Daten
Kommune
Kall
Größe
182 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
23.09.14, 18:06
Aktualisiert
23.09.14, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
144/2014
02.09.2014
Vorlage erstellt:
25.08.2014
Federführung:
Fachbereich II
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmitz
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt den Haushalt.
X
Mittel verfügbar bei 531.000.01
2.200.000
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Sachbearbeiter
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 12
Beteiligung an der Energie Rur-Erft GmbH & Co.KG
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Gemeinde Kall stimmt
a)
b)
c)
2.
dem Beitritt zum Konsortialvertrag zwischen dem Kreis Euskirchen und der RWE
Deutschland AG,
der Beteiligung der Gemeinde Kall als Kommanditistin an der „Energie Rur-Erft GmbH &
Co. KG“ unter Übernahme eines Kommanditanteils in Höhe von insgesamt 3.500,00 €
(14%) vom Kreis Euskirchen und der RWE Deutschland AG zu jeweils gleichen Teilen
zu einem Gesamtkaufpreis von 2.147.250,00 €,
der Beteiligung der Gemeinde Kall als Gesellschafterin an der Komplementärin dieser
Gesellschaft, der „Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH“ unter Übernahme eines Geschäftsanteils von 3.500,00 € (14 %) vom Kreis Euskirchen und der RWE Deutschland
AG zu jeweils gleichen Teilen zu.
Der Rat der Gemeinde Kall nimmt die vorliegenden Entwürfe der nachstehenden Verträge
Konsortialvertrag zwischen dem Kreis Euskirchen und der RWE Deutschland AG
Gesellschaftsvertrag der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und dem
Gesellschaftsvertrag der Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH
zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Vertreter der Gemeinde, etwaigen redaktionellen Änderungen zuzustimmen.
3.
Der Rat der Gemeinde Kall beschließt, dass die Gemeinde Kall in der Gesellschafterversammlung der „Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH“ durch 1 Person vertreten werden soll.
Der Gemeinderat benennt den/die Vertreter/in der Gemeinde Kall für die „Energie Rur-Erft
Verwaltungs-GmbH“ für die Dauer der Wahlzeit wie folgt:
Ordentliches Mitglied
Stellvertreter/in
_________________________________
_____________________________
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Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
4.
Weiterhin beschließt der Gemeinderat, dass die Gemeinde Kall in der Gesellschafterversammlung der „Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG“ durch ___ Person(en) vertreten werden
soll.
Der Gemeinderat benennt die Vertreter/innen der Gemeinde Kall für die „Energie Rur-Erft
GmbH & Co. KG“ für die Dauer der Wahlzeit wie folgt:
Ordentliches Mitglied
Stellvertreter/in
(gebundene Vertretung)
_____________________________
_____________________________
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
ggf.
Von den ordentlichen Mitgliedern wird __________________ zum/zur Stimmführer/in gewählt.
Sachdarstellung:
Die Gemeinde Kall hatte grundsätzliche Bereitschaft erklärt, sich an der Energie Rur-Erft GmbH
& Co. KG und deren Komplementärgesellschaft Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH zu beteiligen. Hierüber wurde in der Haushaltskommission diskutiert und im Rat informiert.
Nach den Beschlussfassungen des Kreistages des Kreises Euskirchen zur Zukunft der Energieversorgung wurden diverse Gespräche mit dem Kreis, den weiteren Kommunen und der RWE
geführt. Insbesondere durch die Veränderungen im Gesamt-Stromasset (Erteilung der Stromkonzession durch die Stadt Bad Münstereifel und Verlust der Konzession für das Stadtgebiet
Mechernich) wurden die entsprechenden Anteile der Kommunen neu ermittelt.
Der Kaufpreis in dem im Kreistag zunächst beschlossenen Vertragswerk basierte auf einem
Wertgutachten der BDO (Wert der ene demnach: 48,481 Mio. €). Die Stadt Mechernich hat daraufhin ein weiteres Wertgutachten bei der Firma DHPG in Auftrag gegeben, das zu einem niedrigeren Ergebnis gekommen ist (43,7 Mio. €). Die Gutachter unterscheiden sich im Wesentlichen
in der Beurteilung des künftigen Wachstums. Während BDO von einem Wachstum der ene ausgeht und deshalb einen Wachstumsabschlag in Höhe von 1 % in die Wertermittlung einfließen
lässt, verzichtet DHPG auf einen solchen Bestandteil. BDO ist wiederum der Ansicht, dass angesichts an anderer Stelle eingerechneter Inflation der Verzicht auf einen Wachstumsabschlag mit
einem Schrumpfen der Gesellschaft gleichzusetzen sei. In einem gemeinsamen Gespräch seitens des Kreises mit beiden Gutachtern wurde deutlich, dass beide Gutachter unterschiedliche
Meinungen im Hinblick auf diese Prognose haben. Da es keinen objektiven Wert gibt, sind die
unterschiedlichen Meinungen nicht ausräumbar. Die Differenz von 10% (im Wert) zeigt allerdings, dass die Ergebnisse relativ nah beieinander liegen. Vor diesem Hintergrund wurde von
allen Beteiligten es als vernünftig angesehen, als Kaufpreis den Mittelwert der beiden Gutachter
anzusetzen. Im Ergebnis führt die Differenz für die zu beteiligenden Städte und Gemeinden in
Summe zu einem Kaufpreis von 15.337.500 €, was einem Kaufpreis von 613,50 € je Anteil entspricht.
Um das Ziel einer einheitlichen kreisweiten Energieversorgungsgesellschaft zu verfolgen, wurde
seitens des Kreises in Übereinstimmung mit RWE vorgeschlagen, auch die Städte Mechernich
und Zülpich sowie die Gemeinde Weilerswist in den Gesellschafterkreis aufzunehmen. Der Anteil
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soll zunächst symbolischer Natur sein, da es noch keine Geschäftsfelder gibt, die seitens der ene
in diesen beiden Gebieten betrieben werden. Auf Wunsch der beteiligten Kommunen sollen jedoch die symbolischen Anteile für die Kommunen Zülpich, Weilerswist und Mechernich nicht bereits zum jetzigen Zeitpunkt spezifisch zugeteilt werden. Der Konsortialvertrag sieht nunmehr vor,
dass über die Veräußerung der Anteile von 3 % gemeinschaftlich entschieden wird.
Aufgrund der bisher erfolgten Verhandlungen stellte sich das Verfahren zur Beteiligung der
Kommunen an der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG langwieriger dar als ursprünglich angenommen. Aus diesem Grunde wird angestrebt, die im ersten Entwurf des Konsortialvertrages
vorgesehene Zeitschiene um ein Jahr zu verlängern und den interessierten Kommunen nunmehr
bis zum 31.12.2016 die Gelegenheit zu bieten, Anteile an der kommunalen Vorschaltgesellschaft
(Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG) zu erwerben.
Sollten bis zum 31.12.2016 noch Anteile bei den Altgesellschaftern Kreis Euskirchen und RWE
verbleiben, werden diese Restanteile den Mitgesellschaftern angeboten.
Haushaltsmittel sind unter Nummer 531.000.01 mit 2.200.000,00 € im Haushalt für das Haushaltsjahr 2014 eingeplant. Der Erwerb soll finanziert werden durch ein Darlehen mit Sonderkonditionen.
Zur Frage der Rendite ist Folgendes auszuführen: Die Ausschüttung der Energie Rur-Erft GmbH
wird für die nächste Jahre auf Basis der aktuellen Planung der Muttergesellschaft
bei 1,1 Mio. € liegen. Hiervon erhält die Gemeinde Kall entsprechend ihres Anteils 14 %, mithin
154.000,00 Euro. Von diesem Betrag ist zunächst die Körperschaftssteuersteuer mit 15 % in
Abzug zu bringen. Gegenzurechnen sind Zins- und Tilgung des Darlehens mit rund
5 %. Es ergibt sich dann folgende Berechnung:
Ausschüttung
14% Anteil
-15 % Körperschaftssteuer
Anteil nach KSt
Einzusetzendes Kapital
-5 % Zins und Tilgung
Anteil nach KSt
-Zins und Tilgung
Nettorendite
1.100.000,00 €
154.000,00 €
23.100,00 €
130.900,00 €
2.150.750,00 €
107.537,50 €
130.900,00 €
107.537,50 €
23.362,50 €
Die Rendite auf das einzusetzende Kapital beträgt vor Steuern demnach durchschnittlich 7,16 %.
Die Verträge sind in der Anlage in Form einer Synopse zur Darstellung der erfolgten Änderungen
beigefügt.
Anlagen:
Anlage A – Konsortialvertrag zwischen dem Kreis Euskirchen und der RWE Deutschland AG
Anlage B – Gesellschaftsvertrag der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG
Anlage C – Gesellschaftsvertrag der Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH
Anlage D – Gesellschaftsvertrag der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG
Anlage E – Gesellschaftsvertrag der Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH