Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
76 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
21.02.2008
21/2008
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
II
Herr Streit
Aktenzeichen:
Datum:
II S/Ra
06.02.2008
Bezeichnung
Aktualisierung des Brandschutzbedarfsplanes der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald
vom 16.10.2003
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat am 16.10.2003 den von der Verwaltung unter Beteiligung
der Wehrleitung erarbeiteten Brandschutzbedarfsplan für die Freiwillige Feuerwehr Hürtgenwald
beschlossen. Nach Ziffer 9 ist der Brandschutzbedarfsplan alle fünf Jahre zu überarbeiten.
Nunmehr ist eine Überprüfung erforderlich geworden.
Der Rat hat unter Ziffer 5 „Schutzzielkriterien“ festgelegt, wonach zu Punkt 1 die Hilfsfrist für neun
Funktionen mit mindestens einem Löschfahrzeug in acht Minuten und einem Erreichungsgrad von
75 % möglich wäre. Die Auswertung der Einsatzberichte ergab jedoch, dass in der kritischen Zeit
werktags von 6.00 Uhr bis 17.00 Uhr aus personalwirtschaftlicher Sicht der Erreichungsgrad von
75 % nicht mehr haltbar ist und auf 50 % reduziert werden muss. Diese Reduzierung ist dem Rat
zur Kenntnis zu geben und beschließen zu lassen.
Ferner erfolgte eine Überarbeitung des Brandschutzbedarfsplanes, die sich auf die Einsatzbereitschaft der einzelnen Löschgruppen nicht auswirkt.
Die Aktualisierung bitte ich der beigefügten Änderungs-/Ergänzungsliste 2003/2008 zu entnehmen
(Anlage 1). Um eine Übersichtlichkeit des Brandschutzbedarfsplanes zu erhalten, empfehle ich,
den Brandschutzbedarfsplan vom 16.10.2003 aufzuheben und den aktualisierten Brandschutzbedarfsplan (Stand Februar 2008) für weitere fünf Jahre zu beschließen.
Bei Bedarf kann der aktualisierte Brandschutzbedarfsplan beim Ordnungsamt eingesehen werden.
Zusätzlich erhalten die jeweiligen Fraktionen Zusatzausfertigungen.
1 Anlage
-1 -
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt den aktualisierten Brandschutzbedarfsplan für die Freiwillige Feuerwehr der
Gemeinde Hürtgenwald mit der Maßgabe, dass gem. Ziffer 5.1 die Hilfsfrist für neun Funktionen
mit mindestens einem Löschzug in acht Minuten nur bei einem Erreichungsgrad von 50 % möglich
ist.
Der beschlossene Brandschutzbedarfsplan gem. Ratsbeschluss vom 16.10.2003 wird aufgehoben; an dessen Stelle tritt der aktualisierte Brandschutzbedarfsplan (Stand Februar 2008), mit
einer Hilfsfrist für neun Funktionen mit mindestens einem Löschfahrzeug in acht Minuten bei
einem Erreichungsgrad von 50 %.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Nein
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)