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Allgemeine Vorlage (Änderung der Unkrautbekämpfung auf gemeindlichen Flächen)

Daten

Kommune
Kall
Größe
167 kB
Datum
18.11.2014
Erstellt
18.11.14, 18:07
Aktualisiert
18.11.14, 18:07
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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 206/2014 18.11.2014 Vorlage erstellt: 06.11.2014 Federführung: Fachbereich II An den Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmitz Herr Murk Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 9 Änderung der Unkrautbekämpfung auf gemeindlichen Flächen Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt nimmt die Ausführung der Verwaltung zur zustimmend Kenntnis. Sachdarstellung: Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen beantragt mit Schreiben vom 31.10.2014 eine Änderung der Unkrautbekämpfung auf gemeindlichen Flächen, hier Friedhofswege und Anlagen. Das Schreiben ist als Anlage Nr. 1 beigefügt. Zu den aufgeworfenen Fragen wird wie folgt Stellung bezogen: Zur Unkrautbekämpfung auf allen gemeindeeigenen Flächen und Wegen wurde Roundup Ultra der Fa. Monsanto Agrar Deutschland GmbH aus Düsseldorf verwendet. In dem Mittel ist der Wirkstoff 487 g/l Glyphosat Salz (360 g/l Glyphosat Wirksubtanz) enthalten. Gemäß der Ausnahmegenehmigung wurde in 2014 bereits auf die Produkte Finalsan oder Finalsan-Plus teilweise umgestellt. Die Einsatzflächen haben sich in den letzten Jahren nicht verändert. Eine Liste der Einsatzorte ist beigefügt. (siehe Anlage 2) Auf dem Bauhof sind die Mitarbeiter Michael Dreßen und Sascha Gnädig fachlich ausgebildet. In 2014 sind beide Mitarbeiter erneut auf einem Seminar in Mechernich geschult worden. Nur diese dürfen das Spritzmittel auf die jeweiligen Flächen aufbringen. Eine Zertifizierung wird als Ausweis ausgestellt. Der Verbrauch beträgt 50 – 60 ltr. Spritzmittel je nach Vegetation. Das Aufbringen des Spritzmittels wird mit Rückenspritze und mit einem Spritzschutz zum gezielten Einsatz aufgebracht. Das Aufbringen erfolgt nur durch die geschulten Bauhofmitarbeiter. Mit Schreiben vom 11.03.2014 wurde ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach §6 (3) Pflanzenschutzgesetz für das Jahr 2014 gestellt. Die Landwirtschaftskammer NRW stellte mit Datum vom 24.03.2014 die Ausnahmegenehmigung aus. Diese Genehmigung ist bis zum 31.12.2015 gültig. Vorlagen-Nr. 206/2014 Seite 2 Um auf Spritzmittel gänzlich zu verzichten sind erhebliche Anschaffungskosten für Geräte bereitzustellen bis zu einer Höhe von 100.000,00 Euro. Beim Einsatz eines Wegepflegegerätes ist darüber hinaus mit einem höheren Personalaufwand zu rechnen, da weitere Arbeiten per Hand notwendig sind. Die Frage einer interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Mechernich konnte im Hinblick auf die Kurzfristigkeit des gestellten Antrages noch nicht geklärt werden. Hierzu und weiteren noch offenen Fragen wird in der Sitzung vorgetragen.