Daten
Kommune
Kall
Größe
167 kB
Datum
18.11.2014
Erstellt
18.11.14, 18:07
Aktualisiert
18.11.14, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
206/2014
18.11.2014
Vorlage erstellt:
06.11.2014
Federführung:
Fachbereich II
An den
Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmitz
Herr Murk
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 9
Änderung der Unkrautbekämpfung auf gemeindlichen Flächen
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt nimmt die Ausführung der Verwaltung zur
zustimmend Kenntnis.
Sachdarstellung:
Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen beantragt mit Schreiben vom 31.10.2014 eine Änderung
der Unkrautbekämpfung auf gemeindlichen Flächen, hier Friedhofswege und Anlagen. Das
Schreiben ist als Anlage Nr. 1 beigefügt.
Zu den aufgeworfenen Fragen wird wie folgt Stellung bezogen:
Zur Unkrautbekämpfung auf allen gemeindeeigenen Flächen und Wegen wurde Roundup Ultra
der Fa. Monsanto Agrar Deutschland GmbH aus Düsseldorf verwendet. In dem Mittel ist der
Wirkstoff 487 g/l Glyphosat Salz (360 g/l Glyphosat Wirksubtanz) enthalten. Gemäß der Ausnahmegenehmigung wurde in 2014 bereits auf die Produkte Finalsan oder Finalsan-Plus teilweise umgestellt.
Die Einsatzflächen haben sich in den letzten Jahren nicht verändert. Eine Liste der Einsatzorte
ist beigefügt. (siehe Anlage 2)
Auf dem Bauhof sind die Mitarbeiter Michael Dreßen und Sascha Gnädig fachlich ausgebildet. In
2014 sind beide Mitarbeiter erneut auf einem Seminar in Mechernich geschult worden. Nur diese
dürfen das Spritzmittel auf die jeweiligen Flächen aufbringen. Eine Zertifizierung wird als Ausweis
ausgestellt. Der Verbrauch beträgt 50 – 60 ltr. Spritzmittel je nach Vegetation.
Das Aufbringen des Spritzmittels wird mit Rückenspritze und mit einem Spritzschutz zum gezielten Einsatz aufgebracht. Das Aufbringen erfolgt nur durch die geschulten Bauhofmitarbeiter.
Mit Schreiben vom 11.03.2014 wurde ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach §6 (3) Pflanzenschutzgesetz für das Jahr 2014 gestellt. Die Landwirtschaftskammer NRW stellte mit Datum
vom 24.03.2014 die Ausnahmegenehmigung aus. Diese Genehmigung ist bis zum 31.12.2015
gültig.
Vorlagen-Nr. 206/2014
Seite 2
Um auf Spritzmittel gänzlich zu verzichten sind erhebliche Anschaffungskosten für Geräte bereitzustellen bis zu einer Höhe von 100.000,00 Euro. Beim Einsatz eines Wegepflegegerätes ist
darüber hinaus mit einem höheren Personalaufwand zu rechnen, da weitere Arbeiten per Hand
notwendig sind. Die Frage einer interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Mechernich
konnte im Hinblick auf die Kurzfristigkeit des gestellten Antrages noch nicht geklärt werden. Hierzu und weiteren noch offenen Fragen wird in der Sitzung vorgetragen.