Daten
Kommune
Kall
Größe
161 kB
Datum
23.10.2014
Erstellt
10.10.14, 18:07
Aktualisiert
10.10.14, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage Vereinsförderung
Lfd. Verein
Nr.
Art der
Maßnahme
Bezeichnung
der Maßnahme
Antragseingang
1 Bürgerverein Golbach
außergewöhnl.
Investition
Sanierung der Saaldecke
11.11.13
2 Löstige Bröder
außergewöhnl.
Investition
Neueinkleidung der Tanzgarde
3 Feuerwehr Sistig
außergewöhnl.
Investition
4 Dorfgemeinschaft
Wallenthal e.V.
zuschussFörderung
fähige Kosten gem.derzeitiger
Richtlinien
10.023,19 €
3.007,00 €
10.07.14
0,00 €
0,00 €
Gerätehausumbau; Anschaffung
von Mobiliar
30.07.14
2.200,00 €
550,00 €
außergewöhnl.
Investition
Neugestaltung der Außenanlage
31.07.14
0,00 €
0,00 €
5 TV Scheven 1910 e.V.
außergewöhnl.
Investition
Neugestaltung sanitäre Anlagen;
bedingt durch Umbau Kindergarten
06.08.14
8.283,91 €
2.485,17 €
6 KG Suetenicher
Schlipse
außergewöhnl.
Investition
Neugestaltung des KinderTollitäten-Wagens
13.08.14
0,00 €
0,00 €
Projekt
Deutschkurs für Asylanten
08.09.14
1.283,91 €
385,00 €
höhenverstellbarer Turnbock
08.09.14
Trainer Ausbildung
10.09.14
1.993,00 €
598,00 €
10.09.14
4.511,29 €
1.127,75 €
zu a)
1.400,00 €
zub)
820,00€
177,00 €
7 Freie Christengemeinde
Kall e.V.
8 TV 1908 Kall
9 TV 1908 Kall
außergewöhnl.
Investition
Projekt
0,00 €
10 Trägergemeinschaft
Bürgerhaus Wahlen
außergewöhnl.
Investition
Herrichtung des Bürgerhaus
Wahlen
11 Str. Rochus
Schützenbruderschaft
Wahlen
außergewöhnl.
Investition
a) Außenanlage Wahlen
b) Erhaltung des SH
12 Kaller Tafel e.V.
außergewöhnl.
Investition
Kühl- und Gefrierschrank;
Erweiterung Kühlkapazität
17.09.14
zu a)
4.664,00€
zu b)
3.280,59€
709,15 €
13 Theaterverein Einigkeit
Rinnen e.V.
außergewöhnl.
Investition
Umgestaltung Bürgerhaus Rinnen
18.09.14
10.965,55 €
3.290,00 €
14 TV.Kall Tennisabteilung
außergewöhnl.
Investition
Instandhaltungsmaßnahmen
Vereinshaus
29.09.14
0,00 €
0,00 €
gesamt
47.914,59 €
14
15. +
18.09.14
13.839,92 €
Vorschlag
Förderung
nach
derzeitgen
Richtlinien
Bemerkungen
2.172,00 € Nach Auffassung der Verwaltung handelt es sich um eine außergewöhnliche Investition. Gem. Ziff 1bb
beträgt der Zusschuss in der Rund rund 30 % der zuschussfähigen Kosten.
0,00 € Nach Auffassung der Verwaltung handelt es sich hierbei gem. Ziffer 1bb der Richtlinien nicht um eine
außergewöhnliche Investition, sondern um Kosten des lfd. Vereinsbetriebs.
endgültige
Förderung
gem.
Beschluss
0,00 €
0,00 €
398,00 € Gem. Ziff. 1ab beträgt der Zuschuss bei Mobilien rund 25 % der zuschussfähigen Kosten. Die Freiw.
Feuerwehr hat Mobiliar für 2.200 € angeschafft.
0,00 €
0,00 € Nach Rücksprache mit der Dorfgemeinschaft entstehen keine Kosten für Material. Gem. Ziff.1b kann
angemessene Arbeitseigenleistung max. bis zu einem Höchstbetrag von 50 % der Materialkosten
berücksichtigt werden. Eine Berücksichtigung der reinen Arbeitsleistungen ist nach den derzeitigen
Richtlinien nicht möglich.
1.795,00 € Nach Auffassung der Verwaltung handelt es sich gem. Ziff. 1bb um eine außergewöhnliche Investition,
die mit rund 30 % der zuschussfähigen Kosten gefördert werden. Nach Kostenvoranschlag entstehen
Materialkosten in Höhe von 5.523,91 €. Die Arbeiten werden in Eigenleistung durchgeführt. Es wird mit
mindestens 300 Stunden gerechnet. Soweit eine angemessene Arbeitseigenleistung durch den
Antragsteller erbracht wird, wird diese bei der Bemessung der zuschussfähigen Kosten angemessen
berücksichtigt, wobei der Höchstbetrag der Förderung nicht mehr als 50 % der Materialkosten betragen
darf. Eigenleistungen können demnach in Höhe von 2.760,00 € berücksichtigt werden.
0,00 € Nach Auffassung der Verwaltung handelt es sich hierbei gem. Ziffer 1bb der Richtlinien nicht um eine
außergewöhnliche Investition, sondern um Kosten des lfd. Vereinsbetriebs.
0,00 €
279,00 € Es handelt sich um ein Projekt für Einwohner der Gemeinde Kall. Der Zuschuss beträgt 30% der
zuschussfähigen Kosten. Die Kosten für Verpflegung der Teilnehmer bleibt unberücksichtigt.
0,00 € Nach Auffassung der Verwaltung handelt es sich um eine außergewöhnliche Investition. Die Kosten für
den Turnbock betragen 830 €. Gem. Ziff. 1 ab werden Mobilien gefördert wenn sie mindestens 1.000 €
betragen. Eine Förderung entfällt daher wegen Unterschreitung der Kosten.
0,00 €
432,00 € Es handelt sich um ein Projekt zur Förderung der Jugendarbeit. Gem. Ziff. 1a beträgt der Zuschuss in
der Regel rund 30% der zuschussfähigen Kosten.
815,00 € Bei der Beschaffung von Tischen und Stühlen handelt es sich um eine außergewöhnliche Investition, die
gem. Ziff. 1 aa mit rund 25% der zuschussfähigen Kosten gefördert werden. Das Angebot beläuft sich
auf 4.511,29 €. Es handelt sich um 50 Stapelstühle und 15 Klapptische. (Bereits im vergangenen Jahr
wurde ein Zuschuss für 7 Tische und 87 Stühle gewährt)
1011,00€ zu a) Nach Auffassung der Verwaltung handelt es sich um eine außergewöhnliche Investition. Gem. Ziff.
593,00€ 1 bb erfolgt eine Förderung bis zu 30 % der zuschussfähigen Kosten. Ausgaben ig. 8.689€ abzgl. 4025
€; verbleiben 4.664,00 €
zu b) Mobilien
werden gem Ziff.1 ab mit bis zu 25 % der zuschussfähigen Kosten gefördert.
128,00 € Es handelt sich um eine außergewöhnliche Investition im Sinne Ziff. 1ab. Mobilien werden mit bis zu
25% der zuschussfähigen Kosten gefördert. Kaufpreis 2.836,60 € abzgl. Eigenbeteiligung i.H.v.
2.127,45€ ; verbleiben 709,15€
0,00 €
2.377,00 € Nach Auffassung der Verwaltung handelt es sich um eine außergewöhnliche Investition. Gem. Ziff 1bb
beträgt der Zusschuss in der Rund rund 30 % der zuschussfähigen Kosten. Soweit eine angemessene
Arbeitseigenleistung durch den Antragsteller erbracht wird,wird diese bei der Bemessung der
zuschussfähigen Kosten angemessen berücksichtigt, wobei der Höchstbetrag der Förderung nicht mehr
als 50 % der Materialkosten betragen darf. Materialkosten entstehen lt. Angebot in Höhe von ig.
10.645,55 €uro. Eigenleistung kann daher nur mit 5.320,-€ berücksichtigt werden. Ig. daher 15.965,55 €
abzgl. Eigenmittel i.H.v. 5.000€ verbleiben 10.965,55 €
0,00 € Nach Auffassung der Verwaltung handelt es sich hierbei um Kosten des laufenden Vereinsbetriebs.
Gem. Ziff.1bb sind Renovierungsmaßnahmen nicht förderfähig. Lt. Beschreibung handelt es sich
ausschließlich um eine Instandsetzung.
0,00 €
10.000,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
-
€