Daten
Kommune
Kall
Größe
117 kB
Erstellt
01.11.14, 18:06
Aktualisiert
10.11.14, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
179/2014
02.12.2014
Vorlage erstellt:
30.10.2014
Federführung:
Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
x
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Frau Floßdorf
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 7.4
Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung"
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.11.2014 –TOP 3.4- stimmt der
Rat der Gebührenkalkulation 2015 für die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“
zu. Eine Gebührenerhöhung ist nicht erforderlich.
Ferner erhebt der Rat gemäß der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses nach der
endgültigen Gewährung einer Landeszuweisung nach dem GFG 2013 eine reduzierte Gebühr.
Die Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr 2015 wird bei der Veranlagung entsprechend reduziert.
Sachdarstellung:
Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2015 für den Bereich „Abwasserbeseitigung“ ist keine
Gebührenerhöhung erforderlich. Die Kalkulation schließt mit einem Defizit von insgesamt
21.651,39 € ab. Dieser Betrag fließt in die Gebührenkalkulationen 2016 und ggf. Folgejahre ein.
Im noch endgültig zu beschließenden GFG 2015 erhält die Gemeinde Kall voraussichtlich wierder eine Abwassergebührenhilfe die nach grober Schätzung ca. 30.000 € beträgt. Diese kommen
dem Gebührenzahler voll zu Gute und werden gebührenmindernd berücksichtigt.
Die Schmutzwassergebühr 2015 i.H.v. 4,13 € wird durch die Abwassergebührenhilfe um 0,03 €
auf 4,10 €/m³ reduziert.
Die Niederschlagswassergebühr 2015 i.H.v. 0,94 €/m² befestigter Fläche wird durch die Abwassergebührenhilfe um 0,01 € auf 0,93 € reduziert.
Vorlagen-Nr. 179/2014
Seite 2
Vorlagen-Nr. 179/2014
Seite 3
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
179/2014
13.11.2014
Vorlage erstellt:
30.10.2014
Federführung:
Fachbereich I
An den
Haupt- und Finanzausschuss
mit der Bitte um
x
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Frau Floßdorf
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 3.4
Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung"
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, der Gebührenkalkulation 2015 für die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ zuzustimmen. Eine Gebührenerhöhung ist
nicht erforderlich.
Ferner empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat, nach der endgültigen Gewährung
einer Landeszuweisung nach dem GFG 2013 eine reduzierte Gebühr zu erheben. Die Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr 2015 wird bei der Veranlagung entsprechend reduziert.
Sachdarstellung:
Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2015 für den Bereich „Abwasserbeseitigung“ ist keine
Gebührenerhöhung erforderlich. Die Kalkulation schließt mit einem Defizit von insgesamt
21.651,39 € ab. Dieser Betrag fließt in die Gebührenkalkulationen 2016 und ggf. Folgejahre ein.
Im noch endgültig zu beschließenden GFG 2015 erhält die Gemeinde Kall voraussichtlich wierder eine Abwassergebührenhilfe die nach grober Schätzung ca. 30.000 € beträgt. Diese kommen
dem Gebührenzahler voll zu Gute und werden gebührenmindernd berücksichtigt.
Die Schmutzwassergebühr 2015 i.H.v. 4,13 € wird durch die Abwassergebührenhilfe um 0,03 €
auf 4,10 €/m³ reduziert.
Die Niederschlagswassergebühr 2015 i.H.v. 0,94 €/m² befestigter Fläche wird durch die Abwassergebührenhilfe um 0,01 € auf 0,93 € reduziert.