Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 9. Sitzung des Kreisausschusses am 06.09.2006 im Sitzungssaal I
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 15.
Schülerfahrkosten
hier: Entscheidung über die Befreiung vom Eigenanteil
gem. § 97 Abs. 3 Schulgesetz (SchulG)
V 239/2006
Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales
u.Gesundh.
Kreisausschuss
Kreistag
22.08.2006
Z1
06.09.2006
13.09.2006
Z2
Z3
Unter Bezugnahme auf die Diskussion zur Vorlage 238/2006
hinsichtlich der Befreiung vom Eigenanteil zu den Lernmittelkosten (siehe TOP 14 dieser Niederschrift) empfiehlt der Kreisausschuss dem Kreistag zur Vorlage 239/2006 unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Schulen,
Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit vom 22.08.2006 (siehe
Z 1/V 239/2006) folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt, Empfänger von Leistungen nach dem
SGB II grundsätzlich nicht vom Eigenanteil gemäß § 97 Abs. 3
SchulG zu befreien. Nach Ablauf eines Jahres ist dem Ausschuss über die Anzahl der Härtefälle und die Gesamtsumme
der gewährten Befreiungen - getrennt für SGB XII - und SGB II Leistungsempfangende - zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür