Daten
Kommune
Kall
Größe
89 kB
Datum
20.11.2014
Erstellt
07.11.14, 18:08
Aktualisiert
07.11.14, 18:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
186/2014
20.11.2014
Vorlage erstellt:
31.10.2014
Federführung:
Fachbereich II
An den
Ausschuss für Bau,
Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmitz
Herr Auel
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 5
Teileinziehung von landwirtschaftlichen Wegegrundstücken
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus- und Wirtschaftsförderung beauftragt die Verwaltung, das Verfahren zur Einziehung der Wegeteilstücke der nachfolgend aufgeführten gemeindeeigenen landwirtschaftlichen Wegeparzellen einzuleiten:
a) Gemarkung Sistig, Flur 15, Flurstück 54, groß ca. 415 m²,
b) Gemarkung Sistig, Flur 15, Flurstück 100, groß ca. 544 m²,
beide gelegen „Unter dem Oberbusch“ bei Sistig.
Sachdarstellung:
Die Gemeinde Kall ist Eigentümerin der Wegeparzellen Gemarkung Sistig, Flur 15, Flurstücke 54
und 100, gelegen „Unter dem Oberbusch“ bei Sistig. Der angrenzende Eigentümer bittet, ihm
Teilflächen aus den vorgenannten Wegeparzellen zu veräußern, da diese aufgrund der umliegenden Flächenbewirtschaftung nicht mehr benötigt werden.
Bevor über einen Verkauf der Teilflächen entschieden werden kann, ist es erforderlich, ein
Wegeeinziehungsverfahren nach § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes NordrheinWestfalen (StrWG NRW) durchzuführen. Gemäß § 7 Abs. 4 StrWG NRW ist die Absicht der Einziehung oder Teileinziehung von der Gemeinde mindestens drei Monate vorher ortsüblich bekannt zu machen, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben.
Die zur Einziehung vorgesehenen Wegeteilstücke sowie die Lage und nähere Umgebung sind
dem beigefügten Lageplan (Anlagen 1 und 2) zu entnehmen.