Daten
Kommune
Kall
Größe
215 kB
Erstellt
07.11.14, 18:08
Aktualisiert
17.11.14, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
189/2014
02.12.2014
Vorlage erstellt:
03.11.2014
Federführung:
Fachbereich II
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmitz
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 12
Aufstellung eines Einzelhandelsentwicklungskonzeptes für die Gemeinde Kall
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung
vom 20.11.2014 –TOP 6- beschließt der Rat das vorgelegte und mit der Bezirksregierung Köln
abgestimmte Einzelhandelsentwicklungskonzept für die Gemeinde Kall und dessen Berücksichtigung bei der Aufstellung der Bauleitpläne.
Sachdarstellung:
Der Entwurf des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes wurde erstmalig in der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 19.03.2013 – TOP 3 der
Niederschrift zur öffentlichen Sitzung – durch den Gutachter, Herrn Schmidt-Illguth, BBE Handelsberatung GmbH, Köln, vorgestellt.
Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung hat in seiner Sitzung am
25.06.2013 – Punkt 4 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung- dem Einzelhandelsentwicklungskonzept für die Gemeinde Kall als Grundlage für die Erörterung mit der Bezirksregierung
Köln zugestimmt. Daraufhin wurde das Gutachten im Rahmen der Erörterungen zum Flächennutzungsplan Kall in mehreren Terminen mit der Bezirksregierung Köln abgestimmt und modifiziert.
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 12.12.2013 – Punkt 9 der Niederschrift zur
öffentlichen Sitzung – dem auf der Grundlage der Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln
modifizierten und in der Sitzung vorgestellten Entwurf zum Einzelhandelsentwicklungskonzept
Kall für eine noch durchzuführende Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden
beschlossen.
Die Öffentlichkeit hatte in der Zeit vom 14. April 2014 bis einschl. 16. Mai 2014 die Möglichkeit,
Anregungen zum Entwurf des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes (EHK) vorzutragen. Seitens
der Öffentlichkeit sind keine schriftlichen Stellungnahmen zum EHK eingegangen. Den berührten Behörden sowie den Nachbarkommunen wurde mit Schreiben vom 02. April 2014 die Möglichkeit gegeben, zum Entwurf des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes Stellung zu nehmen.
Vorlagen-Nr. 189/2014
Seite 2
Seitens der Nachbarkommunen wurden keine Bedenken zum Konzept vorgetragen. Aufgrund
der eingegangenen Stellungnahmen bzw. den mit den Fachbehörden (insbesondere der IHK)
geführten Gespräche wurde das Einzelhandelsentwicklungskonzept nochmals modifiziert (Stand:
Juni 2014). Die eingegangenen Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt.
Im Rahmen der Abstimmungen mit der Bezirksregierung Köln zu der Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz (Anpassung der Planung an Ziele der Raumordnung und Landesplanung)
wurden weitere Modifizierungen des EHK erforderlich.
Neben redaktionellen bzw. kleinen textlichen Änderungen wird insbesondere auf folgende Punkte
hingewiesen:
-
Bau- und Gartenmarkt / Baustoffhandel) (vgl. FNP und B-Plan Nr. 27: SO 4):
Ergänzung: max. 1.000 qm Zentrenrelevante Randsortimente
-
Wegfall des Ringcenters (vgl. FNP und B-Plan: SO 6) als großflächiger Einzelhandelsbetrieb
-
Lebensmittelmarkt - Netto (Vgl. FNP und B-Plan Nr. 27: SO 5)
Reduzierung der max. Verkaufsfläche auf 1.000 qm (in Anpassung an den genehmigten
Bestand; Erweiterung von ca. 20 % möglich)
-
Änderung der Sortimentsliste:
Verschiebung des Sortiments WZ 47.41 (Datenverarbeitungsgeräte, periphere Geräte
und Software) in die Liste der zentrenrelevanten Sortimente
-
Änderung des Zentralen Versorgungsbereiches (Entwicklungsfläche)
Streichung der Entwicklungsfläche für den Bereich hinter dem Hallenbad Kall „ehemalige
Milzhallen“
Nach der Beschlussfassung im Rat der Gemeinde Kall wird die Verwaltung das Einzelhandelsentwicklungskonzept der Bezirksregierung Köln vorlegen. Die Bezirksregierung wird der Gemeinde die „Sortimentsliste“ sowie die räumliche Abgrenzung des Zentralen Versorgungsbereiches attestieren.
Das überarbeitete Einzelhandelsentwicklungskonzept wird den Mitgliedern des Fachausschusses bzw. des Rates der Gemeinde Kall mit dem FNP Kall (siehe TOP 11) digital (USB-Stick)
übersandt.
Vorlagen-Nr. 189/2014
Seite 3
Vorlagen-Nr. 189/2014
Seite 4
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
189/2014
20.11.2014
Vorlage erstellt:
03.11.2014
Federführung:
Fachbereich II
An den
Ausschuss für Bau,
Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmitz
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 6
Aufstellung eines Einzelhandelsentwicklungskonzeptes für die Gemeinde Kall
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat, das
vorgelegte und mit der Bezirksregierung Köln abgestimmte Einzelhandelsentwicklungskonzept
für die Gemeinde Kall zu beschließen und bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen.
Sachdarstellung:
Der Entwurf des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes wurde erstmalig in der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 19.03.2013 – TOP 3 der
Niederschrift zur öffentlichen Sitzung – durch den Gutachter, Herrn Schmidt-Illguth, BBE Handelsberatung GmbH, Köln, vorgestellt.
Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung hat in seiner Sitzung am
25.06.2013 – Punkt 4 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung- dem Einzelhandelsentwicklungskonzept für die Gemeinde Kall als Grundlage für die Erörterung mit der Bezirksregierung
Köln zugestimmt. Daraufhin wurde das Gutachten im Rahmen der Erörterungen zum Flächennutzungsplan Kall in mehreren Terminen mit der Bezirksregierung Köln abgestimmt und modifiziert.
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 12.12.2013 – Punkt 9 der Niederschrift zur
öffentlichen Sitzung – dem auf der Grundlage der Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln
modifizierten und in der Sitzung vorgestellten Entwurf zum Einzelhandelsentwicklungskonzept
Kall für eine noch durchzuführende Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden
beschlossen.
Die Öffentlichkeit hatte in der Zeit vom 14. April 2014 bis einschl. 16. Mai 2014 die Möglichkeit,
Anregungen zum Entwurf des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes (EHK) vorzutragen. Seitens
der Öffentlichkeit sind keine schriftlichen Stellungnahmen zum EHK eingegangen. Den berühr-
Vorlagen-Nr. 189/2014
Seite 5
ten Behörden sowie den Nachbarkommunen wurde mit Schreiben vom 02. April 2014 die Möglichkeit gegeben, zum Entwurf des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes Stellung zu nehmen.
Seitens der Nachbarkommunen wurden keine Bedenken zum Konzept vorgetragen. Aufgrund
der eingegangenen Stellungnahmen bzw. den mit den Fachbehörden (insbesondere der IHK)
geführten Gespräche wurde das Einzelhandelsentwicklungskonzept nochmals modifiziert (Stand:
Juni 2014). Die eingegangenen Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt.
Im Rahmen der Abstimmungen mit der Bezirksregierung Köln zu der Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz (Anpassung der Planung an Ziele der Raumordnung und Landesplanung)
wurden weitere Modifizierungen des EHK erforderlich.
Neben redaktionellen bzw. kleinen textlichen Änderungen wird insbesondere auf folgende Punkte
hingewiesen:
-
Bau- und Gartenmarkt / Baustoffhandel) (vgl. FNP und B-Plan Nr. 27: SO 4):
Ergänzung: max. 1.000 qm Zentrenrelevante Randsortimente
-
Wegfall des Ringcenters (vgl. FNP und B-Plan: SO 6) als großflächiger Einzelhandelsbetrieb
-
Lebensmittelmarkt - Netto (Vgl. FNP und B-Plan Nr. 27: SO 5)
Reduzierung der max. Verkaufsfläche auf 1.000 qm (in Anpassung an den genehmigten
Bestand; Erweiterung von ca. 20 % möglich)
-
Änderung der Sortimentsliste:
Verschiebung des Sortiments WZ 47.41 (Datenverarbeitungsgeräte, periphere Geräte
und Software) in die Liste der zentrenrelevanten Sortimente
-
Änderung des Zentralen Versorgungsbereiches (Entwicklungsfläche)
Streichung der Entwicklungsfläche für den Bereich hinter dem Hallenbad Kall „ehemalige
Milzhallen“
Nach der Beschlussfassung im Rat der Gemeinde Kall wird die Verwaltung das Einzelhandelsentwicklungskonzept der Bezirksregierung Köln vorlegen. Die Bezirksregierung wird der Gemeinde die „Sortimentsliste“ sowie die räumliche Abgrenzung des Zentralen Versorgungsbereiches attestieren.
Das überarbeitete Einzelhandelsentwicklungskonzept wird den Mitgliedern des Fachausschusses bzw. des Rates der Gemeinde Kall mit dem FNP Kall (siehe TOP 7) digital (USB-Stick) übersandt.