Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 9. Sitzung des Kreisausschusses am 06.09.2006 im Sitzungssaal I
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 3.
Jahresabschluss der Kreissparkasse Euskirchen für das
Jahr 2005;
a) Entlastung der Sparkassenorgane
b) Verwendung des Jahresüberschusses
V 232/2006
Kreisausschuss
Kreistag
Z1
Z2
06.09.2006
13.09.2006
Landrat Rosenke übergibt die Sitzungsleitung an den stellvertretenden Vorsitzenden Josef Carl Rhiem (CDU).
An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nehmen die Kreisausschussmitglieder, die gleichzeitig dem Verwaltungsrat der Kreissparkasse Euskirchen angehören, wegen Befangenheit nicht teil.
Der amtierende Vorsitzende ruft die Vorlage 232/2006 auf.
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke nimmt Bezug auf den der
Vorlage 232/2006 beigefügten Jahresabschluss der
Kreissparkasse Euskirchen zum 31.12.2005, hier insbesondere
Seite 10 des Jahresabschlusses. Dort stehen unter anderem
folgende Sätze:
"Wir erwarten für das laufende Jahr einen Betriebsüberschuss
von 14 Mio. €.
Das Bewertungsergebnis wird voraussichtlich unter dem Vorjahreswert liegen."
Herr Troschke bittet um Erläuterung dieser Zitate.
Diese Fragen werden bis zur Sitzung des Kreistages am
13.09.2006 schriftlich beantwortet.
Kreisausschussmitglied Forsbeck (FDP) regt an, zukünftig auf
den kostenintensiven Druck des Jahresabschlusses und auf
den Versand an alle Kreistagsmitglieder aus wirtschaftlichen
Erwägungen zu verzichten.
Wichtiger sei die Vorlage des Testates der Wirtschaftsprüfer.
Der amtierende Vorsitzende stellt die Vorlage 232/2006 zur
Abstimmung.
Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 232/2006 zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
a)
Der Kreistag beschließt, den Organen der Kreissparkasse
Euskirchen für das Geschäftsjahr 2005 gem. § 7 Abs. 2
-2Buchstabe f) Sparkassengesetz NRW - SpkG NRW - Entlastung zu erteilen.
b)
Gemäß dem Empfehlungsbeschluss des Verwaltungsrates
der Kreissparkasse Euskirchen vom 12.06.2006 beschließt
der Kreistag, den ausschüttungsfähigen Teil des
Jahresüberschusses der Kreissparkasse Euskirchen für
das Jahr 2005 in Höhe von 307.627,20 € der
Sicherheitsrücklage der Kreissparkasse zuzuführen (§ 27
Abs. 3 i. V. m. § 28 Abs. 2 SpkG NRW).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)