchen und der RWE Deutschland AG Anlage B – Gesellschaftsvertrag der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG Anlage C – Gesellschaftsvertrag der Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH Anlage D – Gesellschaftsvertrag der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG Anlage E – Gesellschaftsvertrag der Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH