Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger/innen)

Daten

Kommune
Kall
Größe
84 kB
Datum
23.10.2014
Erstellt
23.10.14, 16:19
Aktualisiert
23.10.14, 16:19
Allgemeine Vorlage (Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger/innen)

öffnen download melden Dateigröße: 84 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 166/2014 23.10.2014 Vorlage erstellt: 23.10.2014 Federführung: Fachbereich I An den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heller Frau Kratz Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 10 Tischvorlage Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger/innen Beschlussvorschlag: Die sachkundigen Bürger/innen ___________________________ ___________________________ ___________________________ ___________________________ werden von der Ausschussvorsitzenden in ihr Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Die in früheren Legislaturperioden bereits verpflichteten sachkundigen Bürger/innen werden auf ihre Verpflichtung hingewiesen. Sachdarstellung: Der Rat hat am 24.06.2014 sachkundige Bürger/innen als Mitglieder bzw. stellv. Mitglieder des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport gewählt. Die sachkundigen Bürger/innen sind –soweit nicht bereits in vorhergehenden Legislaturperioden erfolgt- von der Ausschussvorsitzenden in ihr Amt einzuführen und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.