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Beschlusstext (Schülerfahrkosten hier: Entscheidung über die Befreiung vom Eigenanteil gem. § 97 Abs. 3 Schulgesetz (SchulG))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Schülerfahrkosten
hier: Entscheidung über die Befreiung vom Eigenanteil gem. § 97 Abs. 3 Schulgesetz (SchulG))

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BESCHLUSS über das Ergebnis der 9. Sitzung des Kreisausschusses am 06.09.2006 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 15. Schülerfahrkosten hier: Entscheidung über die Befreiung vom Eigenanteil gem. § 97 Abs. 3 Schulgesetz (SchulG) V 239/2006 Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. Kreisausschuss Kreistag 22.08.2006 Z1 06.09.2006 13.09.2006 Z2 Z3 Unter Bezugnahme auf die Diskussion zur Vorlage 238/2006 hinsichtlich der Befreiung vom Eigenanteil zu den Lernmittelkosten (siehe TOP 14 dieser Niederschrift) empfiehlt der Kreisausschuss dem Kreistag zur Vorlage 239/2006 unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit vom 22.08.2006 (siehe Z 1/V 239/2006) folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, Empfänger von Leistungen nach dem SGB II grundsätzlich nicht vom Eigenanteil gemäß § 97 Abs. 3 SchulG zu befreien. Nach Ablauf eines Jahres ist dem Ausschuss über die Anzahl der Härtefälle und die Gesamtsumme der gewährten Befreiungen - getrennt für SGB XII - und SGB II Leistungsempfangende - zu berichten. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür