Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Prüfung der Jahresabschlüsse 2011 und 2012)

Daten

Kommune
Kall
Größe
84 kB
Erstellt
21.11.14, 18:07
Aktualisiert
21.11.14, 18:07
Allgemeine Vorlage (Prüfung der Jahresabschlüsse 2011 und 2012)

öffnen download melden Dateigröße: 84 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 212/2014 02.12.2014 Vorlage erstellt: 19.11.2014 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heller Frau Floßdorf Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 1 Mitteilungen und Beantwortung von schriftlichen Anfragen Prüfung der Jahresabschlüsse 2011 und 2012 Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung für die Jahresabschlüsse 2011 und 2012 zur Kenntnis. Gemäß Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 23.10.2014 –TOP 4- wurde die Verwaltung damit beauftragt, die Jahresabschlüsse 2011 und 2012 im Rahmen einer Doppelprüfung bis zum 31.12.2014 vorzubereiten und dem Rechnungsprüfungsausschuss, HFA und Rat zu berichten sowie vorzulegen. Sachdarstellung: Der Jahresabschluss 2011 ist erstmals in der Finanzsoftware Infoma zu erstellen. Dies bedeutet, dass zunächst eine sehr aufwendige Überprüfung des Zahlenwerkes zum 01.01.2011 in Infoma erfolgen muss, sowie eine Übernahme der Anlagenbuchhaltung aus der Finanzsoftware KIRP. Seitens der Verwaltung besteht das Ziel, über die vorgenannten Maßnahmen die Fertigstellung der Jahresabschlüsse 2011 und 2012 bis zum Jahresende zu erreichen. Dies vor dem Hintergrund der Verfügung des Kreises vom 26.05.2014, wonach keine Genehmigung für den Haushalt 2015 erteilt wird, wenn die o.g. Jahresabschlüsse 2011 und 2012 nicht vorliegen. Zu Beginn des Jahres 2015 soll daran anschließend mit der Vorbereitung des Jahresabschlusses 2013 begonnen werden.