Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Lernmittelfreiheit hier: Entscheidung über die Befreiung vom Eigenanteil gem. § 96 Abs. 3 Schulgesetz (SchulG))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
57 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Lernmittelfreiheit
hier: Entscheidung über die Befreiung vom Eigenanteil gem. § 96 Abs. 3 Schulgesetz  (SchulG)) Beschlusstext (Lernmittelfreiheit
hier: Entscheidung über die Befreiung vom Eigenanteil gem. § 96 Abs. 3 Schulgesetz  (SchulG))

öffnen download melden Dateigröße: 57 kB

Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 9. Sitzung des Kreisausschusses am 06.09.2006 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 14. Lernmittelfreiheit hier: Entscheidung über die Befreiung vom Eigenanteil gem. § 96 Abs. 3 Schulgesetz (SchulG) V 238/2006 Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. Kreisausschuss Kreistag 22.08.2006 Z1 06.09.2006 13.09.2006 Z2 Z3 Landrat Rosenke weist darauf hin, dass die Kommunen des Kreises einem Haushaltssicherungskonzept unterworfen seien, das freiwillige Ausgaben und damit eine Befreiung über die gesetzliche Verpflichtung hinaus verbiete. In der Arbeitsgruppe "Aufgabenkritik" und bei den Haushaltsplanberatungen 2006 seien sich alle Fraktionen vom Grundsatz her einig gewesen, für den Kreis ein HSK-ähnliches Verhalten als Richtschnur zugrunde zu legen. Eine generelle Befreiung vom Eigenanteil gemäß den Vorschriften des Schulgesetzes (hier Lernmittelkosten) würde gegen diese freiwillige Verpflichtung verstoßen. Insofern stelle die in der Fachausschusssitzung am 22.08.2006 gefundene Beschlussempfehlung (siehe Z 1/V 238/2006) hinsichtlich der Härtefallregelung einen tragfähigen Kompromiss dar. SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz widerspricht den Ausführungen des Landrates insbesondere hinsichtlich der Härtefallregelung. Seine Fraktion vertrete, wie auch im Fachausschuss, die Auffassung, dass in Anlehnung an die alten Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) Empfängern von Leistungen nach dem SGB II eine generelle Befreiung vom Eigenanteil an den Lernmittelkosten gewährt werden sollte. Die theoretischen Annahmen hinsichtlich der Anzahl der Betroffenen im Kreis, die Höhe der Kosten und anderes mehr seien aus seiner Sicht nicht nachvollziehbar; der Vorschlag des Fachausschusses sei nicht zielführend und aus der Sicht der SPDFraktion nicht zustimmungsfähig. UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke, FDPFraktionsvorsitzender Reiff und Kreisausschussmitglied Mende (Fraktion B 90/Grüne) unterstützen den im Fachausschuss gefundenen tragfähigen Kompromiss. Nach Auffassung von Frau Mende sollte die SPD-Fraktion ihre ablehnende Haltung nochmals überdenken. Im Namen der CDU-Fraktion spricht sich Kreisausschussmitglied Kolvenbach für den Vorschlag des Fachausschusses und -2somit für die Beschlussempfehlung im Sinne der Z 1/V 238/2006 aus. Seine Fraktion halte eine generelle Befreiung vom Eigenanteil an den Lernmittelkosten nicht für vertretbar. Die vorgeschlagene Härtefallregelung sei erforderlich und von seiner Fraktion gewollt, zumal die Ausnahme nicht zum Regefall gemacht werden sollte. Der Vorsitzende stellt daraufhin die Vorlage 238/2006 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit vom 22.08.2006 (siehe Z 1/V 238/2006) zur Abstimmung. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, Empfänger von Leistungen nach dem SGB II grundsätzlich nicht vom Eigenanteil gemäß § 96 Abs. 3 SchulG zu befreien. Nach Ablauf eines Jahres ist dem Ausschuss über die Anzahl der Härtefälle und die Gesamtsumme der gewährten Befreiungen - getrennt für SGB XII - und SGB II Leistungsempfangende - zu berichten. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür