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Beschlusstext (49. Änderung des Flächennutzungsplanes "Brühler-/ Rodenkirchener Straße" hier: Aufstellung gem. §§ 1 (3), 2 (1) BauGB und frühzeitige Beteiligung gem. §§ 3 (1), 4 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
5,5 kB
Erstellt
24.06.10, 10:02
Aktualisiert
24.06.10, 10:02
Beschlusstext (49. Änderung des Flächennutzungsplanes "Brühler-/ Rodenkirchener Straße"
hier: Aufstellung gem. §§ 1 (3), 2 (1) BauGB und
        frühzeitige Beteiligung gem. §§ 3 (1), 4 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz der Stadt Wesseling beschließt die Aufstellung der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes „Brühler-/ Rodenkirchener Straße“ für den Bereich Brühler Straße, Bundesautobahn BAB 555, West- Devon- Straße und Rodenkirchener Straße gemäß den §§ 1 (3), 2 (1) BauGB. 2. Der in der Sitzung vorliegende Vorentwurf zur 49. Änderung des Flächennutzungsplanes wird zum Zweck der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß den §§ 3 (1), 4 (1) BauGB beschlossen; der in der Sitzung vorliegende Vorentwurf der Begründung inklusive Umweltbericht wird gebilligt. 3. Der Ausschuss behält sich vor, die Ziele der Planung nach Vorliegen der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung als auch der Beratungsergebnisse des Rates zu dem von der Verwaltung vorgestellten „Masterplan Einzelhandel“ zu konkretisieren und/oder zu modifizieren.