Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
17 kB
Datum
28.10.2010
Erstellt
12.11.10, 21:19
Aktualisiert
12.11.10, 21:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Niederschrift
über die 6. Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr (Wahlperiode 2009/2014)
am 28.10.2010
Tagungsort:
Sitzungssaal des Rathauses
Beginn:
18:00 Uhr
Ende:
18:58 Uhr
Anwesend sind:
SPD:
Herr Amelung, Herr Brinkmann, Herr Hoffmann, Herr Hoffmann
CDU:
Herr Domke, Herr Habicht, Frau Köster, Frau Pfeifer, Frau Risy, Herr Strohmeyer
B90/Grüne:
Frau Bode, Herr Hachmeister
FDP:
Herr Edler
Senioren- und Behindertenbeauftragter: Herr Tomiak
Verwaltung:
FBL Herr Oortman, FBL Herr Taron, TA Herr Raddatz, GAI Frau Wiemer
Gäste:
Herr Huesmann (Planungsbüro Drees und Huesmann)
Zuhörer:
zahlreich
Presse:
-
Nach Absprache mit Herrn Habicht übernimmt Herr Puchert-Blöbaum den Ausschussvorsitz für die
gemeinnsame Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr und des Hochbau- und
Planungsausschusses. Er eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung zu dieser Sitzung
sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt:
Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1.
Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner
Es werden keine Anfragen gestellt.
2.
Anfragen der Ausschussmitglieder
AM Frau Bode erkundigt sich, warum die Unterlagen über die Auslegung der „B66- neu“ nicht im
Internet einsehbar seien. Herr Oortman erklärt, dass die Unterlagen derzeit nur zur Einsicht im
Bürgerbüro ausliegen. Er werde die Anregung jedoch weiterleiten.
-2-
3.
Konzept für die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“
Bereich: östlich der Hauptstraße -L751-, südlich der Gartenstraße / Schlangenstraße,
nördlich der Birkenstraße
Eingangs begrüßt AV Herr Puchert-Blöbaum Herrn Huesmann vom Planungsbüro Drees und
Huesmann.
Bevor Herr Huesmann seinen Entwurf für die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02
„Barkhauser Bruch“ vorstellen kann, erklärt die Fraktion Bündnis 90/ Grüne, dass ein externes Konzept
(wie es Bestandteil der Einladung ist), in der Qualität eines Bebauungsplanes, wie es vom
Planungsbüro erstellt wurde, zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht sei.
Die Ansicht wird damit begründet, dass es bisher keinen Aufstellungsbeschluss gibt (es wird auf die
Ratsitzung vom 22.05.2005 verwiesen) und noch nicht abschließend über die Zukunft der Festhalle und
Sporthalle gesprochen worden sei.
AV Herr Puchert-Blöbaum erinnert an die Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses vom
05.07.2005, wo die Aufstellung für die 10. Änderung einstimmig beschlossen worden sei. FBL Herr
Oortman fügt hinzu, dass das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen sei und der
Planfeststellungsbeschluss jetzt im Bebauungsplanverfahren umgesetzt werden müsse. Weiter erinnert
er daran, dass diese Maßnahme im Haushalt 2010 enthalten und sogar einstimmig beschlossen
worden sei. Vor einer weiteren Diskussion bittet AV Herr Puchert-Blöbaum Herrn Huesmann, mit seinen
Ausführungen zu beginnen.
Herr Huesmann weist auf die Offenlegung des Eselsbachs hin. Die Planfeststellung sei zwischenzeitlich
erfolgt, und die Bauleitplanung der Gemeinde müsse an die Ergebnisse der Planfeststellung angepasst
werden.
Sein Büro habe daraufhin zwei Konzepte erarbeitet.
1. Die Festhalle und Turnhalle bleiben bestehen. Auf dem ehemaligen Sportplatzgelände könnten 12
und auf den privaten Grundstücksflächen im östlichen Teil des Barkhauser Bruches 8 Einzelhäuser
errichtet werden. Konflikte zwischen Festhallenutzung und Wohnbebauung seinen jedoch nicht ganz
auszuschließen.
2. Bei einem Abriss der Festhalle und Turnhalle könnten zu den 20 Einzelhäusern zusätzlich 6 bis 8
Einzelhäuser errichtet werden.
Anhand des Entwurfes erläutert Herr Huesmann den Anwesenden, dass die Konzepte eine Allgemeine
Wohnbebauung (WA), bzw. ein Mischgebiet (MI) vorsehen, ähnlich wie bereits im Bestand vorhanden.
Des Weiteren soll die Geschossigkeit an die Umgebungsbebauung angepasst werden. Hinsichtlich der
Erschließung erklärt Herr Huesmann auf Nachfrage, dass es kaum Alternativen gäbe. Aus diesem
Grund wird vorgeschlagen, die vorhandene Erschließung mit ihren Rad- und Fußwegen möglichst
beizubehalten, jedoch mit einer zusätzlichen Ausfahrt Richtung Gartenstraße.
Die CDU-Fraktion teilt mit, dass so eine detaillierte Planung, wie sie heute von Herrn Huesmann
vorgestellt wurde, verfrüht sei. Vor der Auslegung müsse in jedem Fall eine Grundentscheidung
hinsichtlich der Festhalle und der Sporthalle getroffen werden. In dem Zusammenhang seien viele
Varianten möglich und vor einer Beschlussfassung durchzusprechen. Die heutigen Ausführungen
werden hierbei als Diskussionsgrundlage dienen. Abschließend wird vorgeschlagen, heute keinen
Beschluss zu fassen, sondern die Thematik in die Fraktionen zu verweisen.
Von Seiten der CDU-Fraktion könne man sich eine Entscheidung in der Ratsitzung im Dezember
vorstellen.
Den Ausführungen schließt sich die FDP an und macht ebenfalls deutlich, dass ein einfacher Entwurf
statt des bereits ausgearbeiteten Bebauungsplanes als Diskussionsgrundlage ausgereicht hätte.
Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne hält an ihren eingangs gemachten Äußerungen fest. Es wird außerdem
darauf hingewiesen, dass der Eselsbach für viel Geld offengelegt worden sei. Es bestünde nun die
Möglichkeit, einen großzügigen Grüngürtel am Eselsbach entlang zu gestalten. Diese Möglichkeit sollte
bei der Planung nicht außer Acht gelassen werden, auch wenn dadurch auf Bauland verzichtet werden
müsse.
Anschließend wird ebenfalls vorgeschlagen, das Thema bis zur Ratsitzung im Dezember an die
Fraktionen zu verweisen. Die dort erarbeiteten Ergebnisse sollen als Planungsgrundlage dem
Planungsbüro für die Änderung des Bebauungsplanes zur Verfügung gestellt werden.
Von Seiten der SPD-Fraktion wird die Vorgehensweise bedauert. Es liegt ein einstimmiger Beschluss
zur Überplanung des Geländes vor. Im Flächennutzungsplan sind diese Flächen bereits als
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Wohnbauflächen ausgewiesen. Um mit dem Änderungsverfahren beginnen zu können, habe das
Planungsbüro ein Konzept ausgearbeitet. Hierbei handele es sich um eine erste Idee, einen Vorschlag,
welcher im Verfahren überarbeitet und geändert werden könne.
Herr Huesmann macht ebenfalls noch einmal deutlich, dass die übliche Vorgehensweise bei einer
Bebauungsplanänderung die Vorstellung eines Entwurfes beinhaltet, mit der Möglichkeit der
anschließenden Überarbeitung bzw. Änderung im Verfahren.
AV Herr Puchert-Blöbaum bedankt sich bei Herrn Huesmann für seine Ausführungen.
Der Tagesordnungspunkt wird an die Fraktionen verwiesen.
Zurückverwiesen
4.
Überplanung des Geländes „Westphal“ und angrenzender Flächen
Nach kurzer Einführung durch AV Herr Puchert-Blöbaum, ergänzt FBL Herr Oortman, dass es eine
Versammlung der Anlieger „Herforder Straße“ gegeben habe. In dieser Anliegerversammlung wurde
einstimmig für eine Wohnbebauung gestimmt und in dem Zusammenhang die Aufstellung eines
Bebauungsplanes gewünscht, um spätere Überraschungen zu vermeiden. Die Ausschussmitglieder
befürworten ebenfalls die Aufstellung eines Bebauungsplanes bzw. eines Rahmenplanes. Vor dem
heutigen Beschluss wird von Seiten der Ausschussmitglieder jedoch angeregt, die Überplanung des
Geländes vorerst in die Fraktionen zu verweisen. Es besteht der Wunsch, sich über die Bedürfnisse
und Vorstellungen der Anlieger zu informieren, um diese bei der Überplanung mit berücksichtigen zu
können, hier: z.B. die Erweiterung des Edeka-Marktes.
FBL Herr Oortman gibt zu bedenken, dass die Grundstücksflächen hinter dem Edeka für dessen
Erweiterung nicht zur Verfügung stehen. Außerdem werde eine Erschließung des Gebietes über einen
weiteren Stichweg wegen der Flächenverfügbarkeit als kritisch beurteilt. Diese Sachverhalte sollten in
den Fraktionsbesprechungen bedacht werden.
Im Anschluss wird die Überplanung des Geländes „Westphal“ und angrenzender Flächen in die
Fraktionen verwiesen.
Zurückverwiesen
Die gemeinsame Sitzung der Ausschüsse endet um 18.53 Uhr.
5.
Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin und eines Stellvertreters / einer
Stellvertreterin
Frau Wiemer wird zur Schriftführerin für die weitere Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und
Verkehr bestellt.
6.
Einzelfallsatzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für
straßenbauliche Maßnahmen für die Schötmarsche Straße (Teilbereich vom Kreisel an
der Einmündung "Große-Horst-Straße" bis zur Umgehungsstraße L 751)
Auf die Fragen von der Fraktion Bündnis 90/ Grüne erklärt FBL Herr Oortman, dass der in der Satzung
genannte Nutzungsfaktor dem Kommentar zum Erschließungs- und Ausbaubeitragsrecht von Prof. Dr.
Driehaus (Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht a.D.) entnommen ist.
Die landwirtschaftlich genutzten Flächen sind im Flächennutzungsplan als diese auch festgesetzt und
können somit einer Bebauung derzeit nicht zugeführt werden.
Sollte es zu einer Flächennutzungsplanänderung und somit zu einer möglichen späteren Bebauung
kommen, findet für diese Flächen keine neue Veranlagung bzw. Berechnung nach KAG statt, da für die
Beitragserhebung der Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht maßgeblich ist.
Entsprechend dem Beschlussvorschlag empfiehlt der Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr dem
Rat nachfolgende Einzelfallsatzug zu beschließen:
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Einzelfallsatzung
über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen für die
Schötmarsche Straße (Teilbereich vom Kreisel an der Einmündung „Große-Horst-Straße“ bis
zur Umgehungsstraße L 751)
Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Art. 4 des
Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW, S. 950) sowie des § 8 des Kommunalabgabengesetzes
für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW, S. 712), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW, S. 394) und des § 4 Buchstabe B der Satzung über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land NordrheinWestfalen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 17. Oktober 1984 in der
derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzung am ................
folgende Satzung beschlossen:
§1
Die Gemeinde Leopoldshöhe hat die Anlage „Schötmarsche Straße (Teilbereich vom Kreisel an der
Einmündung „Große-Horst-Straße“ bis zur Umgehungsstraße)“ hergestellt. Die Gemeinde
Leopoldshöhe erhebt für den Aufwand, der ihr durch die in den Jahren 2003 und 2004 durchgeführten
Bauarbeiten entstanden ist, Beiträge nach Maßgabe der Satzung über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 17. Oktober 1984.
Abweichend von § 4 Buchstabe B Abs. 5 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG
NRW für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 17. Oktober 1984 wird der
Beitragsmaßstab für ausschließlich landwirtschaftlich genutzte Flächen auf 0,0333 der
Grundstücksfläche festgesetzt.
§2
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1. April 2006 in Kraft.
- einstimmig -
Der Ausschussvorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 18:58 Uhr.
Habicht
Ausschussvorsitzender
Wiemer
Schriftführerin