Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 9. Sitzung des Kreisausschusses am 06.09.2006 im Sitzungssaal I
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 14.
Lernmittelfreiheit
hier: Entscheidung über die Befreiung vom Eigenanteil
gem. § 96 Abs. 3 Schulgesetz (SchulG)
V 238/2006
Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales
u.Gesundh.
Kreisausschuss
Kreistag
22.08.2006
Z1
06.09.2006
13.09.2006
Z2
Z3
Landrat Rosenke weist darauf hin, dass die Kommunen des
Kreises einem Haushaltssicherungskonzept unterworfen seien,
das freiwillige Ausgaben und damit eine Befreiung über die gesetzliche Verpflichtung hinaus verbiete. In der Arbeitsgruppe
"Aufgabenkritik" und bei den Haushaltsplanberatungen 2006
seien sich alle Fraktionen vom Grundsatz her einig gewesen,
für den Kreis ein HSK-ähnliches Verhalten als Richtschnur
zugrunde zu legen.
Eine generelle Befreiung vom Eigenanteil gemäß den Vorschriften des Schulgesetzes (hier Lernmittelkosten) würde gegen
diese freiwillige Verpflichtung verstoßen. Insofern stelle die in
der Fachausschusssitzung am 22.08.2006 gefundene Beschlussempfehlung (siehe Z 1/V 238/2006) hinsichtlich der Härtefallregelung einen tragfähigen Kompromiss dar.
SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz widerspricht den Ausführungen des Landrates insbesondere hinsichtlich der Härtefallregelung. Seine Fraktion vertrete, wie auch im Fachausschuss, die Auffassung, dass in Anlehnung an die alten Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) Empfängern
von Leistungen nach dem SGB II eine generelle Befreiung vom
Eigenanteil an den Lernmittelkosten gewährt werden sollte. Die
theoretischen Annahmen hinsichtlich der Anzahl der Betroffenen im Kreis, die Höhe der Kosten und anderes mehr seien aus
seiner Sicht nicht nachvollziehbar; der Vorschlag des Fachausschusses sei nicht zielführend und aus der Sicht der SPDFraktion nicht zustimmungsfähig.
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke, FDPFraktionsvorsitzender Reiff und Kreisausschussmitglied Mende
(Fraktion B 90/Grüne) unterstützen den im Fachausschuss gefundenen tragfähigen Kompromiss. Nach Auffassung von Frau
Mende sollte die SPD-Fraktion ihre ablehnende Haltung nochmals überdenken.
Im Namen der CDU-Fraktion spricht sich Kreisausschussmitglied Kolvenbach für den Vorschlag des Fachausschusses und
-2somit für die Beschlussempfehlung im Sinne der
Z 1/V 238/2006 aus. Seine Fraktion halte eine generelle Befreiung vom Eigenanteil an den Lernmittelkosten nicht für vertretbar. Die vorgeschlagene Härtefallregelung sei erforderlich und
von seiner Fraktion gewollt, zumal die Ausnahme nicht zum
Regefall gemacht werden sollte.
Der Vorsitzende stellt daraufhin die Vorlage 238/2006 in der
Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit vom 22.08.2006
(siehe Z 1/V 238/2006) zur Abstimmung.
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt, Empfänger von Leistungen nach dem
SGB II grundsätzlich nicht vom Eigenanteil gemäß § 96 Abs. 3
SchulG zu befreien. Nach Ablauf eines Jahres ist dem Ausschuss über die Anzahl der Härtefälle und die Gesamtsumme
der gewährten Befreiungen - getrennt für SGB XII - und SGB II Leistungsempfangende - zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür