Daten
Kommune
Kall
Größe
28 kB
Datum
24.06.2014
Erstellt
13.06.14, 18:02
Aktualisiert
13.06.14, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
75/2014
24.06.2014
Vorlage erstellt:
03.06.2014
Federführung:
Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
x
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Frau Kratz
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 8.2
Festlegung der Zahl der Ausschussmitglieder und der Zusammensetzung
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, die Zahl der Mitglieder des
a) Haupt- und Finanzausschusses
b) Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport
c) Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung
d) Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt
e) Rechnungsprüfungsausschusses
f) Wahlprüfungsausschusses
auf ___
auf ___
auf ___
auf ___
auf ___
auf ___
festzulegen und in die Ausschüsse zu b), c) d) und f) jeweils _____ sachkundige Bürger zu
wählen.
Sachdarstellung:
Gemäß § 58 GO regelt der Rat die Zusammensetzung der Ausschüsse. Dies bedeutet,
dass die Zahl der Ausschussmitglieder und die Zusammensetzung, d.h. ob neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger, die dem Rat angehören können, bzw. volljährige sachkundige
Einwohner den Ausschüssen angehören sollen, festzulegen ist.
Im Haupt- und Finanzausschuss und im Rechnungsprüfungsausschuss dürfen nur
Ratsmitglieder tätig sein.
Gemäß § 8 Abs. 1 der Hauptsatzung soll die Zahl der Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses gerade, die Zahl der Mitglieder der übrigen Ausschüsse ungerade sein.
Die Zahl der sachkundigen Bürger darf die Zahl der Ratsmitglieder in den einzelnen Ausschüssen nicht erreichen. Die Ausschüsse sind nur beschlussfähig, wenn die Zahl der
anwesenden Ratsmitglieder die Zahl der anwesenden sachkundigen Bürger übersteigt.
Vorlagen-Nr. 75/2014
Ist für TOP 8.3 kein einheitlicher Wahlvorschlag vorgesehen, müsste die Anzahl der
sachkundigen Bürger in den Ausschüssen b), c) d) und f) festgelegt werden.
Der Bürgermeister ist bei diesem TOP nicht stimmberechtigt.
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