Daten
Kommune
Wesseling
Größe
4,8 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Es wird beschlossen, bei den Straßen „Am Bungert“ und „In den Bitzen“ in Wesseling als städtische
Straßen (Gemeindestraßen) gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NordrheinWestfalen -in der zur Zeit geltenden Fassung- (SGV NRW 91)
a) die Straßenfläche (ohne b) dem öffentlichen Verkehr zu widmen
b) die fußläufige Verbindung zum Mühlenweg als öffentlichen Fußweg zu widmen.