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Allgemeine Vorlage (Festlegung der Zahl der Ausschussmitglieder und der Zusammensetzung)

Daten

Kommune
Kall
Größe
28 kB
Datum
24.06.2014
Erstellt
13.06.14, 18:02
Aktualisiert
13.06.14, 18:02
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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 75/2014 24.06.2014 Vorlage erstellt: 03.06.2014 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heller Frau Kratz Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 8.2 Festlegung der Zahl der Ausschussmitglieder und der Zusammensetzung Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, die Zahl der Mitglieder des a) Haupt- und Finanzausschusses b) Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport c) Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung d) Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt e) Rechnungsprüfungsausschusses f) Wahlprüfungsausschusses auf ___ auf ___ auf ___ auf ___ auf ___ auf ___ festzulegen und in die Ausschüsse zu b), c) d) und f) jeweils _____ sachkundige Bürger zu wählen. Sachdarstellung: Gemäß § 58 GO regelt der Rat die Zusammensetzung der Ausschüsse. Dies bedeutet, dass die Zahl der Ausschussmitglieder und die Zusammensetzung, d.h. ob neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger, die dem Rat angehören können, bzw. volljährige sachkundige Einwohner den Ausschüssen angehören sollen, festzulegen ist. Im Haupt- und Finanzausschuss und im Rechnungsprüfungsausschuss dürfen nur Ratsmitglieder tätig sein. Gemäß § 8 Abs. 1 der Hauptsatzung soll die Zahl der Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses gerade, die Zahl der Mitglieder der übrigen Ausschüsse ungerade sein. Die Zahl der sachkundigen Bürger darf die Zahl der Ratsmitglieder in den einzelnen Ausschüssen nicht erreichen. Die Ausschüsse sind nur beschlussfähig, wenn die Zahl der anwesenden Ratsmitglieder die Zahl der anwesenden sachkundigen Bürger übersteigt. Vorlagen-Nr. 75/2014 Ist für TOP 8.3 kein einheitlicher Wahlvorschlag vorgesehen, müsste die Anzahl der sachkundigen Bürger in den Ausschüssen b), c) d) und f) festgelegt werden. Der Bürgermeister ist bei diesem TOP nicht stimmberechtigt. Seite 2