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Beschlusstext (Widmung der Straßen "Am Bungert" und "In den Bitzen" in Wesseling als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
4,8 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Beschlusstext (Widmung der Straßen "Am Bungert" und "In den Bitzen" in Wesseling als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr)

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Inhalt der Datei

Es wird beschlossen, bei den Straßen „Am Bungert“ und „In den Bitzen“ in Wesseling als städtische Straßen (Gemeindestraßen) gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NordrheinWestfalen -in der zur Zeit geltenden Fassung- (SGV NRW 91) a) die Straßenfläche (ohne b) dem öffentlichen Verkehr zu widmen b) die fußläufige Verbindung zum Mühlenweg als öffentlichen Fußweg zu widmen.