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Beschlusstext (Widmung der Straßen "Stolbergerstraße" und "Jülicherstraße" in Wesseling als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
4,7 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Beschlusstext (Widmung der Straßen "Stolbergerstraße" und "Jülicherstraße" in Wesseling als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr)

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Inhalt der Datei

Es wird beschlossen, die Straßen „Stolberger Straße“ und „Jülicher Straße“ in Wesseling als städtische Straßen (Gemeindestraßen) gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NordrheinWestfalen -in der zur Zeit geltenden Fassung- (SGV NRW 91) dem öffentlichen Verkehr zu widmen.