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Allgemeine Vorlage (Anlage Vereinsförderung)

Daten

Kommune
Kall
Größe
161 kB
Datum
23.10.2014
Erstellt
10.10.14, 18:07
Aktualisiert
10.10.14, 18:07
Allgemeine Vorlage (Anlage Vereinsförderung)

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Inhalt der Datei

Anlage Vereinsförderung Lfd. Verein Nr. Art der Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme Antragseingang 1 Bürgerverein Golbach außergewöhnl. Investition Sanierung der Saaldecke 11.11.13 2 Löstige Bröder außergewöhnl. Investition Neueinkleidung der Tanzgarde 3 Feuerwehr Sistig außergewöhnl. Investition 4 Dorfgemeinschaft Wallenthal e.V. zuschussFörderung fähige Kosten gem.derzeitiger Richtlinien 10.023,19 € 3.007,00 € 10.07.14 0,00 € 0,00 € Gerätehausumbau; Anschaffung von Mobiliar 30.07.14 2.200,00 € 550,00 € außergewöhnl. Investition Neugestaltung der Außenanlage 31.07.14 0,00 € 0,00 € 5 TV Scheven 1910 e.V. außergewöhnl. Investition Neugestaltung sanitäre Anlagen; bedingt durch Umbau Kindergarten 06.08.14 8.283,91 € 2.485,17 € 6 KG Suetenicher Schlipse außergewöhnl. Investition Neugestaltung des KinderTollitäten-Wagens 13.08.14 0,00 € 0,00 € Projekt Deutschkurs für Asylanten 08.09.14 1.283,91 € 385,00 € höhenverstellbarer Turnbock 08.09.14 Trainer Ausbildung 10.09.14 1.993,00 € 598,00 € 10.09.14 4.511,29 € 1.127,75 € zu a) 1.400,00 € zub) 820,00€ 177,00 € 7 Freie Christengemeinde Kall e.V. 8 TV 1908 Kall 9 TV 1908 Kall außergewöhnl. Investition Projekt 0,00 € 10 Trägergemeinschaft Bürgerhaus Wahlen außergewöhnl. Investition Herrichtung des Bürgerhaus Wahlen 11 Str. Rochus Schützenbruderschaft Wahlen außergewöhnl. Investition a) Außenanlage Wahlen b) Erhaltung des SH 12 Kaller Tafel e.V. außergewöhnl. Investition Kühl- und Gefrierschrank; Erweiterung Kühlkapazität 17.09.14 zu a) 4.664,00€ zu b) 3.280,59€ 709,15 € 13 Theaterverein Einigkeit Rinnen e.V. außergewöhnl. Investition Umgestaltung Bürgerhaus Rinnen 18.09.14 10.965,55 € 3.290,00 € 14 TV.Kall Tennisabteilung außergewöhnl. Investition Instandhaltungsmaßnahmen Vereinshaus 29.09.14 0,00 € 0,00 € gesamt 47.914,59 € 14 15. + 18.09.14 13.839,92 € Vorschlag Förderung nach derzeitgen Richtlinien Bemerkungen 2.172,00 € Nach Auffassung der Verwaltung handelt es sich um eine außergewöhnliche Investition. Gem. Ziff 1bb beträgt der Zusschuss in der Rund rund 30 % der zuschussfähigen Kosten. 0,00 € Nach Auffassung der Verwaltung handelt es sich hierbei gem. Ziffer 1bb der Richtlinien nicht um eine außergewöhnliche Investition, sondern um Kosten des lfd. Vereinsbetriebs. endgültige Förderung gem. Beschluss 0,00 € 0,00 € 398,00 € Gem. Ziff. 1ab beträgt der Zuschuss bei Mobilien rund 25 % der zuschussfähigen Kosten. Die Freiw. Feuerwehr hat Mobiliar für 2.200 € angeschafft. 0,00 € 0,00 € Nach Rücksprache mit der Dorfgemeinschaft entstehen keine Kosten für Material. Gem. Ziff.1b kann angemessene Arbeitseigenleistung max. bis zu einem Höchstbetrag von 50 % der Materialkosten berücksichtigt werden. Eine Berücksichtigung der reinen Arbeitsleistungen ist nach den derzeitigen Richtlinien nicht möglich. 1.795,00 € Nach Auffassung der Verwaltung handelt es sich gem. Ziff. 1bb um eine außergewöhnliche Investition, die mit rund 30 % der zuschussfähigen Kosten gefördert werden. Nach Kostenvoranschlag entstehen Materialkosten in Höhe von 5.523,91 €. Die Arbeiten werden in Eigenleistung durchgeführt. Es wird mit mindestens 300 Stunden gerechnet. Soweit eine angemessene Arbeitseigenleistung durch den Antragsteller erbracht wird, wird diese bei der Bemessung der zuschussfähigen Kosten angemessen berücksichtigt, wobei der Höchstbetrag der Förderung nicht mehr als 50 % der Materialkosten betragen darf. Eigenleistungen können demnach in Höhe von 2.760,00 € berücksichtigt werden. 0,00 € Nach Auffassung der Verwaltung handelt es sich hierbei gem. Ziffer 1bb der Richtlinien nicht um eine außergewöhnliche Investition, sondern um Kosten des lfd. Vereinsbetriebs. 0,00 € 279,00 € Es handelt sich um ein Projekt für Einwohner der Gemeinde Kall. Der Zuschuss beträgt 30% der zuschussfähigen Kosten. Die Kosten für Verpflegung der Teilnehmer bleibt unberücksichtigt. 0,00 € Nach Auffassung der Verwaltung handelt es sich um eine außergewöhnliche Investition. Die Kosten für den Turnbock betragen 830 €. Gem. Ziff. 1 ab werden Mobilien gefördert wenn sie mindestens 1.000 € betragen. Eine Förderung entfällt daher wegen Unterschreitung der Kosten. 0,00 € 432,00 € Es handelt sich um ein Projekt zur Förderung der Jugendarbeit. Gem. Ziff. 1a beträgt der Zuschuss in der Regel rund 30% der zuschussfähigen Kosten. 815,00 € Bei der Beschaffung von Tischen und Stühlen handelt es sich um eine außergewöhnliche Investition, die gem. Ziff. 1 aa mit rund 25% der zuschussfähigen Kosten gefördert werden. Das Angebot beläuft sich auf 4.511,29 €. Es handelt sich um 50 Stapelstühle und 15 Klapptische. (Bereits im vergangenen Jahr wurde ein Zuschuss für 7 Tische und 87 Stühle gewährt) 1011,00€ zu a) Nach Auffassung der Verwaltung handelt es sich um eine außergewöhnliche Investition. Gem. Ziff. 593,00€ 1 bb erfolgt eine Förderung bis zu 30 % der zuschussfähigen Kosten. Ausgaben ig. 8.689€ abzgl. 4025 €; verbleiben 4.664,00 € zu b) Mobilien werden gem Ziff.1 ab mit bis zu 25 % der zuschussfähigen Kosten gefördert. 128,00 € Es handelt sich um eine außergewöhnliche Investition im Sinne Ziff. 1ab. Mobilien werden mit bis zu 25% der zuschussfähigen Kosten gefördert. Kaufpreis 2.836,60 € abzgl. Eigenbeteiligung i.H.v. 2.127,45€ ; verbleiben 709,15€ 0,00 € 2.377,00 € Nach Auffassung der Verwaltung handelt es sich um eine außergewöhnliche Investition. Gem. Ziff 1bb beträgt der Zusschuss in der Rund rund 30 % der zuschussfähigen Kosten. Soweit eine angemessene Arbeitseigenleistung durch den Antragsteller erbracht wird,wird diese bei der Bemessung der zuschussfähigen Kosten angemessen berücksichtigt, wobei der Höchstbetrag der Förderung nicht mehr als 50 % der Materialkosten betragen darf. Materialkosten entstehen lt. Angebot in Höhe von ig. 10.645,55 €uro. Eigenleistung kann daher nur mit 5.320,-€ berücksichtigt werden. Ig. daher 15.965,55 € abzgl. Eigenmittel i.H.v. 5.000€ verbleiben 10.965,55 € 0,00 € Nach Auffassung der Verwaltung handelt es sich hierbei um Kosten des laufenden Vereinsbetriebs. Gem. Ziff.1bb sind Renovierungsmaßnahmen nicht förderfähig. Lt. Beschreibung handelt es sich ausschließlich um eine Instandsetzung. 0,00 € 10.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € - €