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Beschlussvorlage (Aktualisierung des Brandschutzbedarfsplanes der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald vom 16.10.2003)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
76 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Aktualisierung des Brandschutzbedarfsplanes der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald vom 16.10.2003) Beschlussvorlage (Aktualisierung des Brandschutzbedarfsplanes der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald vom 16.10.2003)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 21.02.2008 21/2008 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: II Herr Streit Aktenzeichen: Datum: II S/Ra 06.02.2008 Bezeichnung Aktualisierung des Brandschutzbedarfsplanes der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald vom 16.10.2003 Sachverhalt: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat am 16.10.2003 den von der Verwaltung unter Beteiligung der Wehrleitung erarbeiteten Brandschutzbedarfsplan für die Freiwillige Feuerwehr Hürtgenwald beschlossen. Nach Ziffer 9 ist der Brandschutzbedarfsplan alle fünf Jahre zu überarbeiten. Nunmehr ist eine Überprüfung erforderlich geworden. Der Rat hat unter Ziffer 5 „Schutzzielkriterien“ festgelegt, wonach zu Punkt 1 die Hilfsfrist für neun Funktionen mit mindestens einem Löschfahrzeug in acht Minuten und einem Erreichungsgrad von 75 % möglich wäre. Die Auswertung der Einsatzberichte ergab jedoch, dass in der kritischen Zeit werktags von 6.00 Uhr bis 17.00 Uhr aus personalwirtschaftlicher Sicht der Erreichungsgrad von 75 % nicht mehr haltbar ist und auf 50 % reduziert werden muss. Diese Reduzierung ist dem Rat zur Kenntnis zu geben und beschließen zu lassen. Ferner erfolgte eine Überarbeitung des Brandschutzbedarfsplanes, die sich auf die Einsatzbereitschaft der einzelnen Löschgruppen nicht auswirkt. Die Aktualisierung bitte ich der beigefügten Änderungs-/Ergänzungsliste 2003/2008 zu entnehmen (Anlage 1). Um eine Übersichtlichkeit des Brandschutzbedarfsplanes zu erhalten, empfehle ich, den Brandschutzbedarfsplan vom 16.10.2003 aufzuheben und den aktualisierten Brandschutzbedarfsplan (Stand Februar 2008) für weitere fünf Jahre zu beschließen. Bei Bedarf kann der aktualisierte Brandschutzbedarfsplan beim Ordnungsamt eingesehen werden. Zusätzlich erhalten die jeweiligen Fraktionen Zusatzausfertigungen. 1 Anlage -1 - Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt den aktualisierten Brandschutzbedarfsplan für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Hürtgenwald mit der Maßgabe, dass gem. Ziffer 5.1 die Hilfsfrist für neun Funktionen mit mindestens einem Löschzug in acht Minuten nur bei einem Erreichungsgrad von 50 % möglich ist. Der beschlossene Brandschutzbedarfsplan gem. Ratsbeschluss vom 16.10.2003 wird aufgehoben; an dessen Stelle tritt der aktualisierte Brandschutzbedarfsplan (Stand Februar 2008), mit einer Hilfsfrist für neun Funktionen mit mindestens einem Löschfahrzeug in acht Minuten bei einem Erreichungsgrad von 50 %. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Nein € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2 - (Bürgermeister)