Daten
Kommune
Wesseling
Größe
5,4 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Stichworte
Inhalt der Datei
In den Leitentscheidungen zur Haushaltswirtschaft wurde festgelegt, dass die Mittel für die Fraktionen
in 2005 um 2 % (= 1.800 €) reduziert werden.
Für die sächlichen und personellen Aufwendungen der Geschäftsführung erhalten die Fraktionen somit für den Zeitraum August bis Dezember 2005 monatlich einen Grundbetrag von 536,86 € und einen
Erhöhungsbetrag für jedes Mitglied von 118,35 €. Falls von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird,
dass die personellen Aufwendungen direkt an die Fraktionsmitarbeiter/innen ausgezahlt werden, wird
ein Abschlag gezahlt.
Für eine Klausurtagung im Jahr erhalten die Fraktionen einen Grundbetrag von 255,65 € und einen
Erhöhungsbetrag für jedes Mitglied von 51,13 €.
Über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel haben die Fraktionen bis zum 31. März für das
vorangegangene Kalenderjahr einen Nachweis zu führen.