Daten
Kommune
Wesseling
Größe
6,5 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Aufgrund des Antrages der CDU-Fraktion wird folgende ordnungsbehördliche Verordnung beschlossen:
Ordnungsbehördliche Verordnung über den Beginn der Sperrzeit für die Außengastronomie
anlässlich des Weltjugendtages 2005 in der Stadt Wesseling vom 5. Juli 2005
Aufgrund des § 9 des Gesetzes zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und
ähnlichen Umwelteinwirkungen (Landes-Immissionsschutzgesetz – LImschG) vom 18.
März 1975 (GV NW S. 232 / SGV NW 7129) – in der zur Zeit gültigen Fassung – wird von
der Stadt Wesseling als örtliche Ordnungsbehörde nach Beschluss des Rates der Stadt
Wesseling vom 5. Juli 2005 für das Gebiet der Stadt Wesseling folgende Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen:
§1
Anlässlich des Weltjugendtages 2005 beginnt in der Zeit vom 14. bis 21. August 2005 die
Sperrzeit für die Außengastronomie um 24.00 Uhr.
§2
Diese Ordnungsbehördliche Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Amtsblatt
der Stadt Wesseling in Kraft. Sie verliert ihre Gültigkeit am 22. August 2005.